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   BFH, 23.07.2020 - V R 44/19   

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https://dejure.org/2020,31703
BFH, 23.07.2020 - V R 44/19 (https://dejure.org/2020,31703)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2020 - V R 44/19 (https://dejure.org/2020,31703)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - V R 44/19 (https://dejure.org/2020,31703)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 13c des Umsatzsteuer... gesetzes (UStG), § 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 13c Abs. 2 Satz 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 13c Abs. 1 Satz 1 UStG, § 168 Satz 1 der Abgabenordnung, § 18 Abs. 1 UStG, § 18 Abs. 3 UStG, § 18 Abs. 1 Satz 4, Abs. 4 Satz 1 UStG, § 13c UStG, § 251 Abs. 2 Satz 1 AO, § 87 der Insolvenzordnung (InsO), § 178 Abs. 3 InsO, § 185 InsO, § 251 Abs. 3 AO, § 168 Satz 1 AO, § 41 Abs. 1 InsO, § 41 InsO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle hinsichtlich der Haftung des Zessionars

  • rewis.io

    Haftung bei Forderungsabtretung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 13c; InsO §§ 41, 178
    Haftung bei Forderungsabtretung

  • rechtsportal.de

    UStG § 13c; InsO §§ 41, 178
    Rechtsfolgen der Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle hinsichtlich der Haftung des Zessionars

  • datenbank.nwb.de

    Haftung bei Forderungsabtretung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Fälligkeit der Steuerschuld bei Haftung des Zessionars für die im Abtretungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer in der Insolvenz des Zedenten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung bei Forderungsabtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 13c
    Haftung, Feststellungslast, Abtretung, Forderung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 13c

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 2352
  • DB 2021, 659
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.11.2013 - V R 21/12

    Bankenhaftung im Insolvenzfall

    Auszug aus BFH, 23.07.2020 - V R 44/19
    Kann ein Jahressteuerbescheid aufgrund einer Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Unternehmers gemäß § 251 Abs. 2 Satz 1 AO i.V.m. § 87 der Insolvenzordnung (InsO) nicht mehr ergehen, erledigt sich der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid erst durch die Eintragung der nicht getilgten Jahressteuer in die Insolvenztabelle (§ 178 Abs. 3 InsO) oder im Falle des Bestreitens durch den gemäß § 185 InsO i.V.m. § 251 Abs. 3 AO zu erlassenden Feststellungsbescheid (vgl. Senatsurteil vom 21.11.2013 - V R 21/12, BFHE 244, 70, BStBl II 2016, 74, Leitsätze 1 und 2).

    b) Im Gegensatz zur Fallgestaltung des Senatsurteils in BFHE 244, 70, BStBl II 2016, 74 hat das FA den Haftungsbescheid vom 07.01.2008 nicht auf eine fällige Steuer gestützt, die sich aus einem vor Insolvenzeröffnung für das Kalenderjahr 2005 vorliegenden und im Haftungsbescheid genannten Vorauszahlungsbescheid ergibt.

    aa) Im Gegensatz zur Fallgestaltung des Senatsurteils in BFHE 244, 70, BStBl II 2016, 74 kann im Streitfall die Möglichkeit eines Tabelleneintrags (§ 178 Abs. 3 InsO) zu einer Jahresumsatzsteuer (hier: 2005) außer Betracht bleiben.

  • BGH, 08.02.2000 - XI ZR 313/98

    Anspruch auf Fortzahlung von Darlehenszinsen im Konkurs eines gesamtschuldnerisch

    Auszug aus BFH, 23.07.2020 - V R 44/19
    Denn § 41 Abs. 1 InsO wirkt nur gegenüber dem Insolvenzschuldner und berührt daher nicht die Mithaftung von Gesamtschuldnern und Bürgen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) zur Vorgängerregelung in § 65 der Konkursordnung ausdrücklich entschieden hat (BGH-Urteil vom 08.02.2000 - XI ZR 313/98, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 1408).
  • BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07

    Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im

    Auszug aus BFH, 23.07.2020 - V R 44/19
    Denn der hier streitige und als Insolvenzforderung entstandene Steueranspruch kann im eröffneten Verfahren gemäß § 251 Abs. 2 Satz 1 AO nicht durch Steuerbescheid festgesetzt werden (BFH-Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11).
  • FG Köln, 13.03.2019 - 9 K 2216/15

    Haftung des Abtretungsempfängers für die in der Forderung enthaltene

    Auszug aus BFH, 23.07.2020 - V R 44/19
    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13.03.2019 - 9 K 2216/15 und der Haftungsbescheid vom 07.01.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.07.2015 aufgehoben.
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.07.2021 - 2 K 483/14

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuer nach § 13c UStG -

    Für die Inanspruchnahme des Zessionars als Haftenden nach § 13c Abs. 2 Satz 1 UStG reicht es aus, dass sich die festgesetzte fällige Steuer zunächst aus einem Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid ergibt, der nach der Insolvenzeröffnung aufgrund einer späteren Eintragung der nicht getilgten Jahressteuer in die Insolvenztabelle (§ 178 Abs. 3 InsO) erledigt und hierdurch modifiziert wird (BFH-Urteil vom 23. Juli 2020 V R 44/19, BFHE 270, 54, Rn. 20).

    Der spätere Erlass eines Umsatzsteuerjahresbescheides, dem im Insolvenzfall die Eintragung in die Insolvenztabelle gleichsteht oder auch der Erlass eines Feststellungsbescheides führen zu einer Erledigung des jeweiligen Vorauszahlungsbescheides "auf andere Weise" (§ 124 Abs. 2 letzter Halbsatz AO) und treten für die Berechnung der Haftungsschuld an dessen Stelle (BFH-Urteile vom 23. Juli 2020 V R 44/19, BFHE 270, 54 vom 21. November 2013 V R 21/12, BFHE 244, 70, BStBl. II 2016, 74, jeweils m.w. N.).

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