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   BGH, 10.03.2009 - VII ZR 164/06   

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https://dejure.org/2009,4845
BGH, 10.03.2009 - VII ZR 164/06 (https://dejure.org/2009,4845)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - VII ZR 164/06 (https://dejure.org/2009,4845)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - VII ZR 164/06 (https://dejure.org/2009,4845)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Bedenken gegen die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Verjährung

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 4; ZPO § 638; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Beginn der Verjährung werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Architektenvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsrecht - Beginn der Gewährleistungsverjährung bei Kündigung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung auch bei Kündigung erst ab Abnahme!

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung auch bei Kündigung erst ab Abnahme!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Architektenvertrags: Fünfjährige Verjährung beginnt erst mit Abnahme! (IBR 2009, 277)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    Auszug aus BGH, 10.03.2009 - VII ZR 164/06
    Die Kündigung selbst ist keine endgültige Abnahmeverweigerung (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 103/00, BGHZ 153, 244).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Mit der fristlosen Kündigung eines Werkvertrags (hier: Architektenvertrags) durch den Auftraggeber ist ohne besondere Umstände keine Erklärung zur Abnahme zum bereits erstellten Teil des Werks verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.3.2009, Az. VII ZR 164/06) (Ziff. II 7 a)).

    Danach beginnt die Verjährung auch nach einem gekündigten Vertrag wie hier gemäß § 634a Abs. 2, Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich erst mit der Abnahme oder mit einer endgültigen Abnahmeverweigerung (BGH, Beschluss vom 10.3.2009, AZ: VII ZR 164/06; BGHZ 153, 244, Juris RN 27).

    Für diesen Fall gehen Schulze / Hagen-Fuchs von der überholten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, dass für den Beginn der Verjährungsfrist auf die Einstellung der Leistungen des Architekten nach der Kündigung des Bauherrn abzustellen sei (vgl. oben unter c) aa) unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 10.3.2009, AZ: VII ZR 164/06; BGHZ 153, 244, Juris RN 27).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08

    Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Haftung des

    Soweit der BGH im Urteil vom 30.09.1999 (VII ZR 162/97, NJW 2000, 133 = BauR 2000, 128) ausgeführt hat, dass bei einem nicht nachbesserungsfähigen Mangel eines Architektenwerks der Bauherr vor Abnahme einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 635 BGB habe, welcher der dreißigjährigen Verjährungsfrist unterliege, die gemäß § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB (a.F.) mit der Abnahme, der Vollendung des Werks oder der endgültigen (berechtigten oder unberechtigten) Abnahmeverweigerung beginne (vgl. auch OLG Rostock, Urteil vom 11.07.2006, 4 U 128/04, BauR 2006, 2092; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 11.03.2006, VII ZR 164/06, IBR 2009, 277 mit Anm. Löffelmann), folgt daraus entgegen den Berufungseinwänden des Beklagten nicht, dass der BGH damit eine nicht sachgerechte Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Leistungsmängel nach endgültiger Abnahmeverweigerung herbeiführen wollte (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, Rn 506; Kniffka, ibr-online-Kommentar, Stand 05/2009, § 634 a, Rn 47/220/221; Kuffer/Wirth-Leupertz, Handbuch des Fachwanwalts für Bau- und Architektenrecht, 2. Auflage 2008, 10. Kap., Teil C, Rn 191 mwN), jedenfalls wenn es sich - wie hier - um nicht nachbesserungsfähige Leistungsmängel der Genehmigungsplanung als Architektenwerk handelt (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2000, VII ZR 17/99, BauR 2001, 785; BGH, Urteil vom 26.09.2002, VII ZR 290/01, BauR 2002, 1872; vgl. auch Senat, Urteil vom 30.04.1985, 23 U 208/84, BauR 1986, 469; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1482 mwN in Fn 179/180 und 186/187; Kuffer/Wirth-Leupertz, Handbuch des Fachwanwalts für Bau- und Architektenrecht, 2. Auflage 2008, 19, Kap., Teil C , Rn 86 mwN in Fn 209).
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