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   BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99   

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https://dejure.org/1999,6218
BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99 (https://dejure.org/1999,6218)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1999 - VII B 113/99 (https://dejure.org/1999,6218)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - VII B 113/99 (https://dejure.org/1999,6218)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97
    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99
    Indessen läßt sich hieraus nicht die Gewährung von PKH für das Klageverfahren rechtfertigen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 1994 VIII B 79/93, BFH/NV 1994, 736, und vom 18. September 1997 VIII B 37/97, BFH/NV 1998, 490).

    Eine Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt der Antragstellung hat der BFH nur dann und insoweit zugelassen, als der Antragsteller einen formgerechten Antrag unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen bei dem FG gestellt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1993 VII B 175/93, BFH/NV 1994, 734, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 490, 492, m.w.N.).

  • BFH, 03.08.1993 - VII B 71/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99
    Zwar kann die Beschwerde hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen grundsätzlich auch auf neues tatsächliches Vorbringen gestützt werden (vgl. § 570 ZPO i.V.m. § 155 FGO und Senatsbeschluß vom 3. August 1993 VII B 71/93, BFH/NV 1994, 257, m.w.N.).

    Durch Nachholung des erforderlichen Vorbringens und Einreichung der Belege hat sich nämlich an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen FG-Beschlusses zum Zeitpunkt seines Ergehens nichts geändert, weil die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1994, 257).

  • BFH, 07.02.1996 - III B 182/95

    Offenbahrung von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen für die

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99
    Danach kann die von der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren erstmals vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck allenfalls noch mit Wirkung für die Zukunft berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).

    Der Antragstellerin bleibt es jedoch unbenommen, einen erneuten Antrag auf Gewährung von PKH vor dem FG für das Klageverfahren einzureichen und diesem Antrag die erforderliche Erklärung gemäß § 117 ZPO und die zur Glaubhaftmachung notwendigen Belege beizufügen, dann freilich nur mit Wirkung für die Zukunft (vgl. dazu BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).

  • BFH, 22.02.1994 - VIII B 79/93

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99
    Indessen läßt sich hieraus nicht die Gewährung von PKH für das Klageverfahren rechtfertigen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 1994 VIII B 79/93, BFH/NV 1994, 736, und vom 18. September 1997 VIII B 37/97, BFH/NV 1998, 490).
  • BFH, 23.11.1993 - VII B 175/93

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99
    Eine Rückwirkung der Bewilligung auf den Zeitpunkt der Antragstellung hat der BFH nur dann und insoweit zugelassen, als der Antragsteller einen formgerechten Antrag unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Unterlagen bei dem FG gestellt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1993 VII B 175/93, BFH/NV 1994, 734, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1998, 490, 492, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.1997 - XI B 179/96

    Begründung einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mit der

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99
    Einfluß auf die Rechtmäßigkeit der vom FG getroffenen Entscheidung hat die Nachholung der erforderlichen Angaben jedenfalls nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Februar 1997 XI B 179/96, BFH/NV 1997, 527).
  • BFH, 01.06.1995 - VII B 26/95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99
    Hat der Antragsteller innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist die geforderte Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorgelegt, diesbezügliche Angaben nicht glaubhaft gemacht oder bestimmte Fragen nicht oder nur unzureichend beantwortet, so lehnt das Gericht die Bewilligung von PKH insoweit ab (§ 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO i.V.m. § 142 Abs. 1 FGO; vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juni 1995 VII B 26/95, BFH/NV 1996, 63).
  • BFH, 22.01.2001 - VII B 177/00

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse -

    Das gilt jedoch nicht, soweit im Beschwerdeverfahren erstmals die erforderliche mit Belegen versehene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt wird; denn die Bewilligung von PKH wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft (BFH-Beschlüsse vom 23. November 1993 VII B 175/93, BFH/NV 1994, 734, und vom 28. Juli 1999 VII B 113/99, BFH/NV 2000, 436).

    Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit unbeschadet des Abhilfebeschlusses des FG, das für das vorliegende Beschwerdeverfahren ohne Bedeutung ist, auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 5. März 1997 X B 216/96, BFH/NV 1997, 436; vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207; vom 4. Januar 1999 V B 153/98, BFH/NV 1999, 818; in BFH/NV 2000, 436, und in BFH/NV 2000, 581).

  • BFH, 24.04.2001 - X B 56/00

    Prozesskostenhilfe - Fehlende Erfolgsaussicht - Persönliche und wirtschaftliche

    Eine evtl. Heilung dieser Mängel im Beschwerdeverfahren kommt nicht in Betracht (BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1999 VII B 113/99, BFH/NV 2000, 436; vom 2. November 1999 X B 51/99, BFH/NV 2000, 581, und vom 30. März 2000 VI B 323/98, BFH/NV 2000, 985).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 1 O 63/07

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Erklärung;

    Der Senat schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH an (vgl. die ständige Rspr. des BFH, z.B. Beschl. v. 28.07.1999 - VII B 113/99 -, Beschl. v. 02.11.1999 - X B 51/99 - und Beschl. v. 30.03.2000 - VI B 323/98 -, jeweils juris m.w.N.; vgl. im Übrigen auch BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, MDR 2004, 415 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.10.2003 - I-5 W 49/03, 5 W 49/03 -, MDR 2004, 410 - zitiert nach juris).
  • BFH, 28.07.2000 - X B 4/00

    Fristverlängerungsantrag - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Gegenstand des

    Schon wegen des Formmangels hat das FG den Antrag zu Recht abgelehnt; die Nachreichung im Beschwerdeverfahren heilt diesen Formmangel nicht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 1999 VII B 113/99, BFH/NV 2000, 436, und vom 2. November 1999 X B 51/99, BFH/NV 2000, 581), zumal der nunmehr vorgelegte Vordruck offensichtlich in wesentlichen Punkten (z.B. hinsichtlich der Vermögenslage) unvollständig ist.
  • BFH, 15.03.2001 - V B 185/00

    PKH, rückwirkende Bewilligung

    Die erst im Beschwerdeverfahren durch den Beschluss über die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens nachgewiesene Mittellosigkeit der Beschwerdeführerin ist aber nicht geeignet, die rückwirkende Bewilligung von PKH auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 28. Juli 1999 VII B 113/99, BFH/NV 2000, 436 ).
  • BFH, 15.03.2001 - V R 185/00

    Umsatzsteuerfestsetzung - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Herabsetzung der

    Die erst im Beschwerdeverfahren durch den Beschluss über die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens nachgewiesene Mittellosigkeit der Beschwerdeführerin ist aber nicht geeignet, die rückwirkende Bewilligung von PKH auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu rechtfertigen (BFH-Beschluss vom 28. Juli 1999 VII B 113/99, BFH/NV 2000, 436).
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