Rechtsprechung
   BFH, 19.01.2004 - VIII B 238/03   

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https://dejure.org/2004,14044
BFH, 19.01.2004 - VIII B 238/03 (https://dejure.org/2004,14044)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2004 - VIII B 238/03 (https://dejure.org/2004,14044)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - VIII B 238/03 (https://dejure.org/2004,14044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; EStG § 31 Satz 3; ; EStG § 66 Abs. 2; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids; kein Anspruch auf Gleichbehandlung wegen rechtswidriger Kindergeldbewilligung in einem anderen Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VIII B 238/03
    Nach den Urteilen vom 25. Juli 2001 VI R 78/98 (BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88) und VI R 164/98 (BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89) erstreckt und beschränkt sich die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VIII B 238/03
    Nach den Urteilen vom 25. Juli 2001 VI R 78/98 (BFHE 196, 253, BStBl II 2002, 88) und VI R 164/98 (BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89) erstreckt und beschränkt sich die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids auf die Zeit bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
  • BFH, 23.11.2001 - VI R 125/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VIII B 238/03
    Der BFH hat außerdem mit Urteil vom 23. November 2001 VI R 125/00 (BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296) entschieden, dass einem --neuerlichen-- Antrag auf Festsetzung von Kindergeld für Zeiträume, für die die Familienkasse nach sachlicher Prüfung das Bestehen eines Kindergeldanspruchs verneint habe, die Bestandskraft entgegensteht.
  • BFH, 09.07.2003 - VIII B 40/03

    Kindergeld - Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von

    Auszug aus BFH, 19.01.2004 - VIII B 238/03
    An dieser Rechtsprechung hat der BFH in der Folgezeit festgehalten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2003 VIII B 40/03, BFH/NV 2003, 1422).
  • FG Köln, 17.05.2006 - 15 K 1053/06

    Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kindergeldbescheid innerhalb des

    Eine Änderung nach § 48 VwVfG scheidet ebenfalls aus, da das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG gemäß § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütungsanspruch ausgestaltet ist und nicht den Vorschriften des VwVfG unterliegt, sondern denjenigen der AO (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2004 VIII B 238/03 nv juris).
  • FG Köln, 17.05.2006 - 15 K 4044/05

    Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Kindergeldbescheid außerhalb des

    Eine Änderung nach § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes -- VwVfG -- scheidet ebenfalls aus, da das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG gemäß § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütungsanspruch ausgestaltet ist und nicht den Vorschriften des VwVfG unterliegt, sondern denjenigen der AO (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2004 VIII B 238/03, nv, juris).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 14 K 4361/05

    Kindergeld; Einkommensgrenze; Sozialversicherungsbeiträge; Abänderbarkeit;

    Das Kindergeld ist nach dem X. Abschnitt des EStG als Steuervergütung ausgestaltet und unterliegt nicht den Vorschriften des VwVfG sondern nur der AO (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2004 VIII B 238/03, n. v., juris-Dokument Nr. STRE200450108).
  • FG Köln, 17.05.2006 - 15 K 3554/05

    Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Kindergeldbescheid außerhalb des

    Eine Änderung nach § 48 VwVfG scheidet ebenfalls aus, da das Kindergeld nach dem X. Abschnitt des EStG gemäß § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütungsanspruch ausgestaltet ist und nicht den Vorschriften des VwVfG unterliegt, sondern denjenigen der AO (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2004 VIII B 238/03, nv juris).
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