Rechtsprechung
LG Aachen, 05.03.1981 - 6 S 165/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ARB 75 § 1; ARB 75 § 2; ARB 75 § 14; ARB 75 § 15; ARB 75 § 16; ARB 75 § 17
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ARB (1975) §§ 1, 2, 14, 15, 16, 17
Papierfundstellen
- VersR 1983, 361
Wird zitiert von ... (2)
- AG Stuttgart, 27.01.2003 - 13 C 4703/02
Rechtsschutzversicherung: Mutwilligkeit der Verteidigung in einem …
Ist nicht auszuschließen, dass eine solche wirtschaftlich und rechtlich vernünftig denkende und handelnde Vergleichsperson trotz eines hohen Kostenrisikos gegen ein geringes Bußgeld vorgegangen wäre, weil er mit vertretbaren Gründen die Verhängung des Bußgeldes für ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig hielt, dann wird man die Verteidigung nicht als mutwillig ansehen können (so auch LG Aurich, NJW-RR 91, 29; LG Aachen, VersR 83, 361). - AG Stuttgart, 23.01.2003 - 13 C 4703/02
Rechtsschutzversicherung: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im …
Ist nicht auszuschließen, dass eine solche wirtschaftlich und rechtlich vernünftig denkende und handelnde Vergleichsperson trotz eines hohen Kostenrisikos gegen ein geringes Bußgeld vorgegangen wäre, weil er mit vertretbaren Gründen die Verhängung des Bußgeldes für ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig hielt, dann wird man die Verteidigung nicht als mutwillig ansehen können (so auch LG Aurich, NJW-RR 91, 29; LG Aachen, VersR 83, 361).
Rechtsprechung
LG München II, 14.07.1981 - 2 O 1476/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
MBKK § 4
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 361
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.07.1971 - IV ZR 6/71
Gemischte Anstalt - Härtefälle - Krankenhaus - Unterrichtungspflicht - …
Auszug aus LG München II, 14.07.1981 - 2 O 1476/81
Die Kammer folgt der Auffassung des BGH (VersR 1971, 949), daß bei einer Behandlung in einer sogenannten gemischten Anstalt - auch wenn die Kurabteilung organisatorisch getrennt ist - ohne vorherige schriftliche Leistungszusage eine Leistungspflicht grundsätzlich nicht - auch nicht "in vermeintlichen Härtefällen" - in Betracht kommt, weil der Zweck des Leistungsausschlusses darin besteht, Abgrenzungsstreitigkeiten darüber zu vermeiden, ob es sich um eine medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung und damit einen Versicherungsfall oder um einen Kuraufenthalt handelt, der nur der Festigung des Gesundheitszustands des Patienten dient.
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 30.04.1982 - 10 O 656/81 |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung
LG München I, 05.11.1980 - 15 S 9038/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 361