Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 10.05.1988

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.05.1989 - 4 U 77/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2606
OLG Nürnberg, 24.05.1989 - 4 U 77/89 (https://dejure.org/1989,2606)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.05.1989 - 4 U 77/89 (https://dejure.org/1989,2606)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 4 U 77/89 (https://dejure.org/1989,2606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall eines Omnibusfahrgastes; Einsteigen in Linienbus; Automatisches Schließen der Fahrzeugtür; Fehlverhalten des Fahrgastes; Unabwendbares Ereignis; Haftung; Sturz auf Straße; Schreckreaktion

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2701 (Ls.)
  • NZV 1989, 354
  • VersR 1989, 969
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 20.07.1977 - 7 U 200/75
    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.05.1989 - 4 U 77/89
    Daß in dem vom OLG Karlsruhe (VersR 1978, 769) entschiedenen Fall die Bundesbahn für die Folgen eines ähnlichen Unfalls zur Hälfte haften mußte, beruht darauf, daß nach der dort anzuwendenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 HpflG beim Betrieb einer Schienenbahn außerhalb des Verkehrsraums einer öffentlichen Straße die Haftung des Betreibers der Bahn durch das Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses nicht ausgeschlossen wird.«.
  • KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03

    Keine Haftung für den Sturz eines Fahrgastes wegen Berührung mit einer

    Ein solcher Schadensfall ist mehrfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung als nicht schadensersatzpflichtig beurteilt worden (vgl. OLG Nürnberg, Urt. vom 24.05.1989, 4 U 77/89, in: VersR 1989, 969; OLG Nürnberg, Urt. vom 14.02.1994, 5 U 3326/93, in: VersR 1995, 233 (Revision wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.11.1994, VI ZR 134/94, nicht angenommen); OLG München, Urt. vom 07.04.2000, 10 U 4990/99, in: VersR 2002, 332).

    Das Problem, dass ein Fahrgast erst gegen Ende der Öffnungszeit versucht einzusteigen (ohne vorher den außen angebrachten Türöffnungsknopf gedrückt und damit eine volle Türöffnungszeit erreicht zu haben), bleibt ein generelles, das sich nicht durch Veränderung der Taktfrequenz beseitigen lässt (ebenso: OLG Nürnberg, VersR 1989, 969).

    Ein Busfahrer ist keineswegs verpflichtet, das Ein- und Aussteigen an den hinteren Automatiktüren ständig zu beobachten (vgl. OLG Braunschweig VersR 1998, 699; OLG Nürnberg VersR 1989, 969f., VersR 1995, 233), da ein Abfahren vor Schließung dieser Türen nicht möglich ist und eine Gefahr für die Passagiere insoweit nicht besteht.

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Einsatz von automatischen Türen

    Das Problem, dass ein Fahrgast erst gegen Ende der Öffnungszeit einzusteigen versucht, ist ein generelles Problem, das sich nicht durch die Dauer der Öffnungszeit vermeiden lässt (OLG Nürnberg, VersR 1989, 969).
  • OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/99

    Sturz eines Busfahrgastes durch automatisch schließende Tür als unabwendbares

    Dass bei einem ähnlichen Unfall die Haftung der Bahn nicht vollständig ausgeschlossen wäre, ergibt sich aus deren weitergehenden Haftung nach § 1 Abs. 2 HaftpflG (vgl. OLG Nürnberg, DRsp-ROM Nr. 1992/9963 = DRsp II (294) 239 c-d = NZV 1989, 354 ).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.05.1988 - 1 U 4202/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5841
OLG Nürnberg, 10.05.1988 - 1 U 4202/87 (https://dejure.org/1988,5841)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 U 4202/87 (https://dejure.org/1988,5841)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 U 4202/87 (https://dejure.org/1988,5841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,5841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschuldensanteil an Kopfverletzungen eines Motorradbeifahrers ohne Sturzhelm

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Fahrers eines Leichtkraftrads; Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung; Mitverschulden des Beifahrers; Willkürliche Gefahrerhöhung

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 254; StVO § 21 a; VVG § 23

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 969
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.1988 - 1 U 4202/87
    Die Mitfahrt auf dem Leichtkraftrad ohne Schutzhelm stellt ein Mitverschulden des Klägers am Eintritt seines Schadens dar (BGH NJW 65, 1075; VersR 83, 440; OLG Bremen VersR 78, 469; OLG Saarbrücken VM 81, 70; OLG München VersR 81, 560).

    Denn gerade vor solchen Verletzungen soll und kann (in der Regel) ein Sturzhelm schützen (BGH VersR 83, 440).

    Die Rechtsprechung hat je nach Fallkonstellation Mithaftungsquoten von 5 % (BGH VersR 83, 440), 10 % (OLG München VersR 81, 560), 20 % (BGH NJW 65, 1075; OLG Hamburg MDR 70, 326) und 30 % (OLG Saarbrücken VM 81, 70) angenommen.

  • BGH, 09.02.1965 - VI ZR 253/63

    Mitverschulden bei Motorradunfall ohne Helm

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.1988 - 1 U 4202/87
    Die Mitfahrt auf dem Leichtkraftrad ohne Schutzhelm stellt ein Mitverschulden des Klägers am Eintritt seines Schadens dar (BGH NJW 65, 1075; VersR 83, 440; OLG Bremen VersR 78, 469; OLG Saarbrücken VM 81, 70; OLG München VersR 81, 560).

    Die Rechtsprechung hat je nach Fallkonstellation Mithaftungsquoten von 5 % (BGH VersR 83, 440), 10 % (OLG München VersR 81, 560), 20 % (BGH NJW 65, 1075; OLG Hamburg MDR 70, 326) und 30 % (OLG Saarbrücken VM 81, 70) angenommen.

  • OLG München, 11.12.1979 - 5 U 4231/78

    Haftpflichtversicherer; Zahlung ; Schmerzensgeld; Erhöhung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.05.1988 - 1 U 4202/87
    Die Mitfahrt auf dem Leichtkraftrad ohne Schutzhelm stellt ein Mitverschulden des Klägers am Eintritt seines Schadens dar (BGH NJW 65, 1075; VersR 83, 440; OLG Bremen VersR 78, 469; OLG Saarbrücken VM 81, 70; OLG München VersR 81, 560).

    Die Rechtsprechung hat je nach Fallkonstellation Mithaftungsquoten von 5 % (BGH VersR 83, 440), 10 % (OLG München VersR 81, 560), 20 % (BGH NJW 65, 1075; OLG Hamburg MDR 70, 326) und 30 % (OLG Saarbrücken VM 81, 70) angenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht