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   OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83   

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https://dejure.org/1985,3228
OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83 (https://dejure.org/1985,3228)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.06.1985 - 2 U 167/83 (https://dejure.org/1985,3228)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juni 1985 - 2 U 167/83 (https://dejure.org/1985,3228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung; Verschweigen bestehender Vorversicherungen; Verletzung der Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers; Bestehen von weiteren ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 34; VVG § 180 a; AUB § 15 Abs. 2 Nr. 4; AUB § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 98
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    Daher besteht in solchen Fällen auch kein Anlaß, dem Versicherer nach Treu und Glauben die Berufung auf Leistungsfreiheit zu versagen (BGH VersR 52, 428 (429); BGH VersR 65, 451 (452); BGH VersR 82, 182 (183) für die vergleichbare Aufklärungspflicht aus § 34 VVG , § 15 Abs. 2 Nr. 4 AUB).

    Nachdem der Kläger in der Unfallanzeige unmißverständlich und deutlich darauf hingewiesen worden ist, daß die Angaben nach bestem Wissen und wahrheitsgemäß gemacht werden müssen und daß die unwahre Beantwortung der Fragen nach § 34 VVG den Verlust des Entschädigungsanspruches zur Folge haben könne sowie daß dieser Verlust auch dann eintrete, wenn die Verletzung der Auskunftspflicht für die Beklagte keine nachteiligen Folgen habe, und nachdem der Kläger die Anzeigepflichtverletzung vorsätzlich begangen hat - er wollte bewußt vermeiden, daß die Beklagte erfährt, daß er nach dem Vertragsabschluß mit ihr weitere Versicherungsverhältnisse eingegangen ist, anders ist sein Verhalten nicht zu erklären ist die Beklagte nach §§ 17, 15 Abs. 2 AUB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 VVG leistungsfrei (BGH VersR 82, 182 (183)).

    Dies ergibt sich bereits daraus, daß der Umfang der nachträglich abgeschlossenen Unfallversicherungen (700.000,- DM) einen Umstand darstellt, der den Verdacht auf einen manipulierten Unfall begründen konnte, der trotz der Vorschrift des § 181 VVG wegen § 180 a VVG möglicherweise geeignet war, eine Leistungspflicht der Beklagten herbeizuführen (BGH VersR 82, 182 (184)).

  • BGH, 11.03.1965 - II ZR 25/63

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen unrichtiger Auskunft über die Menge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    Daher besteht in solchen Fällen auch kein Anlaß, dem Versicherer nach Treu und Glauben die Berufung auf Leistungsfreiheit zu versagen (BGH VersR 52, 428 (429); BGH VersR 65, 451 (452); BGH VersR 82, 182 (183) für die vergleichbare Aufklärungspflicht aus § 34 VVG , § 15 Abs. 2 Nr. 4 AUB).

    Die gleichen Erwägungen gelten erst recht bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht aus § 34 Abs. 1 VVG (BGH Vers. R 82, 182 (183); BGH VersR 65, 451 (452)).

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    Danach tritt Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGHZ 33, 160 = BGH VersR 70, 241; BGH VersR 77, 1021).
  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    Danach tritt Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGHZ 33, 160 = BGH VersR 70, 241; BGH VersR 77, 1021).
  • BGH, 21.12.1961 - II ZR 219/59

    Versicherungsvertragswidrige Benutzung eines LKWs - Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    Die Beklagte hatte keinen Anlaß, an der Richtigkeit der Angaben zu zweifeln und war auch nicht verpflichtet, an den Kläger weitere Antragen betreffend das Bestehen sonstiger Unfallversicherungen zu richten, was evtl. der Fall wäre, wenn der Kläger die Frage gänzlich unbeantwortet gelassen hätte (BGH VersR 69, 214; BGH VersR 62, 153, 154; Prölss-Martin, a.a.O., § 34 Anm. 2) B)).
  • BGH, 25.10.1952 - II ZR 24/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    Daher besteht in solchen Fällen auch kein Anlaß, dem Versicherer nach Treu und Glauben die Berufung auf Leistungsfreiheit zu versagen (BGH VersR 52, 428 (429); BGH VersR 65, 451 (452); BGH VersR 82, 182 (183) für die vergleichbare Aufklärungspflicht aus § 34 VVG , § 15 Abs. 2 Nr. 4 AUB).
  • OLG Bamberg, 27.02.1980 - 3 U 76/79

    Anspruch auf Versicherungsleistungen wegen einer Daumenamputation ;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    Diese Vermutung hat ein Versicherer jedoch widerlegt und das Gegenteil bewiesen, wenn feststeht, daß die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität (vgl. OLG Hamm VersR 73, 416) oder mit ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild (vgl. OLG Bamberg VersR 81, 73) nicht übereinstimmt, oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1976, 657).
  • BGH, 08.06.1977 - IV ZR 140/76

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Versicherungsvertrag - Bestand der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    "Betrugsgefahr" hat (BGH VersR 77, 660; OLG Hamm VersR 81, 953; Bruck-Möller, Komm, zum VVG, § 16 Anm. 16 aa und Anm. 17 gg zu §§ 179-185 VVG ; Prölss-Martin, VVG, 23. Aufl., § 16, 17 Anm. 1 b).
  • OLG Hamm, 27.10.1971 - 20 U 166/70
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    Diese Vermutung hat ein Versicherer jedoch widerlegt und das Gegenteil bewiesen, wenn feststeht, daß die Unfallschilderung des Versicherten nicht zutreffen kann, weil sie in wesentlichen Punkten mit der Realität (vgl. OLG Hamm VersR 73, 416) oder mit ärztlichen Befunden über das Verletzungsbild (vgl. OLG Bamberg VersR 81, 73) nicht übereinstimmt, oder weil sich die behauptete Verletzung nur durch ganz abnorme, unwahrscheinliche Umstände erklären ließe (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1976, 657).
  • OLG Hamm, 16.01.1981 - 20 U 84/80
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83
    "Betrugsgefahr" hat (BGH VersR 77, 660; OLG Hamm VersR 81, 953; Bruck-Möller, Komm, zum VVG, § 16 Anm. 16 aa und Anm. 17 gg zu §§ 179-185 VVG ; Prölss-Martin, VVG, 23. Aufl., § 16, 17 Anm. 1 b).
  • OLG Oldenburg, 05.06.1974 - 8 U 130/73
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06

    Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in

    Beim Bestehen mehrerer Unfallversicherungen besteht aber regelmäßig Anlass für weitere diesbezügliche Aufklärungen und Ermittlungen, denn in diesem Fall ist der Anreiz, fingierte Unfallanzeigen einzureichen, besonders hoch (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1981 - IVa ZR 133/80, VersR 1982, 182 (183); OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.06.1985 - 2 U 167/83, VersR 1987, 98 (99); Senat, Urt. v. 06.12.1989 - 5 U 33/89, VersR 1990, 1142 f; OLG Saarbrücken, Urt. v. 31.07.1992 - 3 U 18/90, VersR 1993, 569 (570); OLG Köln, VersR 1995, 1435 (1436); Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 9 AUB 94, Rdnr. 9).

    Die Leistungsfreiheit ist ferner auch nicht gemäß dem auf der Relevanzrechtsprechung beruhenden § 8 Abs. 3 2. HS GKA AUB 2000 entfallen, denn die Obliegenheitsverletzung war generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers (Beklagte) ernsthaft zu gefährden, es lag ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers (Kläger) vor und dieser war über die Möglichkeit des Anspruchsverlustes auch bei folgenlosen Obliegenheitsverletzungen ordnungsgemäß belehrt worden (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1981 - IVa ZR 133/80, VersR 1982, 182 (183 f); BGH, Urt. v. 07.12.1983 - IVa ZR 231/81, VersR 1984, 228; OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.06.1985 - 2 U 167/83, VersR 1987, 98 (99); Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 10 AUB 94, Rdnr. 6).

    aa) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das Verschweigen anderweitig bestehender Unfallversicherungen in der Unfallschadensanzeige geeignet ist, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1981 - IVa ZR 133/80, VersR 1982, 182 (183); OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.06.1985 - 2 U 167/83, VersR 1987, 98 (99)).

    Bei Mehrfachversicherungen besteht diesbezüglich ein besonders hoher Anreiz, da der Versicherungsnehmer mit besonders hohen Zahlungen rechnen kann (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.06.1985 - 2 U 167/83, VersR 1987, 98 (99); Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 9 AUB, Rdnr. 9 u. § 10 AUB 94, Rdnr. 7).

  • OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89

    Falsche Angaben des Versicherungsnehmers über anderweitig bestehende

    Dazu gehört die von der Beklagten in ihrem Schadensanzeigeformular gestellte Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182, 183 OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff; Grimm § 15 AUB Rdn. 16 m.w.N.; Prölss Martin 24. Aufl. § 15 AUB Anm. 3).

    Der Kläger hat somit die ihm bei der Abgabe der Schadensanzeige obliegende Aufklärungspflicht nicht erfüllt - daß die Beklagte sich Kenntnis von den anderen Versicherungen beschaffen konnte und auch beschafft hat, ist insoweit nicht von Bedeutung (BGH VersR 82, 182 ff; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff; Grimm § 15 AUB Rdn. 17) - und damit eine Obliegenheitsverletzung im Sinne von § 17 AUB, § 6 Abs. 3 VVG begangen.

    Dem steht die auch im Rahmen der Unfallversicherung geltende Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 82, 182; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff) nicht entgegen.

    Die unterbliebene bzw. unvollständige Angabe anderweitiger Unfallversicherungen in der Schadensanzeige ist generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH VersR 82, 187; OLG Saarbrücken VersR 87, 98; Grimm § 17 AUB Rdn. 5).

  • OLG Saarbrücken, 28.02.1990 - 5 U 57/89

    Streit um die Entschädigung aus einer Unfallversicherung; Folgenlosigkeit einer

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