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   BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20   

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https://dejure.org/2021,51613
BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20 (https://dejure.org/2021,51613)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2021 - VIII R 7/20 (https://dejure.org/2021,51613)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - VIII R 7/20 (https://dejure.org/2021,51613)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 20 Abs 4a S 1, EStG § 20 Abs 4a S 7, UmwG § 123 Abs 2, UmwG § 123 Abs 3, AEUV Art 63, DBA USA 1989/2008 Art 26 Abs 1, EStG VZ 2012
    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG - ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG 2009 vom 08.12.2010, § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 2009 vom 08.12.2010, § 20 Abs 4a S 1 EStG 2009 vom 08.12.2010, § 20 Abs 4a S 7 EStG 2009 vom 26.06.2013, § 123 Abs 2 UmwG
    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG - ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

  • IWW

    § 32d Abs. 1 des Einkomm... ensteuergesetzes, § 32d Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 32d Abs. 6 EStG, § 32d Abs. 1 EStG, § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG, § 52a Abs. 10 Satz 12 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG, § 123 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG), § 1 Abs. 1 EStG, § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 27 KStG, § 27 Abs. 1 Sätze 3 und 5 KStG, Art. 63 AEUV, § 118 Abs. 2 FGO, § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 15 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG), § 123 Abs. 2 UmwG, § 15 UmwStG, § 123 Abs. 3 UmwG, § 130 UmwG, § 20 Abs. 4a Satz 6 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG, §§ 13, 21 UmwStG, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 1 Abs. 2 UmwStG, § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG, § 135 Abs. 1 FGO, § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerliche Behandlung der Zuteilung von Aktien im Rahmen eines sogenannten Spin-Off nach US-amerikanischem Recht; Zuteilung von Aktien als Kapitalertrag; Ausgliederung mit anschließender Sachausschüttung von Aktien

  • rewis.io

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG - ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG - ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

  • rechtsportal.de

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG - ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

  • datenbank.nwb.de

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG - ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen ?Spin-Off? vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ? Ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen Spin-Offs

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Einkünfte aus § 20 Abs. 2 EStG
    Anteilserwerb nach dem 31.12.2008
    Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 20 Abs 4a S 7
    Ausschüttung, Kapitalrückzahlung, Spaltung, Ausland, Bilanz

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 ; EStG § 20 Abs 4a S 7

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    Führt die Zuteilung neuer Aktien im Rahmen der Aufspaltung einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft durch einen sog. Spin-off zu einer steuerpflichtigen Sachausschüttung und damit zu Einkünften aus Kapitalvermögen, oder liegt eine nicht der Besteuerung unterliegende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 166
  • DB 2022, 30
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 9/19

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off"- ertragsteuerliche

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    Ein ausländischer "Spin-Off", der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i.S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit anschließender Sachausschüttung der Aktien am übernehmenden Rechtsträger darstellt, kann einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG dann vergleichbar sein, wenn die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen "zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt (Anschluss an BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, und VIII R 15/20).

    Dies ist wiederum der Fall, wenn die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG erfüllt sind (vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, Rz 15, und VIII R 15/20, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, Rz 15).

    bb) Kennzeichnend für eine Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG ist die Übertragung von Vermögensteilen des übertragenden Rechtsträgers auf Grund eines Rechtsgeschäfts gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaftsrechten des übernehmenden oder neuen Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers ohne liquidationslose Auflösung des übertragenden Rechtsträgers (vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, Rz 22, und VIII R 15/20, Rz 22).

    Ein solcher Vorgang ist daher auch dann einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar, wenn die Vermögensübertragung vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger sowie die nachfolgende Zuteilung der Anteile am übernehmenden Rechtsträger vom übertragenden Rechtsträger auf dessen Anteilseigner in einem einheitlichen "zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" erfolgen (vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, Rz 14, und VIII R 15/20, Rz 14).

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 15/20

    Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" - ertragsteuerliche

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    Ein ausländischer "Spin-Off", der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i.S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit anschließender Sachausschüttung der Aktien am übernehmenden Rechtsträger darstellt, kann einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG dann vergleichbar sein, wenn die Übertragung der Vermögenswerte in einem einheitlichen "zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" mit der und gegen die Übertragung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft erfolgt (Anschluss an BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, und VIII R 15/20).

    Dies ist wiederum der Fall, wenn die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG erfüllt sind (vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, Rz 15, und VIII R 15/20, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, Rz 15).

    bb) Kennzeichnend für eine Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG ist die Übertragung von Vermögensteilen des übertragenden Rechtsträgers auf Grund eines Rechtsgeschäfts gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaftsrechten des übernehmenden oder neuen Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers ohne liquidationslose Auflösung des übertragenden Rechtsträgers (vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, Rz 22, und VIII R 15/20, Rz 22).

    Ein solcher Vorgang ist daher auch dann einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar, wenn die Vermögensübertragung vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger sowie die nachfolgende Zuteilung der Anteile am übernehmenden Rechtsträger vom übertragenden Rechtsträger auf dessen Anteilseigner in einem einheitlichen "zeitlichen und sachlichen Zusammenhang" erfolgen (vgl. BFH-Urteile vom 01.07.2021 - VIII R 9/19, Rz 14, und VIII R 15/20, Rz 14).

  • BFH, 10.04.2019 - I R 15/16

    Einlagenrückgewähr durch eine Drittstaatengesellschaft

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    b) Zwar gebietet es die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG dahin auszulegen, dass die (materiellen) Grundsätze zur Einlagenrückgewähr auch für Leistungen einer in einem Drittstaat ansässigen Gesellschaft, für die kein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG geführt wird --und damit vorliegend für die M bzw. KFI--, zum Tragen kommen (BFH-Urteil vom 10.04.2019 - I R 15/16, BFHE 265, 56, Rz 18).

    Nur dieses Rechtsverständnis stellt nach den Vorgaben der Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV sicher, dass die Gesellschafter von Drittstaatengesellschaften nicht schlechter, aber auch nicht besser als die Gesellschafter von inländischen oder von ausländischen Gesellschaften in der Europäischen Union (EU) behandelt werden (BFH-Urteil in BFHE 265, 56, Rz 27; vgl. auch BFH-Urteil vom 27.10.2020 - VIII R 18/17, BFHE 270, 495, Rz 33).

  • BFH, 04.05.2021 - VIII R 17/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4.5.2021 VIII R 14/20 - Besteuerung

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    b) Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags, die auch bei Auslandssachverhalten --und damit im Streitfall-- nicht unwiderleglich vermutet wird (vgl. BFH-Urteile vom 04.05.2021 - VIII R 17/18, BFHE 273, 197, Rz 28, und VIII R 14/20, BFHE 273, 206, Rz 31; anderer Ansicht BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 85, Rz 111), ist wegen des Börsenkurses der zugeteilten KFG-Aktien ohne weiteres möglich.

    Darüber hinaus ist es auf Grundlage der Feststellungen des FG und unter Beachtung der Grundsätze der Verwendungsfiktion i.S. des § 27 Abs. 1 Sätze 3 und 5 KStG nicht zweifelhaft, dass die Zuteilung der KFG-Aktien bei isolierter Betrachtung zu einer steuerbaren Sachausschüttung führt und keine Einlagenrückgewähr vorliegt (vgl. unter II.2.; vgl. zudem BFH-Urteile vom 04.05.2021 - VIII R 17/18, Rz 29, und VIII R 14/20, Rz 32).

  • BFH, 04.05.2021 - VIII R 14/20

    Besteuerung von Anteilszuteilungen durch eine EU-Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    b) Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags, die auch bei Auslandssachverhalten --und damit im Streitfall-- nicht unwiderleglich vermutet wird (vgl. BFH-Urteile vom 04.05.2021 - VIII R 17/18, BFHE 273, 197, Rz 28, und VIII R 14/20, BFHE 273, 206, Rz 31; anderer Ansicht BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 85, Rz 111), ist wegen des Börsenkurses der zugeteilten KFG-Aktien ohne weiteres möglich.

    Darüber hinaus ist es auf Grundlage der Feststellungen des FG und unter Beachtung der Grundsätze der Verwendungsfiktion i.S. des § 27 Abs. 1 Sätze 3 und 5 KStG nicht zweifelhaft, dass die Zuteilung der KFG-Aktien bei isolierter Betrachtung zu einer steuerbaren Sachausschüttung führt und keine Einlagenrückgewähr vorliegt (vgl. unter II.2.; vgl. zudem BFH-Urteile vom 04.05.2021 - VIII R 17/18, Rz 29, und VIII R 14/20, Rz 32).

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 13 K 3111/18

    Steuerliche Behandlung der Zuteilung neuer Aktien im Rahmen der Aufspaltung eines

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30.11.2018 - 13 K 3111/18 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 26.07.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.02.2014 dahin abgeändert, dass die Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes besteuert werden, um ... EUR ermäßigt werden.

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 425 mitgeteilten Gründen ab.

  • BFH, 30.05.2018 - I R 35/16

    Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    Art. 13 Abs. 5 DBA-USA 1989/2008 weist das ausschließliche Besteuerungsrecht des Gewinns aus der Veräußerung der zugeteilten Aktien dem Ansässigkeitsstaat des Aktieninhabers und damit vorliegend Deutschland zu (vgl. BFH-Urteil vom 30.05.2018 - I R 35/16, BFH/NV 2019, 46, Rz 24).
  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 47/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Besteuerung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    Der BFH habe ebenfalls bestätigt, dass die Übertragung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" dem Grunde nach zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führe (BFH-Urteile vom 03.05.2017 - X R 12/14, BFHE 258, 317; vom 13.07.2016 - VIII R 47/13, BFHE 254, 390, und VIII R 73/13, BFHE 254, 404).
  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    Der BFH habe ebenfalls bestätigt, dass die Übertragung von Aktien im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" dem Grunde nach zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führe (BFH-Urteile vom 03.05.2017 - X R 12/14, BFHE 258, 317; vom 13.07.2016 - VIII R 47/13, BFHE 254, 390, und VIII R 73/13, BFHE 254, 404).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 117/08

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen

    Auszug aus BFH, 19.10.2021 - VIII R 7/20
    a) Danach gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen u.a. Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, wobei unerheblich ist, ob es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft um eine in- oder ausländische handelt (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2010 - I R 117/08, BFHE 232, 15, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 03.05.2017 - X R 12/14

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung

  • BFH, 27.10.2020 - VIII R 18/17

    Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

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