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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - VII-Verg 18/09   

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OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - VII-Verg 18/09 (https://dejure.org/2009,1965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2009 - VII-Verg 18/09 (https://dejure.org/2009,1965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09 (https://dejure.org/2009,1965)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tariftreuepflichten und Vergaberecht (IBR 2009, 673)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Verg 76/08

    Ausschluss eines Angebots betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Ungeachtet dessen, dass der genannte Tarifvertrag aufgrund seiner Allgemeinverbindlicherklärung - ihre rechtliche Wirksamkeit unterstellt - bei der Auftragsausführung einzuhalten ist (vgl. Erwägungsgrund 34 der Richtlinie 2004/18/EG und EuGH, Urt. v. 3.4.2008 - C-346/06), sind der Antragsgegnerin deswegen die Hände gebunden, die Regelungen des Tarifvertrags und/oder die Postmindestlohnverordnung als ein Kriterium für die Eignungsprüfung heranzuziehen (vgl. auch den den Verfahrensbeteiligten amtswegig übersandten Beschluss des Senats vom 29.4.2009 - VII-Verg 76/08, BA 8).

    Denn Tariftreue ist nicht ohne weiteres ein Umstand, welcher der Zuverlässigkeit zugerechnet werden kann (vgl. auch Senat, Beschl, v. 29.4.2009 - VII-Verg 76/08, BA 6 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 28.2.2002 - Verg 40/01, NZBau 2003, 173, 175; Beschl. v. 29.4.2009 - VII-Verg 76/08) kann ein Feststellungsantrag gemäß § 123 Satz 3 GWB zulässigerweise - gewissermaßen als Zwischenfeststellungsantrag - im Beschwerdeverfahren auch ohne eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens angebracht werden (ebenso: Jaeger in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rn. 1237; Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl., § 123 Rn. 5; Korbion, Vergaberechtsänderungsgesetz, § 123 GWB Rn. 5; Tilmann, WuW 1999, 342, 343; a.A. Stockmann in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 123 GWB Rn. 11; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, Komm. zum GWB-Vergaberecht, § 123 GWB Rn. 23).

  • VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07

    Postmindestlohnverordnung rechtswidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Sie verwies auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7.3.2008 (4 A 439.07) und das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.12.2008 (1 B 13.08 - nicht rechtskräftig), wonach die Postmindestlohnverordnung unwirksam sei, erklärte sich aber bereit, die Postmindestlohnverordnung von Anfang einzuhalten, sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Verordnung wirksam sei und anderweitige Tarifbindungen auf dem Postsektor verdränge.

    Auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7.3.2008 (4 A 439.07) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.12.2008 (1 B 13.08) muss in dem Zusammenhang nicht näher eingegangen werden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Sie verwies auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7.3.2008 (4 A 439.07) und das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.12.2008 (1 B 13.08 - nicht rechtskräftig), wonach die Postmindestlohnverordnung unwirksam sei, erklärte sich aber bereit, die Postmindestlohnverordnung von Anfang einzuhalten, sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Verordnung wirksam sei und anderweitige Tarifbindungen auf dem Postsektor verdränge.

    Auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7.3.2008 (4 A 439.07) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.12.2008 (1 B 13.08) muss in dem Zusammenhang nicht näher eingegangen werden.

  • EuGH, 03.04.2008 - C-346/06

    NACH DER EG-RICHTLINIE ÜBER DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN KANN ES UNZULÄSSIG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Ungeachtet dessen, dass der genannte Tarifvertrag aufgrund seiner Allgemeinverbindlicherklärung - ihre rechtliche Wirksamkeit unterstellt - bei der Auftragsausführung einzuhalten ist (vgl. Erwägungsgrund 34 der Richtlinie 2004/18/EG und EuGH, Urt. v. 3.4.2008 - C-346/06), sind der Antragsgegnerin deswegen die Hände gebunden, die Regelungen des Tarifvertrags und/oder die Postmindestlohnverordnung als ein Kriterium für die Eignungsprüfung heranzuziehen (vgl. auch den den Verfahrensbeteiligten amtswegig übersandten Beschluss des Senats vom 29.4.2009 - VII-Verg 76/08, BA 8).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01

    Anforderungen an die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 28.2.2002 - Verg 40/01, NZBau 2003, 173, 175; Beschl. v. 29.4.2009 - VII-Verg 76/08) kann ein Feststellungsantrag gemäß § 123 Satz 3 GWB zulässigerweise - gewissermaßen als Zwischenfeststellungsantrag - im Beschwerdeverfahren auch ohne eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens angebracht werden (ebenso: Jaeger in Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rn. 1237; Otting in Bechtold, GWB, 5. Aufl., § 123 Rn. 5; Korbion, Vergaberechtsänderungsgesetz, § 123 GWB Rn. 5; Tilmann, WuW 1999, 342, 343; a.A. Stockmann in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 123 GWB Rn. 11; Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, Komm. zum GWB-Vergaberecht, § 123 GWB Rn. 23).
  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Wenn das so ist, hat nach den als rechtsähnlich heranzuziehenden Vorschriften der §§ 302, 303 AktG in Anerkennung des Bestandsinteresses der GmbH im Prinzip gleichermaßen ein Verlustausgleich durch das beherrschende Unternehmen stattzufinden (vgl. BGHZ 151, 181, 186; 149, 10, 15;116, 37, 39; 95, 330, 345; Hüffer, Aktiengesetz, 8. Aufl. § 302 Rn. 7 f.; Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl., Anh § 13 Rn. 72; Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Aufl., Schlussanh. Rn. 105 - 107, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Wenn das so ist, hat nach den als rechtsähnlich heranzuziehenden Vorschriften der §§ 302, 303 AktG in Anerkennung des Bestandsinteresses der GmbH im Prinzip gleichermaßen ein Verlustausgleich durch das beherrschende Unternehmen stattzufinden (vgl. BGHZ 151, 181, 186; 149, 10, 15;116, 37, 39; 95, 330, 345; Hüffer, Aktiengesetz, 8. Aufl. § 302 Rn. 7 f.; Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl., Anh § 13 Rn. 72; Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Aufl., Schlussanh. Rn. 105 - 107, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Auch im Zeitpunkt, in dem die Antragstellerin vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden ist, verfügte die Antragsgegnerin über keine gesicherte und im Rahmen der Angebotswertung verwertbare Erkenntnis, die finanzielle und/oder wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit der Antragstellerin anzuzweifeln (vgl. zur Notwendigkeit einer gesicherten Erkenntnis bereits BGH, Urt. v. 26.10.1998 - X ZR 30/98, BauR 2000, 254, 256 und seither st. Rspr. des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Wenn das so ist, hat nach den als rechtsähnlich heranzuziehenden Vorschriften der §§ 302, 303 AktG in Anerkennung des Bestandsinteresses der GmbH im Prinzip gleichermaßen ein Verlustausgleich durch das beherrschende Unternehmen stattzufinden (vgl. BGHZ 151, 181, 186; 149, 10, 15;116, 37, 39; 95, 330, 345; Hüffer, Aktiengesetz, 8. Aufl. § 302 Rn. 7 f.; Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl., Anh § 13 Rn. 72; Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Aufl., Schlussanh. Rn. 105 - 107, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - Verg 18/09
    Da sich die Beigeladene mit eigenem Sachvortrag am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, ist sie in gleicher Weise wie die Antragsgegnerin unterlegen (vgl. Senat, Beschl. v. 15.6.2000 - Verg 6/00, NZBau 2000, 440, 444; Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, BA 8 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

  • VK Arnsberg, 27.04.2009 - VK 7/09

    Fehlerhafte Wertung eines Angebotes

  • VK Bund, 29.09.2009 - VK 1-167/09

    Briefdienstleistungen

    Im Vermerk vom 10. August 2009 führte sie aus, dass nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 2009 (VII-Verg 18/09), in dem über die Ausschreibung von Briefdienstleistungen eines anderen öffentlichen Auftraggebers entschieden wurde, der ebenfalls die Einhaltung des Post-Mindestlohns nach BriefArbbV verlangt hatte, nunmehr eine weitere Handlungsoption der Ag bestehe, und zwar die Aufhebung der Vergabeverfahren und Neuausschreibung nach dem mit Wirkung vom 24.6.

    Nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 2009 (VII-Verg 18/09) habe die Ag diese Option.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 2009 (VII-Verg 18/09).

    Im Übrigen habe das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29. Juli 2009, VII-Verg 18/09) ausdrücklich eine entsprechende 11.

    b) Die Aufhebungsentscheidung ist auch nicht deshalb vergaberechtskonform, weil die Ag wegen der Entscheidungen der erkennenden Kammer (vgl. Beschl. v. 16. Dezember 2008 - VK 1 - 162/08) und des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 29. April 2009 - VII-Verg 76/08 und v. 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09) daran gehindert ist, an ihrer Tariftreueforderung in dem der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen zugrunde gelegten Umfang festzuhalten.

    Danach müsse ein formelles Bundes- oder Landesgesetz unmittelbar die Tarifregelung treffen; ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag und Verordnungen wie die BriefArbbV stellten keine solchen gesetzlichen Regelungen dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09; ferner Beschl. v. 5. Mai 2008 - VII-Verg 5/08).

  • KG, 10.05.2022 - Verg 1/22

    Sofortige Beschwerden des Landes Berlin in dem Vergabenachprüfungsverfahren

    Da nach § 178 S. 4 GWB die Vorschriften in § 168 Abs. 2 GWB entsprechend anwendbar sind, ist zur Statthaftigkeit erforderlich, dass sich das Nachprüfungsverfahren nach Anhängigkeit des Nachprüfungsverfahrens erledigt haben muss, weil nur dann das erforderliche Feststellungsinteresse vorliegen kann und nicht erkennbar ist, dass für den Antragsteller im Beschwerdeverfahren weitergehender Rechtsschutz als im Verfahren vor der Vergabekammer bestehen sollte (OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 Verg 4/12 -, juris Rn. 53; Steck in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 178 GWB Rn. 16; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2009 - VII-Verg 18/09 -, juris Rn. 28).
  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

    genommen oder ersetzt werden, in diesem Sinne OLG Düsseldorf, 29.7.2009, Verg 18/09.
  • VK Münster, 26.08.2009 - VK 11/09

    Einhaltung von Mindesttariflöhnen

    Dabei bleibt zunächst offen, ob eine Vergabestelle eine solche Forderung überhaupt aufstellen darf (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 29.4.2009, Verg 76/08; OLG Düsseldorf, 29.7.2009, Verg 18/09.

    Dabei geht das OLG Düsseldorf, 29.4.2009, Verg 76/08; OLG Düsseldorf, 29.7.2009, Verg 18/09, davon aus, das eine solche Anforderung (Einhaltung des Mindesttariflohnes) unmittelbar in einem formellen Bundes- oder Landesgesetz getroffen worden sein muss.

    Als Begründung führt das OLG Düsseldorf, 29.4.2009, Verg 76/08; OLG Düsseldorf, 29.7.2009, Verg 18/09, zutreffend aus, dass es sich bei § 97 Abs. 4, 2. HS GWB um eine Ausnahmevorschrift handelt, die eng auszulegen ist.

  • KG, 10.05.2022 - Verg 2/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Interimsvergabe für

    Da nach § 178 S. 4 GWB die Vorschriften in § 168 Abs. 2 GWB entsprechend anwendbar sind, ist zur Statthaftigkeit erforderlich, dass sich das Nachprüfungsverfahren nach Anhängigkeit des Nachprüfungsverfahrens erledigt haben muss, weil nur dann das erforderliche Feststellungsinteresse vorliegen kann und nicht erkennbar ist, dass für den Antragsteller im Beschwerdeverfahren weitergehender Rechtsschutz als im Verfahren vor der Vergabekammer bestehen sollte (OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 Verg 4/12 -, juris Rn. 53; Steck in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 178 GWB Rn. 16; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2009 - VII- Verg 18/09 -, juris Rn. 28).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Sie betreffen einen anderen Sachverhalt, nämlich die Frage, inwiefern die Feststellung einer Rechtsverletzung im anhängigen Verfahren zulässig ist, wenn das ursprüngliche Rechtsschutzbegehren nicht erledigt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2007, Verg 18/09) bzw. bestätigen die Auffassung des Senates zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Feststellungsantrages, da Zulässigkeitsvoraussetzungen als erforderlich, aber auch als erfüllt angesehen werden (Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 26. Juni 2009, Verg 3/2005).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 23/18

    Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein!

    Zwar hat der Senat einen solchen Antrag in der Vergangenheit nicht am fehlenden erledigenden Ereignis scheitern lassen, sondern für die Zulässigkeit eines Antrags nach § 123 Satz 3 GWB a.F. (= § 178 Satz 3 GWB n.F.) lediglich ein Feststellungsinteresse verlangt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.07.2009 - VII-Verg 76/08 und VII-Verg 18/09).
  • VK Münster, 14.01.2010 - VK 26/09

    Nachweise müssen nicht überprüft werden!

    Da der Antragsgegnerin nunmehr überhaupt kein zuschlagsfähiges Angebot für das Los 1 mehr vorliegt, hat sie mehrere Optionen, um die Vergabe fortzusetzen, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 15.12.2004, Verg 47/04; OLG Düsseldorf, 29.7.2009, Verg 18/09.

    Letztlich bleibt es aber der Antragsgegnerin überlassen, ob sie diese Forderung herausnehmen will, in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, 15.12.2004, Verg 47/04; OLG Düsseldorf, 29.7.2009, Verg 18/09.

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der

    In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob wegen der Bezugnahme auf § 114 Abs. 2 GWB der Antrag nur dann zulässig ist, wenn sich das Vergabeverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung oder in sonstiger Weise erledigt hat (so Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 Rn 21 ff) oder ob auch ohne eine Erledigung im Sinne von § 114 Abs. 2 GWB über einen solchen Feststellungsantrag zu entscheiden ist (so wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009, VII-Verg 18/09, zitiert nach juris.de).
  • OLG Koblenz, 29.11.2012 - 1 Verg 6/12

    PPK - Öffentlicher Altpapierentsorgungsauftrag: Übernahme einer

    aa) Stellt man sich mit dem OLG Düsseldorf (Beschl. v. 29.07.2009 - VII-Verg 18/09 - juris Rn. 20) auf den - nach Ansicht des Senats zutreffenden - Standpunkt, dass in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nur formelle Gesetze gemeint sind, scheidet § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV von vorn herein aus.
  • OLG Rostock, 21.04.2021 - 17 Verg 1/21

    Keine Zurückweisung als "offensichtlich unbegründet" ohne Akteneinsicht!

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - Verg 1/10

    Anforderungen an eine Tariftreueerklärung

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 38/09

    Vergaberechtskonformität einer Tariftreue-Erklärung

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 51/09

    Anforderungen an die Ausschreibung von Gebäudereinigungsdienstleistungen

  • VK Arnsberg, 21.12.2009 - VK 41/09

    Unverzüglichkeit der Rüge

  • VK Bund, 09.09.2009 - VK 3-163/09

    Vergabe einer Rahmenvereinbarung

  • VK Bund, 27.04.2010 - VK 3-33/10

    Bewachungs- und Objektschutzdienstleistung

  • VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11

    Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

  • VK Bund, 29.12.2009 - VK 2-207/09

    Briefdienstleistungen

  • VK Bund, 10.12.2009 - VK 3-211/09

    Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.12.2009 - Verg 18/09   

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https://dejure.org/2009,25500
OLG München, 10.12.2009 - Verg 18/09 (https://dejure.org/2009,25500)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2009 - Verg 18/09 (https://dejure.org/2009,25500)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - Verg 18/09 (https://dejure.org/2009,25500)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 18/09
    Die Beschwerde der Antragstellerin könnte, obwohl die Antragstellerin mit ihrem Angebot, wie oben unter Ziffer 3. dargelegt, zwingend auszuschließen ist, im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz dennoch teilweise Erfolg haben, wenn, da im Leistungsverzeichnis unerfüllbare Forderungen an die Bieter gestellt werden, kein Angebot den Anforderungen entsprechen könnte und deshalb der Antragsgegner das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden darf (vgl. wegen der Einzelheiten BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008, Verg 12/08; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Verg 05/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007, 1 Verg 3/07).
  • OLG München, 28.07.2008 - Verg 12/08

    Vergabe öffentlicher Bauleistungen: Unerfüllbare Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 18/09
    Die Beschwerde der Antragstellerin könnte, obwohl die Antragstellerin mit ihrem Angebot, wie oben unter Ziffer 3. dargelegt, zwingend auszuschließen ist, im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz dennoch teilweise Erfolg haben, wenn, da im Leistungsverzeichnis unerfüllbare Forderungen an die Bieter gestellt werden, kein Angebot den Anforderungen entsprechen könnte und deshalb der Antragsgegner das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden darf (vgl. wegen der Einzelheiten BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008, Verg 12/08; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Verg 05/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007, 1 Verg 3/07).
  • OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 18/09
    Die Beschwerde der Antragstellerin könnte, obwohl die Antragstellerin mit ihrem Angebot, wie oben unter Ziffer 3. dargelegt, zwingend auszuschließen ist, im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz dennoch teilweise Erfolg haben, wenn, da im Leistungsverzeichnis unerfüllbare Forderungen an die Bieter gestellt werden, kein Angebot den Anforderungen entsprechen könnte und deshalb der Antragsgegner das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden darf (vgl. wegen der Einzelheiten BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008, Verg 12/08; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Verg 05/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007, 1 Verg 3/07).
  • OLG München, 07.04.2006 - Verg 5/06

    Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB - Ausschluss von der Wertung -

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 18/09
    Die Beschwerde der Antragstellerin könnte, obwohl die Antragstellerin mit ihrem Angebot, wie oben unter Ziffer 3. dargelegt, zwingend auszuschließen ist, im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz dennoch teilweise Erfolg haben, wenn, da im Leistungsverzeichnis unerfüllbare Forderungen an die Bieter gestellt werden, kein Angebot den Anforderungen entsprechen könnte und deshalb der Antragsgegner das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden darf (vgl. wegen der Einzelheiten BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG München, Beschluss vom 28.07.2008, Verg 12/08; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Verg 05/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007, 1 Verg 3/07).
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Vor dem Hintergrund, dass durch die Neufassung in § 110 Abs. 1 GWB zudem der Untersuchungsgrundsatz für das Verfahren vor der Vergabekammer erheblich eingeschränkt wurde, kommt bei einem fehlerhaft nicht gerügten und damit präkludierten Verstoß ein Einschreiten der Vergabekammer und somit auch des Beschwerdegerichts von Amts wegen regelmäßig nicht in Betracht (Thüringer OLG, Beschluss vom 17. März 2003 - 6 Verg 2/08, zitiert nach juris Tz. 33 und 41; OLG Saarbrücken, NZBau 2004, 117; so auch OLG München, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Verg 18/09, zitiert nach juris Tz. 42; Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht 2. Aufl. § 114 Rdn. 13; Byok in: Byok/Jaeger, Vergaberecht 2. Aufl. Rdn. 1073).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 54 Verg 2/19

    Vergabeverfahren für "innovative" Züge kann weitergeführt werden

    Die Präklusionsregeln dürfen über den Untersuchungsgrundsatz nicht umgangen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 22.01.2019, 54 Verg 3/18 [zu 3.1.1 der Gründe]; OLG Celle, Beschl. v. 11.02.2010, 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669; OLG München, Beschl. v. 10.12.2009, Verg 18/09; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.10.2003, 1 Verg 2/03, NZBau 2004, 117 [zu B.II.1 der Gründe]; VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.06.2010, VK 1-17/10; VK Brandenburg, Beschl. v. 17.11.2015, VK 20/15).
  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    Die Präklusionsregeln dürfen über den Untersuchungsgrundsatz nicht umgangen werden (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 11.02.2010, 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669; OLG München, Beschl. v. 10.12.2009, Verg 18/09; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.10.2003, 1 Verg 2/03, NZBau 2004, 117 [zu B.II.1 der Gründe]; VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.06.2010 - VK 1-17/10; VK Brandenburg, Beschl. v. 17.11.2015, VK 20/15).
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 VK LSA 5/11

    Unterkostenangebot: § 19 EG Abs. 6 VOL/A ist bieterschützend!

    1Verg 3/01 vom 23.07.2001, OLG Naumburg 2 Verg 3/11 vom 18.08.2011 / bejahend bei besonders schweren Vergabeverstößen: vgl. OLG München Verg 18/09 vom 10.12.2009; Verg 7/07 vom 02.08.2007; Verg 12/09 vom 29.09.2009; Verg 16/09 vom 10.12.2009 - Kammergericht Berlin 2 Verg 22/03 vom 06.05.2004 - OLG Schleswig 1 Verg 10/10 vom 15.04.2011 Kommentar zum GWB-Vergaberecht Kulartz/Kus/Portz § 114 GWB Rn. 24).
  • OLG München, 09.08.2010 - Verg 13/10

    Grenzen des Untersuchungsgrundsatzes im Vergabenachprüfungsverfahren

    Als solch schwerwiegende Verstöße hat der Senat eine Zuschlagsentscheidung durch ein beauftragtes Projektsteuerungsbüro statt durch den Auftraggeber selbst angesehen (OLG München vom 29.9.2009 - Verg 12/09), nicht aber einen Verstoß gegen die produktneutrale Ausschreibung (OLG München vom 10.12.2009 - Verg 18/09).
  • VK Sachsen-Anhalt, 29.09.2011 - 2 VK LSA 30/10

    Wann sind Vergabeverstöße erkennbar?

    1Verg 3/01 vom 23.07.2001, OLG Naumburg 2 Verg 3/11 vom 18.08.2011 / bejahend bei besonders schweren Vergabeverstößen: vgl. OLG München Verg 18/09 vom 10.12.2009; Verg 7/07 vom 02.08.2007; Verg 12/09 vom 29.09.2009; Verg 16/09 vom 10.12.2009 - Kammergericht Berlin 2 Verg 22/03 vom 06.05.2004 - OLG Schleswig 1 Verg 10/10 vom 15.04.2011 Kommentar zum GWB-Vergaberecht Kulartz/Kus/Portz § 114 GWB Rn. 24).
  • VK Rheinland-Pfalz, 19.10.2010 - VK 2-36/10
    Der von der Antragstellerin behauptete Vergaberechtsverstoß gegen das Produktneutralitätsgebot hätte daher spätestens mit Angebotsabgabe gerügt werden müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. Dezember 2009, Verg 18/09; VK Lüneburg, Beschluss vom 16. März 2009, VgK 04/2009; VK Baden-Württemberg,.
  • VK Thüringen, 27.11.2015 - 250-4002-5881/2015-N-007-GRZ
    Enthält das Leitungsverzeichnis eine unerfüllbare Forderung, muss der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren entweder gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei das Leistungsverzeichnis, soweit zur Beseitigung unerfüllbarer Anforderungen erforderlich, ändern und den Bewerbern angemessene Gelegenheit zur Abgabe neuer Angebote auf der Basis des veränderten Leistungsverzeichnisses geben (vgl. BGH, B. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06; Urteil v. 01.08.2006 - Az.: X ZR 115/04; OLG München, B. v. 10.12.2009 - Az.: Verg 18/09; B. v. 28.07.2008 - Az.: Verg 12/08).
  • VK Thüringen, 04.03.2016 - 250-4002-1029/2016-N-001-SHL
    Enthält das Leistungsverzeichnis eine unerfüllbare Forderung, muss der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren entweder gemäß § 17 Abs. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei das Leistungsverzeichnis, soweit zur Beseitigung unerfüllbarer Anforderungen erforderlich, ändern und den Bewerbern angemessene Gelegenheit zur Abgabe neuer Angebote auf der Basis des veränderten Leistungsverzeichnisses geben (vgl. BGH, B. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06; Urteil v. 01.08.2006 - Az.: X ZR 115/04; OLG München, B. v. 10.12.2009 - Az.: Verg 18/09; B. v. 28.07.2008 - Az.: Verg 12/08).
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