Rechtsprechung
LG München I, 03.12.2004 - 23 O 300/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Versicherungsschutzes für eine gerichtliche Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verbraucherverträge als Teil des "privaten Bereichs" nach der gesetzlichen Wertung; Zuordnung des versicherten Interesses zur Bestimmung des Umfangs eines ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 2000 § 25 Abs. 1 S. 2
Deckungsschutz für Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 13; BGB § 14; BGB § 310 Abs. 3; BGB § 328
Bestehen eines Versicherungsschutzes für eine gerichtliche Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verbraucherverträge als Teil des "privaten Bereichs" nach der gesetzlichen Wertung; Zuordnung des versicherten Interesses zur Bestimmung des Umfangs eines ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 03.12.2004 - 23 O 300/04
- OLG München, 03.03.2005 - 25 U 1565/05
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1073
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77
Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen …
Auszug aus LG München I, 03.12.2004 - 23 O 300/04
Maßgeblich für die Zuordnung des versicherten Interesses zu dem einen oder anderen Bereich ist im allgemeinen der innere sachliche Zusammenhang (vgl. BGH VersR 1978, 816).
- LG Dortmund, 01.02.2007 - 2 O 314/06
Streit um Versicherungsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung als …
Während für den Bereich der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zunächst die überwiegende Instanzrechtsprechung eine Zuordnung mit ihr im Zusammenhang stehender Streitigkeiten zum Bereich der selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen Erwägungen bejaht hat (vgl. beispielhaft LG Stuttgart, VersR 1990, 418; LG Köln, zfs 1993, 245), verneint inzwischen die überwiegende Rechtsprechung einen Zusammenhang (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1052 = VersR 1997, 569; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 539 = VersR 1993, 827; OLG Köln, VersR 1992, 1220; LG München I, VersR 2005, 1073), allerdings nicht nach einheitlichen Kriterien (…vgl. hierzu Mathy, a. a. O., S. 436).Nach den Erwägungen des LG München I (…a. a. O.) soll die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung schon deshalb in den privaten Bereich im Sinne der ARB fallen, weil es sich um die Verfolgung von Ansprüchen aus Verbraucherverträgen im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB handelt, die nach der gesetzlichen Wertung a priori und zwingend dem privaten Bereich unterfielen (enger und auf einen nicht mehr bestehenden Zusammenhang abstellend, da der Versicherungsnehmer gerade die zuvor ausgeübte Tätigkeit aufgegeben hat, wohl das OLG München im Rahmen der gegen das Urteil des LG München I geführten Berufung; vgl. die Wiedergabe des wesentlichen Inhalts des Hinweisbeschlusses vom 03.03.2005 in 25 U 1565/05 in VersR 2005, 1073).
- LG Düsseldorf, 14.08.2017 - 9 O 30/17
Einstandspflicht eines Rechtsschutzversicherers für die Kosten eines vom …
Hinzu kommt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung grade der Abdeckung der privaten Kosten und der Sicherung des privaten Lebensstandards dient und eine Leistung hieraus erst zu einem Zeitpunkt greift, der jenseits der ausgeübten beruflichen Tätigkeit liegt (vgl. LG München I, Urteil vom 3.12.2004, Az. 23 O 300/04, VersR 2005, 1073).
Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 23.11.2004 - 31 C 1587/04 - 78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Fälligkeit einer Leistung der Versicherung; Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Entschädigungszahlung nach Diebstahl an einem PKW; Abhängigkeit der Fälligkeit des Leistungsanspruchs gegen eine Versicherung von der Feststellung des ...
- VersR (via Owlit)
AKB § 15 Nr. 1
Fälligkeit der Entschädigung im Entwendungsfall - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1073