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   BGH, 15.06.1999 - VI ZB 17/99   

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https://dejure.org/1999,7070
BGH, 15.06.1999 - VI ZB 17/99 (https://dejure.org/1999,7070)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1999 - VI ZB 17/99 (https://dejure.org/1999,7070)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - VI ZB 17/99 (https://dejure.org/1999,7070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die veräumte Berufungsfrist; Kenntnis von der Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsfrist; Falsches Aktenzeichen als Formmangel; Vertrauen auf die Bewilligung eines Antrags auf Fristverlängerung

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 519 b Abs. 1; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 519 b Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 139

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 234, 519 Abs. 2 S. 2
    Beginn der Frist für Stellung des Wiedereinsetzungsantrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1664
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 15.06.1999 - VI ZB 17/99
    Etwas anderes gilt indessen, wenn der Rechtsmittelführer mit großer Wahrscheinlichkeit die Bewilligung der Fristverlängerung erwarten konnte (vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - NJW 1999, 430).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 15.06.1999 - VI ZB 17/99
    Nach allem ist dem Wiedereinsetzungsantrag stattzugeben mit der Folge, daß die Berufungsbegründung als rechtzeitig eingereicht anzusehen ist (vgl. BGHZ 98, 325, 328; 8, 284, 285).
  • BGH, 12.07.1994 - X ZB 15/94

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Übermittlung an den falschen

    Auszug aus BGH, 15.06.1999 - VI ZB 17/99
    Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei oder der mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragte Anwalt erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß die Frist zur Begründung des Rechtsmittels versäumt war (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1994 - X ZB 15/94 - VersR 1995, 317, 318).
  • BGH, 08.01.1953 - IV ZR 125/52

    Wiedereinsetzung gegen Scheidungsurteil trotz Wiederheirat

    Auszug aus BGH, 15.06.1999 - VI ZB 17/99
    Nach allem ist dem Wiedereinsetzungsantrag stattzugeben mit der Folge, daß die Berufungsbegründung als rechtzeitig eingereicht anzusehen ist (vgl. BGHZ 98, 325, 328; 8, 284, 285).
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