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   BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89   

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https://dejure.org/1991,895
BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89 (https://dejure.org/1991,895)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1991 - V ZR 171/89 (https://dejure.org/1991,895)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1991 - V ZR 171/89 (https://dejure.org/1991,895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 589
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 73/81

    Öffentliche Lasten bei Grundstückskauf als Käuferverpflichtung

    Auszug aus BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89
    Danach ist auch hier ein besonders grobes Mißverhältnis gegeben, zumal den Bekl. zu 3 und 4 zusätzlich Vorteile darauf zugeflossen sind, daß ihnen die Nutzung des baureifen Grundstücks sofort überlassen wurde, der Kaufpreis aber erst später zu zahlen war, und daß die Erblasserin die Anliegerbeiträge für alle Maßnahmen tragen sollte, die bis zum Tage des Vertragsschlusses erfolgt waren (entgegen §§ 446, 436, 103 BGB; vgl. dazu Senat, NJW 1982, 1278 = LM § 103 BGB Nr. 2).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 256/88

    Wann ist ein Grundstückskauf sittenwidrig?

    Auszug aus BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89
    In der erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung vom 20.4.1990 (NJW-RR 1990, 950) hat der Senat bei einem Wertverhältnis von 64480 DM zu 138000 DM ebenfalls ein solches Mißverhältnis angenommen.
  • BGH, 18.01.1980 - V ZR 34/78
    Auszug aus BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89
    Auch soweit das BerGer. meint, von einem besonders groben Mißverhältnis, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung zulasse (vgl. dazu Senat, WM 1981, 404 ff.; 1987, 353), könne bei der Wertrelation von 400000 DM zu 220000 DM nicht ausgegangen werden, hat es die Senatsentscheidung vom 18.1.1980 (WM 1980, 597 f.) nicht in seinen Überlegungen einbezogen.
  • BGH, 30.01.1981 - V ZR 7/80

    Bewertung eines Ergänzungsvertrages als sittenwidrig bei einem auffälligen

    Auszug aus BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89
    Auch soweit das BerGer. meint, von einem besonders groben Mißverhältnis, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung zulasse (vgl. dazu Senat, WM 1981, 404 ff.; 1987, 353), könne bei der Wertrelation von 400000 DM zu 220000 DM nicht ausgegangen werden, hat es die Senatsentscheidung vom 18.1.1980 (WM 1980, 597 f.) nicht in seinen Überlegungen einbezogen.
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 100/85

    Sittenwidrigkeit - Gesinnung

    Auszug aus BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89
    Auch soweit das BerGer. meint, von einem besonders groben Mißverhältnis, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung zulasse (vgl. dazu Senat, WM 1981, 404 ff.; 1987, 353), könne bei der Wertrelation von 400000 DM zu 220000 DM nicht ausgegangen werden, hat es die Senatsentscheidung vom 18.1.1980 (WM 1980, 597 f.) nicht in seinen Überlegungen einbezogen.
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 123/83

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Differenz zwischen dem in der

    Auszug aus BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89
    Das BerGer. hätte diese zusätzlichen Umstände unter dem Gesichtspunkt würdigen müssen, daß nach der Lebenserfahrung außergewöhnliche Zugeständnisse nicht ohne besondere, den Benachteiligten in seiner Entschließungsfreiheit hemmende Umstände gemacht werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (Senat, WM 1985, 948).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Nach dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 18. Januar 1991 (V ZR 171/89, NJW-RR 1991, 589) zugrunde lag, stand die Kenntnis des Vertreters des Beklagten vom besonders groben Mißverhältnis bereits fest.

    Der Senat hat z.B. bereits bei einem Kaufpreis von 45.000 DM und einem Grundstückswert von 80.000 DM (Senatsurt. v. 18. Januar 1980, aaO) oder bei einer Wertrelation von 220.000 DM zu 400.000 DM (Senatsurt. v. 18. Januar 1991, aaO) ein krasses Mißverhältnis bejaht; unter besonderen Umständen wurde sogar ein noch geringeres Mißverhältnis als ausreichend angesehen (Senatsurt. v. 3. Juli 1992, aaO).

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bei gegenseitigen Verträgen ein auffälliges Mißverhältnis in der Regel bejaht, wenn der Preis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (vgl. für Kaufverträge BGH, Urt. v. 18. Januar 1991 - V ZR 171/89, BGHR BGB § 138 Abs. 1 Mißverhältnis 3; v. 8. November 1991 - V ZR 260/90, NJW 1992, 899, 900; v. 9. Oktober 1996 - VIII ZR 233/95, WM 1997, 230, 232; v. 26. November 1997 - VIII ZR 322/96, WM 1998, 932, 934 f) oder der geforderte Zins den marktüblichen Zins um etwa 100 % übersteigt (vgl. BGHZ 110, 336, 338 ff m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

    Bei einem auffälligen Missverhältnis von mehr als 100%, wie hier, werden die subjektiven Merkmale des § 138 BGB vermutet (vgl. BGH WM 1980, 597; 1984, 874 f.; NJW-RR 1991, 589; BGH, V ZR 260/90, 08.11.1991; OLG Naumburg 11.U.122/01; OLG Oldenburg 15.U.15/02, 17.06.2002).".
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