Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17802
OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06 (https://dejure.org/2007,17802)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2007 - Verg W 10/06 (https://dejure.org/2007,17802)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2007 - Verg W 10/06 (https://dejure.org/2007,17802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Angebotes von einem Vergabeverfahren wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen; Ausschreibung eines Bauvorhabens; Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen

  • OLG Brandenburg PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § 25 Nr. 1; ; GWB § 109; ; GWB § 128 Abs. 4; ; VwGO § 162 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 4; VwGO § 162 Abs. 3
    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsteller unterliegt: Beigeladener muss Kosten selbst tragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen (abgelehnt bei fehlendem Interessengegensatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 27.05.2003 - 13 Verg 11/03

    Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des Beigeladenen im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06
    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03

    Vergabeverfahren: Bewertung eines Angebots mit stark auf- oder abgepreisten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06
    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06
    Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gemäß § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06
    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06
    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01

    Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06
    Nach der Rechtsprechung des Senates (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) ist die Pflicht der unterlegenen Antragstellerin zur Erstattung der notwendigen Kosten der Beigeladenen in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO zwar nicht ausgeschlossen.
  • VK Brandenburg, 20.10.2006 - 2 VK 42/06

    Revitalisierung und Erschließung von Planstraßen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft - 2 VK 42/06 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - Verg W 10/08

    Vergabeverfahren: Zulassung von Nebenangeboten; Bezugnahme auf technische

    Umgekehrt hat auch die Beigeladene in entsprechender Anwendung von § 162 Abs. 3 VwGO aus Gründen der Billigkeit einen Anspruch auf Erstattung der Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten gegen die Antragstellerin (siehe hierzu grundlegend Senat, Beschluss vom 16.5.2008, Verg W 10/06).
  • VK Arnsberg, 18.03.2013 - VK 2/13

    Nicht existierendes Produkt angeboten: Ausschluss zwingend!

    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 08/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 05/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK - 44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • VK Bremen, 20.03.2014 - 16-VK 1/14

    Schadstoffbelasteter Boden zu verbringen: Entsorgungskosten sind

    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06;( a.a.O. Rd. - Ziff. 312 m.w.N.) Dieser Grundsatz hat nach wie vor Bestand, auch wenn seit der Änderung des GWB 2009 eine Analogie zu § 106 VwGO nicht mehr erforderlich ist, sondern sich die Rechtsfolge aus der Bezugnahme von § 128 Abs. 4 GWB auf die Verwaltungsverfahrensgesetz der Länder ergibt.
  • VK Arnsberg, 26.03.2013 - VK 4/13

    Nachforderung von Erklärungen muss eindeutig sein!

    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 08/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 05/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK - 44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • VK Arnsberg, 08.01.2013 - VK 18/12

    Nur eindeutiges Leistungsverzeichnis macht Angebote vergleichbar!

    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 08/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 05/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK - 44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • VK Arnsberg, 18.02.2013 - VK 1/13

    Produktgleichwertigkeit nicht nachgewiesen: Ausschluss zwingend!

    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 08/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 05/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1 - 163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK - 44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
  • VK Bremen, 20.03.2014 - 16 VK 1/14

    Schadstoffbelasteter Boden zu verbringen: Entsorgungskosten sind

    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06;( a.a.O. Rd. - Ziff. 312 m.w.N.) Dieser Grundsatz hat nach wie vor Bestand, auch wenn seit der Änderung des GWB 2009 eine Analogie zu § 106 VwGO nicht mehr erforderlich ist, sondern sich die Rechtsfolge aus der Bezugnahme von § 128 Abs. 4 GWB auf die Verwaltungsverfahrensgesetz der Länder ergibt.
  • VK Bremen, 14.03.2014 - 16-VK 1/14

    Ausschreibung der Rückbauarbeiten und Neubauarbeiten für den Kajenneubau der

    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; ( a.a.O. Rd. -Ziff. 312 m.w.N.) Dieser Grundsatz hat nach wie vor Bestand, auch wenn seit der Änderung des GWB 2009 eine Analogie zu § 106 VwGO nicht mehr erforderlich ist, sondern sich die Rechtsfolge aus der Bezugnahme von § 128 Abs. 4 GWB auf die Verwaltungsverfahrensgesetz der Länder ergibt.
  • VK Arnsberg, 30.06.2011 - VK 9/11

    Zusätzliche Kalkulationsangabe ist ausschlussbegründende Ergänzung!

    Dass ein Beigeladener durch den endgültigen Ausschluss eines Antragstellers in seiner Wettbewerbsposition im Vergabeverfahren begünstigt wird, ist insoweit lediglich als Reflex zu werten, der es nicht rechtfertigt, dem Antragsteller, der erfolglos gegen den Ausschluss seines Angebots prozessiert hat, aus Gründen der Billigkeit (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen (OLG Brandenburg, B. v. 27.11.2007 - Az.: Verg W 10/06; OLG Düsseldorf, B. v. 22.07.2005 - Az.: VII - Verg 28/05; VK Münster, B. v. 15.08.2007 - Az.: VK 13/07; 1. VK Bund, B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-8/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-5/07; B. v. 23.01.2007 - Az.: VK 1-163/06; im Ergebnis ebenso 1. VK Brandenburg, B. v. 13.03.2007 - Az.: 1 VK 7/07; VK Düsseldorf, B. v. 30.10.2006 - Az.: VK-44/2006 - B) (vgl. Weyand, ibr - Komm. zum GWB, § 128 Rdnr. 2949 ff vom 30.6.2011).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht