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   BGH, 12.05.1999 - V ZB 8/99   

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https://dejure.org/1999,9222
BGH, 12.05.1999 - V ZB 8/99 (https://dejure.org/1999,9222)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1999 - V ZB 8/99 (https://dejure.org/1999,9222)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - V ZB 8/99 (https://dejure.org/1999,9222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist wegen fernmündlicher Mitteilung des Vorsitzenden von der Verlängerung der Frist

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
    Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages bei Unstimmigkeiten im Hinblick auf eine beantragte Fristverlängerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1999 - V ZB 31/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Mitteilung des Vorsitzenden über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - V ZB 8/99
    Eine falsche Mitteilung von der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist führt nämlich grundsätzlich dazu, daß die Frist als gewahrt anzusehen ist, sofern die Berufungsbegründung vor Ablauf des mitgeteilten Zeitpunktes ihrer Verlängerung erfolgt (Senatsbeschl. v. 21. Januar 1999, V ZB 31/98, NJW 1999, 1036).
  • BGH, 16.12.1958 - VIII ZB 15/58
    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - V ZB 8/99
    Der Antrag ist daher zugleich als sofortige Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluß vom 5. Januar 1999 auszulegen (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 1974, VIII ZB 15/74, WarnR 1974 Nr. 168 und 16. Dezember 1958, VIII ZB 15/58, LM ZPO § 570 Nr. 1).
  • BGH, 19.06.1974 - VIII ZB 15/74

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - V ZB 8/99
    Der Antrag ist daher zugleich als sofortige Beschwerde gegen den Verwerfungsbeschluß vom 5. Januar 1999 auszulegen (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Juni 1974, VIII ZB 15/74, WarnR 1974 Nr. 168 und 16. Dezember 1958, VIII ZB 15/58, LM ZPO § 570 Nr. 1).
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