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   BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 233/84   

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https://dejure.org/1986,3040
BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 233/84 (https://dejure.org/1986,3040)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1986 - IVa ZR 233/84 (https://dejure.org/1986,3040)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1986 - IVa ZR 233/84 (https://dejure.org/1986,3040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Versicherungsverträgen - Bedeutung der Genehmigung von allgemeinen Versicherungsbedingungen durch die Aufsichtsbehörde

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT § 14; AGBG § 2; AGBG § 23; VVG § 5; BGB § 150; BVwVfG § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 3, 6; AKrankTagegeldB § 8 a, § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 672
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 81/84

    Recht des Versicherers zur Kündigung einer Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 233/84
    Dieselbe Ansicht hat der erkennende Senat im Urteil vom 18. Dezember 1985 (IVa ZR 81/84 - VersR 1986, 257) für den wörtlich gleichlautenden § 14 Abs. 1 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung vertreten.
  • OLG Celle, 23.09.2010 - 8 U 180/09

    Anforderungen an die Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen; Begriff

    Der BGH hat entschieden, dass sogar eine möglicherweise erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags erteilte Genehmigung - Genehmigungsfähigkeit lag damit bei Vertragsschluss also vor - nicht genügt (VersR 1986, 672).

    Dass der Architekt bereits bei Unterzeichnung des Versicherungsantrags Gelegenheit hatte, von den AVB Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, VersR 1986, 672), behauptet auch die Beklagte nicht.

  • OLG Nürnberg, 27.05.1993 - 8 U 850/93

    Einbeziehung allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) in einen

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, würde eine von der Beklagten etwa bezweckte Einbeziehung der AVB in der Fassung 5/88 an der Vorschrift des § 5 Abs. 2 VVG scheitern (vgl. BGH VersR 1986, 672 ).
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