Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1968
VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93 (https://dejure.org/1994,1968)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.01.1994 - 10 S 1942/93 (https://dejure.org/1994,1968)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Januar 1994 - 10 S 1942/93 (https://dejure.org/1994,1968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klagebefugnis Drittbetroffener (mittelbar Betroffener) im Eilverfahren gegen die sofortige Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses betreffend eine Sonderabfall-Entsorgungsanlage; Anhörung Drittbetroffener vor der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 17
  • VBlBW 1994, 447
  • DVBl 1994, 354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Der Verein kann sich insbesondere auf das Grundrecht des Art. 9 Abs. 1 GG berufen; es steht nicht nur den Vereinsmitgliedern, sondern auch dem Verein selbst zu (BVerfG, Beschl. v. 18.10.1961, BVerfGE 13, 174, 175; BVerwG, Urt. v. 29.7.1977, BVerwGE 54, 211, 219).

    Dieses Grundrecht wird entweder durch die speziellere Regelung des Art. 9 Abs. 1 GG verdrängt oder geht zumindest inhaltlich nicht über den darin geschützten Freiheitsbereich hinaus, so daß der Antragsteller Nr. 1 auch unter diesem Blickwinkel, wie oben zu Art. 9 Abs. 1 GG dargelegt wurde, nicht in einem eigenen Recht verletzt sein kann (BVerwG, Urt. v. 29.7.1977, a.a.O., S. 220; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.2.1972, NJW 1972, 1101).

    Es fehlt aber auch bei ihnen bisher an substantiiertem Vorbringen, daß durch den Betrieb der Sonderabfallentsorgungsanlage darüber hinaus ein Verstoß gegen § 8 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AbfG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 GG möglich erscheint (zur Klagebefugnis aus Art. 2 Abs. 2 GG vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.1977, a.a.O., 221 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Ein Drittbetroffener muß, nachdem er mit aufschiebender Wirkung gegen einen Planfeststellungsbeschluß Klage erhoben hat, zu der nachfolgenden behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Beschlusses weder gemäß § 28 Abs. 1 LVwVfG (VwVfG BW) noch aus sonstigen, insbesondere rechtsstaatlichen Gründen angehört werden (im Anschluß an die Beschlüsse des erkennenden Gerichtshofes vom 11.6.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561, und vom 30.8.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ-RR 1991, 491; aA Niedersächsisches OVG, Beschl v 10.6.1992, NVwZ-RR 1993, 586).

    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (so die Beschlüsse d. Senats v. 11.6.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561; des 8. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ 1991, 491; des 3. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 24.2.1992 - 3 S 3026/91 - des BayVGH v. 17.9.1987, BayVBl. 1988, 369 sowie neuerdings des OVG Schleswig-Holstein v. 2.9.1992, NVwZ-RR 1993, 587; zum rechtsstaatlichen Anhörungsgebot im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum GG, Art. 103 RdNrn.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 10 S 797/90

    Entbehrlichkeit der Anhörung bei Erlaß einer Sofortvollzugsanordnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Ein Drittbetroffener muß, nachdem er mit aufschiebender Wirkung gegen einen Planfeststellungsbeschluß Klage erhoben hat, zu der nachfolgenden behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Beschlusses weder gemäß § 28 Abs. 1 LVwVfG (VwVfG BW) noch aus sonstigen, insbesondere rechtsstaatlichen Gründen angehört werden (im Anschluß an die Beschlüsse des erkennenden Gerichtshofes vom 11.6.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561, und vom 30.8.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ-RR 1991, 491; aA Niedersächsisches OVG, Beschl v 10.6.1992, NVwZ-RR 1993, 586).

    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (so die Beschlüsse d. Senats v. 11.6.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561; des 8. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ 1991, 491; des 3. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 24.2.1992 - 3 S 3026/91 - des BayVGH v. 17.9.1987, BayVBl. 1988, 369 sowie neuerdings des OVG Schleswig-Holstein v. 2.9.1992, NVwZ-RR 1993, 587; zum rechtsstaatlichen Anhörungsgebot im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum GG, Art. 103 RdNrn.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Vorschriften des Planfeststellungsverfahrens können etwa drittschützend sein, wenn sie im Interesse eines effektiven Grundrechtsschutzes den potentiell von dem Vorhaben betroffenen Dritten die Möglichkeit eröffnen, ihre Belange schon im Genehmigungsverfahren vorzubringen und sich damit - wenn nötig - schon frühzeitig gegen die Anlage zur Wehr zu setzen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 = DVBl. 1987, 573, 580; Urt. v. 7.6.1991, BVerwGE 88, 286 = DVBl. 1992, 51, 53; Bertrams, DVBl. 1993, 687, 696, m.w.N. zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, S. 128, 129).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Danach wäre im Falle einer Verletzung von Rechten der Antragsteller durch den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß zunächst in Betracht zu ziehen, diese Rechtsbeeinträchtigung durch zusätzliche Schutzauflagen oder Bedingungen zu verhindern; eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im Klageverfahren käme nur dann in Betracht, wenn durch diese vorrangig gebotene Planergänzung zugleich die Ausgewogenheit der Planung in ihrer Gesamtheit (Planungskonzeption) berührt würde und damit die konkrete Möglichkeit einer gänzlich andersartigen Planungsentscheidung bestünde (BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, BVerwGE 56, 110, 133).
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Vorschriften des Planfeststellungsverfahrens können etwa drittschützend sein, wenn sie im Interesse eines effektiven Grundrechtsschutzes den potentiell von dem Vorhaben betroffenen Dritten die Möglichkeit eröffnen, ihre Belange schon im Genehmigungsverfahren vorzubringen und sich damit - wenn nötig - schon frühzeitig gegen die Anlage zur Wehr zu setzen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 = DVBl. 1987, 573, 580; Urt. v. 7.6.1991, BVerwGE 88, 286 = DVBl. 1992, 51, 53; Bertrams, DVBl. 1993, 687, 696, m.w.N. zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Steinberg, Das Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen, 1988, S. 128, 129).
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (so die Beschlüsse d. Senats v. 11.6.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561; des 8. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ 1991, 491; des 3. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 24.2.1992 - 3 S 3026/91 - des BayVGH v. 17.9.1987, BayVBl. 1988, 369 sowie neuerdings des OVG Schleswig-Holstein v. 2.9.1992, NVwZ-RR 1993, 587; zum rechtsstaatlichen Anhörungsgebot im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum GG, Art. 103 RdNrn.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1992 - 3 M 34/92

    Vollzugsanordnung; Anhörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (so die Beschlüsse d. Senats v. 11.6.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561; des 8. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ 1991, 491; des 3. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 24.2.1992 - 3 S 3026/91 - des BayVGH v. 17.9.1987, BayVBl. 1988, 369 sowie neuerdings des OVG Schleswig-Holstein v. 2.9.1992, NVwZ-RR 1993, 587; zum rechtsstaatlichen Anhörungsgebot im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum GG, Art. 103 RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 3 S 3026/91

    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung; keine Anhörungspflicht bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (so die Beschlüsse d. Senats v. 11.6.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561; des 8. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 30.8.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ 1991, 491; des 3. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 24.2.1992 - 3 S 3026/91 - des BayVGH v. 17.9.1987, BayVBl. 1988, 369 sowie neuerdings des OVG Schleswig-Holstein v. 2.9.1992, NVwZ-RR 1993, 587; zum rechtsstaatlichen Anhörungsgebot im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum GG, Art. 103 RdNrn.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
    Wird daher durch hoheitliche Maßnahmen lediglich die Verwirklichung von Vereinszwecken erschwert oder gar unmöglich gemacht, ohne daß diese Maßnahmen gegen die Existenz oder Betätigung des Vereins als solche gerichtet sind, so ist der Schutzbereich der Vereinigungsfreiheit nicht berührt (BVerfG, Beschl. v. 24.2.1971, BVerfGE 30, 227, 241, 241; BVerwG, Urt. v. 16.7.1980, NJW 1981, 362).
  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

  • BVerwG, 09.05.1989 - 7 B 185.88

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch für Rechtsnachfolger bei Unanfechtbarwerden dew

  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 23.78

    Atomrecht - Verwaltungsgerichtsverfahren - Verbandsklage

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1985 - 7 B 64/84
  • BVerwG, 28.02.1980 - 3 B 1.80

    Zulässigkeit einer hilfsweisen Klageänderung - Prozessführungsbefugnis von

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 10 S 758/86

    Zurechenbarkeit von Verkehrslärmimmissionen des Zu- und Abfahrtsverkehrs zu einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1972 - II 288/71
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.05.1984 - 7 A 15/84
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 10 S 1052/93

    Klage gegen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluß - maßgebliche Rechtslage;

    Der Antrag der Kläger, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, wurde durch Beschluß des Senats vom 7.1.1994 - 10 S 1942/93 - abgelehnt.

    Dies alles hat der Senat bereits in seinem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluß vom 7.1.1994 - 10 S 1942/93 - (VBlBW 1994, 447 = NVwZ-RR 1995, 17) bezüglich der in analoger Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO zu beurteilenden Antragsbefugnis dargelegt.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7.1.1994, a.a.O., ausgeführt hat, sind für die gerichtliche Überprüfung der hier angefochtenen, durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 18.7.1994 nur unwesentlich geänderten Planungsentscheidung auch nach dem am 1.5.1993 erfolgten Inkrafttreten des neuen § 7 Abs. 1 AbfG sowie des § 67 Abs. 7 Satz 1 BImSchG in der Fassung des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.4.1993 (BGBl. I, S. 466) - InvErlWoBauldG - die im Zeitpunkt des Ergehens des Planfeststellungsbeschlusses (15.2.1993) geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen, somit auch § 7 Abs. 1 AbfG in der bisherigen Fassung und die den Drittschutz vermittelnde Norm des § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AbfG maßgebend.

    Die auf die Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bezogenen Verfahrensrügen greifen, wovon der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7.1.1994, a.a.O., ausgegangen ist, nicht durch.

    Im übrigen ist auch unter diesem Blickwinkel eine Verletzung subjektiver Rechte der Kläger zu verneinen, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7.1.1994, a.a.O., ausgeführt hat.

  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Abbruchanordnung, Festsetzung der Ersatzvornahme, Kostengrundentscheidungen zur

    Denn es handelt sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen bloßen Annex zur Überwindung eines Vollzugshindernisses (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. September 1992 - 3 M 34/92 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 1994 - 10 S 1942/93 -, juris, Rn. 14) und ein Rechtsschutz nach §§ 68 ff., § 42 Abs. 1 Alt. 1 und § 80 Abs. 1 VwGO wäre wegen Zirkularität unstatthaft, andernfalls die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Anordnung wiederum die von ihr angeordnete Vollziehung außer Kraft setzte.
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Hieraus eine Klage - beziehungsweise Antragsbefugnis im Rahmen der nur ausnahmsweise unter den eingangs genannten Voraussetzungen zulässigen Drittklage oder Verbandsklage im vorliegenden Verfahren abzuleiten vgl. hierzu allgemein OVG Lüneburg, Entscheidung vom 22.5.2006 - 9 ME 155/06 -, VGH Baden-Württemberg, Entscheidungen vom 28.9.1998 - 10 S 1600/98 - und vom 7.1.1994 - 10 S 1942/93 - jeweils zitiert nach Juris verbietet sich.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Offenbleiben kann, ob der Einwirkungsbereich einer Anlage, innerhalb dessen Immissionen noch hinreichend zuverlässig individualisierbaren Emittenten zurechenbar sind, generell mit dem schadstoffbezogenen Beurteilungsgebiet im Sinne der Nr. 2.6.2.2 der TA Luft identisch ist (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.2.1985, NVwZ 1985, 357; a.A. Jarass, NJW 1983, 2844, 2847) oder ob eine situationsbezogene, von diesem Gebiet unabhängige Beurteilung im Einzelfall geboten ist, die dazu führen könnte, auch bei größeren Entfernungen eine tatsächliche Betroffenheit anzunehmen (ebenfalls offengelassen im Beschluß des Senats v. 7.1.1994 - 10 S 1942/93 -, Umdr. S. 7).

    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (so die Beschlüsse d. Senats v. 11.6.1990, NVwZ-RR 1990, 561 und v. 7.1.1994 - 10 S 1942/93 - des VGH Bad.-Württ. v. 30.8.1990, NVwZ 1991, 491 und v. 24.2.1992 - 3 S 3026/91 - des Bayerischen VGH v. 17.9.1987, BayVBl. 1988, 369 sowie des OVG Schleswig-Holstein v. 2.9.1992, NVwZ-RR 1993, 587; a. A. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 10.6.1992, NVwZ-RR 1993, 586; zum rechtsstaatlichen Anhörungsgebot im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum GG, Art. 103 RdNrn.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.1996 - 1 S 224/95

    Natur- und Landschaftsschutz; Abfallbeseitigung - abfallrechtliche

    Ein Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift nach § 73 VwVfG führt also dann nicht zu einer subjektiven Rechtsverletzung, wenn der Zweck der Verfahrensvorschrift trotz dieses Verstoßes aus der Sicht des Betroffenen erreicht worden ist ( VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1994, ZfW 1995, 152 [157]).

    Diese Vorschrift, die zunächst die Vorlage von Unterlagen des Trägers des Vorhabens an die Behörde betrifft, verschafft jedoch den Drittbetroffenen keine über § 73 VwVfG hinausgehenden Verfahrensrechte ( VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1994 aaO, S. 158).

    Zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führt sie nicht, weil durch diese vorrangig gebotene Planergänzung nicht zugleich die Ausgewogenheit der Planung in ihrer Gesamtheit (Planungskonzeption) berührt wird und damit die konkrete Möglichkeit einer gänzlich andersartigen Planungsentscheidung besteht (BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, BVerwGE 56, 110 [133]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.1.1994 aaO, S. 158).

  • VGH Hessen, 12.07.2001 - 2 Q 777/01

    Gestattung von Vorarbeiten nach LuftVG § 7 Abs 1

    Erweist sich bei dieser Prüfung die Anordnung der sofortigen Vollziehung den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO entsprechend sowie materiell-rechtlich in der Sache als gerechtfertigt, so ist damit dem Rechtsschutzanspruch im Sinne der Gewährung rechtlichen Gehörs ausreichend genügt (vgl.: Bay. VGH, Beschluss vom 19. März 1996 - 21 CS 95.3505 -, BayVBl. 1996, 534; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Januar 1994 - 10 S 1942/93 -, NVwZ-RR 1995, 17, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Eine Anhörung des Betroffenen vor Anordnung des Sofortvollzugs ist daher auch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten (so die Beschl. des Senats v. 11.06.1990 - 10 S 797/90 -, NVwZ-RR 1990, 561 und v. 07.01.1994 - 10 S 1942/93 - des 8. Senats des VGH Baden-Württemberg v. 30.08.1990 - 8 S 1740/90 -, NVwZ 1991, 491; des 3. Senats des VGH Baden-Württemberg v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 - des BayVGH v. 17.09.1987, BayVBl. 1988, 369 sowie des OVG Schleswig- Holstein v. 02.09.1992, NVwZ-RR 1993, 587).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 5 S 2274/01

    Verletztes Beteiligungsrecht der Gemeinde durch Plangenehmigung des

    Dahinstehen kann, ob das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet war, die Antragstellerin vor dem Erlass der isolierten Vollzugsanordnung anzuhören, insbesondere ob insoweit aus rechtsstaatlichen Gründen eine entsprechende Anwendung des § 28 Abs. 1 VwVfG geboten ist (siehe einerseits - verneinend - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.01.1994 - 10 S 1942/93 - NVwZ-RR 1995, 17/19 und andererseits - bejahend - OVG Bremen, Beschl. v. 25.03.1999 - 1 B 65/99 - NVwZ-RR 1999, 682, jeweils m. w. Nachw.).
  • VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19

    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote;

    Bei der behördlichen Anordnung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO handelt es sich bereits nicht um einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 1 VwVfG, sondern sie setzt ihn voraus, zu dem sie einen Annex als ein verfahrensrechtliches Instrument eigener Art bildet, das der Behörde ermöglicht, ein Hindernis des Vollzuges zu überwinden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.01.1994 - 10 S 1942/93 -, juris, Rn. 14; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.09.1992 - 3 M 34/92 -, juris, Rn. 6).
  • VG Freiburg, 19.05.1998 - 2 K 750/98

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 19 B 735/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz; Vollziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 10 S 1356/95

    Leichtfraktion von Shredderrückständen - reststoffrechtliche Überwachung

  • VG Düsseldorf, 19.12.2002 - 15 L 4148/02

    Sperrungsverfügung gegen Access-Provider

  • OVG Brandenburg, 27.10.1998 - 4 B 148/98

    Grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund; Ausreichen einer

  • VG Düsseldorf, 04.07.2002 - 6 K 4306/99

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens einer Klagebefugnis im

  • VG Düsseldorf, 23.08.2001 - 15 L 349/01

    Rückstufung der Belegung einer nordrhein-westfälischen Kabelanlage und damit

  • VG Köln, 08.07.2011 - 7 L 418/11

    Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht bei Verwaltungsakten im dreiseitigen

  • VG Karlsruhe, 18.12.2003 - 5 K 2742/03
  • OVG Brandenburg, 22.07.1997 - 8 B 56/97
  • OVG Sachsen, 14.02.1996 - 1 S 224/95

    Abfallrechtliche Planfeststellung; Verfahrensverstoß; Subjektive

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 6 S 1441/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5857
VGH Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 6 S 1441/94 (https://dejure.org/1994,5857)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.1994 - 6 S 1441/94 (https://dejure.org/1994,5857)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 6 S 1441/94 (https://dejure.org/1994,5857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen eines PKH-Verfahrens erstreckt sich nicht auf das Vorverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 303
  • VBlBW 1994, 447
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1986 - 10 S 107/86

    Abgrenzung von Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 6 S 1441/94
    Etwas anderes folgt auch nicht aus Sinn und Zweck des Vorverfahrens, das - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - nicht einen Teil des Gerichtsverfahrens bildet (vgl. Beschluß des 10. Senats v. 20.05.1986 a.a.O.; Redeker-v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 68 RdNr. 1; und Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 9. Aufl., § 23, S. 117).

    Ob dem Beschwerdeführer Ansprüche nach dem Beratungshilfegesetz zustehen (vgl. dazu Beschluß des 10. Senats v. 20.05.1986 - 10 S 107/86 -), bedarf in diesem Verfahren keiner Entscheidung.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1988 - 11 S 847/87

    Prozeßkostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Aufhebung der unrichtigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 6 S 1441/94
    Hierfür gelten die - nach § 166 VwGO auf verwaltungsgerichtliche Verfahren anwendbaren - Vorschriften der §§ 121 ff. BRAGO, die eine den §§ 146 ff. VwGO vorgehende spezielle Regelung enthalten (vgl. Beschluß des 11. Senats v. 16.03.1988 - 11 S 847/87 -, ESVGH 38, 194/197 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 7 S 646/01

    Kein Vertretungszwang für PKH-Beschwerde; verspätete Entscheidung über PKH im

    Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht deshalb insoweit ein Vergütungsanspruch nach §§ 121 ff. BRAGO nicht zu (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.07.1994, NVwZ-RR 1995, 303; OVG Münster, Beschl. v. 13.01.1998 - 18 E 674/96).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2008 - Verg 31/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Vergabenachprüfungsverfahren

    Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Prozesskostenhilfe erfassen das vorgelagerte Verwaltungsverfahren (einschließlich des Widerspruchsverfahrens) nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg NVwZ-RR 1995, 303).
  • LSG Thüringen, 27.01.2015 - L 6 SF 1533/14

    Keine Prozesskostenhilfe für das Verwaltungsverfahren

    Ein Vorverfahren ist - auch kostenrechtlich - nicht Teil des gerichtlichen Verfahrens (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 6 S 1441/94, nach juris).
  • LSG Thüringen, 27.01.2015 - S 6 SF 1533/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - keine Geschäftsgebühr

    Ein Vorverfahren ist - auch kostenrechtlich - nicht Teil des gerichtlichen Verfahrens (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 1994 - 6 S 1441/94, nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1998 - 18 E 674/96

    Zweck der Prozesskostenhilfe

    So auch VGH Mannheim, Beschluß vom 20. Juli 1994 - 6 S 1441/94 -, NVwZ-RR 1995, 303.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 4 S 2610/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11018
VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 4 S 2610/93 (https://dejure.org/1994,11018)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.1994 - 4 S 2610/93 (https://dejure.org/1994,11018)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 1994 - 4 S 2610/93 (https://dejure.org/1994,11018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,11018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Kostenvorschußanspruch des Gerichtsvollziehers bei Aufträgen von Behörden, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 447
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 4 S 2505/91

    Kein allgemeiner Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses für den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 4 S 2610/93
    Die dem Gerichtsvollzieher durch Nr. 9 Abs. 3a GVKostGr (GVollzKostGDB BW) auferlegte Verpflichtung, bei Aufträgen von Behörden, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, auch soweit ihnen keine Kostenfreiheit zusteht, Vorschüsse regelmäßig nicht zu erheben, ist rechtlich nicht zu beanstanden (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 15.6.1993 - 4 S 2505/91 -).

    Eine Einschränkung der Weisungsbefugnis des Dienstherrn ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Art der dem Kläger übertragenen Aufgaben als Gerichtsvollzieher, d.h. dem aus seinem statusrechtlichen Amt als Gerichtsvollzieher folgenden abstraktfunktionellen Amt, das der Beklagte unter Hinweis auf § 154 GVG in der bundeseinheitlich vereinbarten Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und in der Geschäftsanweisung - GVGA - geregelt hat, und auch nicht aus seinem konkreten Aufgabenbereich (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 29.4.1982 - 2 C 26.80 -, DVBl. 1982, 1180 und Urteil vom 29.4.1982 - 2 C 33.80 -, DVBl. 1982, 1183; ferner das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senats vom 15.6.1993 - 4 S 2505/91 -).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15.6.1993 ausgeführt, daß der (geringe) Zinsverlust, der dem Kläger möglicherweise dadurch entsteht, daß von zwar gebühren-, aber nicht auslagenbefreiten Gläubigern aufgrund von Nr. 9 Abs. 3a GVKostGr für voraussichtlich entstehende Auslagen einen Auslagenvorschuß nach § 5 Satz 1 GVKostG regelmäßig nicht erheben darf und hierfür auch keinen Vorschuß aus der Landeskasse erhält, auf einer Teilregelung der für den Geschäftsbetrieb des Klägers insgesamt geltenden Regelungen fußt, die bei einer Gesamtschau die Fürsorgepflicht nicht verletzen (vgl. hierzu im einzelnen das Urteil des Senats vom 15.6.1993 - 4 S 2505/91 -).

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 4 S 2610/93
    Eine Einschränkung der Weisungsbefugnis des Dienstherrn ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Art der dem Kläger übertragenen Aufgaben als Gerichtsvollzieher, d.h. dem aus seinem statusrechtlichen Amt als Gerichtsvollzieher folgenden abstraktfunktionellen Amt, das der Beklagte unter Hinweis auf § 154 GVG in der bundeseinheitlich vereinbarten Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und in der Geschäftsanweisung - GVGA - geregelt hat, und auch nicht aus seinem konkreten Aufgabenbereich (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 29.4.1982 - 2 C 26.80 -, DVBl. 1982, 1180 und Urteil vom 29.4.1982 - 2 C 33.80 -, DVBl. 1982, 1183; ferner das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senats vom 15.6.1993 - 4 S 2505/91 -).

    Aus einem Gerichtsverfahren, insbesondere aus Gerichtsentscheidungen können sich lediglich Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der einzelnen Weisungen des Dienstherrn ergeben (vgl. zum Ganzen grundsätzlich BVerwG, Urteil v. 29.4.1982 - 2 C 33.80 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 4 S 2610/93
    Eine Einschränkung der Weisungsbefugnis des Dienstherrn ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Art der dem Kläger übertragenen Aufgaben als Gerichtsvollzieher, d.h. dem aus seinem statusrechtlichen Amt als Gerichtsvollzieher folgenden abstraktfunktionellen Amt, das der Beklagte unter Hinweis auf § 154 GVG in der bundeseinheitlich vereinbarten Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und in der Geschäftsanweisung - GVGA - geregelt hat, und auch nicht aus seinem konkreten Aufgabenbereich (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 29.4.1982 - 2 C 26.80 -, DVBl. 1982, 1180 und Urteil vom 29.4.1982 - 2 C 33.80 -, DVBl. 1982, 1183; ferner das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senats vom 15.6.1993 - 4 S 2505/91 -).
  • VG Freiburg, 20.09.2004 - 1 K 2012/02

    Feststellungsklage des Gerichtsvollziehers gegenüber einer Anweisung des

    Dabei kann dahinstehen, ob dies bereits deshalb gilt, weil es sich dabei um eine lediglich innerbehördliche, die dienstliche Verrichtung der Kläger betreffende Maßnahme handelt und daher die nach § 35 LVwVfG erforderliche Außenwirkung fehlt (so wohl VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 02.08.1994 - 4 S 2610/93, juris, VGHBW-Ls 1994, Beil.10, B 8), oder ob von einer Regelung mit Außenwirkung auszugehen ist, da ihre Befolgung unmittelbar die Einnahmen der Kläger und damit das beamtenrechtliche Grundverhältnis (also nicht nur das interne Betriebsverhältnis) betrifft (so das Bundesverwaltungsgericht: Verwaltungsakt - allerdings nur bezüglich konkreter kostenrechtlicher, einnahmemindernder Einzelfallanweisungen an Gerichtsvollzieher; BVerwG, Beschl.v.23.01.1987-2 B 142/86 = DÖD 1987, 119 und Urt.v. 29.04.1982 - 2 C 33.80 = BVerwGE 60, 260 sowie Urteil vom 29.04.1982 - 2 C43.80 = DVBl. 1982, 1188; dem zustimmend BayVGH, Beschl.v. 30.10.2002 - 3 CS 02.2420 - DGVZ 2003, 21 und Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 8.Aufl. 2003, Rdnr.86 zu § 35 VwVfG).

    Vor diesem Hintergrund ist ein Feststellungsinteresse der Kläger ohne weiteres zu bejahen (siehe VGH Bad.-Württ., der in zwei Entscheidungen, die kostenrechtliche Ansprüche von Gerichtsvollziehern betrafen, die Zulässigkeit einer Feststellungsklage problemlos bejahte: Urt.v. 15.06.1993 - 4 S 2505/91, DÖD 1995, 32 und Beschl.v. 02.08.1994 - 4 S 2610/93, juris, VGH BW - Ls 1994, Beil.10, B 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht