Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72   

Wehrpflichtigen-Mietzuschuß

§ 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Wiederaufnahme

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 44, 333
  • MDR 1974, 783



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Wird zitiert von ... (105)  

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03  

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Wird - wie hier - die Rücknahme eines bestandskräftigen belastenden Verwaltungsaktes begehrt, ist bei der Ausübung des Rücknahmeermessens in Rechnung zu stellen, dass dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein größeres Gewicht zukommt als dem Grundsatz der Rechtssicherheit, sofern dem anzuwendenden Recht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 ; Beschluss vom 22. Oktober 1984 - BVerwG 8 B 56.84 - NVwZ 1985, 265).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86  

    AsylVfG § 10 Abs. 3, Abs. 5, § 14 Abs. 1; VwVfG § 51

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  • BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03  
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass der Betroffene nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht vorbehaltlich abweichender sondergesetzlicher Regelungen keinen allgemeinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides hat, und zwar in der Regel auch dann nicht, wenn der Ursprungsverwaltungsakt rechtswidrig ist (vgl. BVerwGE 44, 333 ; 48, 271 ; 60, 316 ; s. auch Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 51 Rn. 13 ); die Behörde entscheidet im Regelfall über einen Antrag auf Wiederaufgreifen nach pflichtgemäßem Ermessen, dem grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung entspricht, wobei sich das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null verengt, wenn die Ablehnung, in eine erneute Sachprüfung einzutreten, rechtswidrig wäre (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1976 BVerwG 8 C 90.75 Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2).

    Unabhängig davon wäre auch diese Frage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass die Rechtswidrigkeit des Ursprungsverwaltungsakts für sich allein das Ermessen der Behörde, das Verfahren im weiteren Sinne wieder aufzugreifen, nicht auf Null reduziert (BVerwGE 44, 333 ), indes ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheides unerträglich wäre (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1976 VIII C 90.75 Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2).

    17 2.2 Die geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1974 ( BVerwG 8 C 20.72 BVerwGE 44, 333) rechtfertigt die Zulassung der Revision hiernach nicht.

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