Rechtsprechung
   KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4466
KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90 (https://dejure.org/1991,4466)
KG, Entscheidung vom 23.05.1991 - 12 U 2473/90 (https://dejure.org/1991,4466)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - 12 U 2473/90 (https://dejure.org/1991,4466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise gewerblich genutzten Pkw richtet sich nicht schematisch nach dem steuerrechtlich angesetzten privaten Nutzungsanteil. Vielmehr ist auf den konkreten Einzelfall abzustellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsausfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Gewerblich; Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249, § 823

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 29
  • VersR 1992, 327
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
    Das Kammergericht Berlin VersR 1992, 327 f. (Urt. v. 23.05.1991 - 12 U 2473/90) hat (anknüpfend an seine früheren Entscheidungen VersR 1977, 477; VersR 1970, 185 und an die Entscheidung BGH VersR 1978, 374) eine schematische Anwendung der Aufteilung zwischen Privat- und Geschäftsanteil abgelehnt und vielmehr eine Einzelfallbeurteilung bevorzugt, wobei durchaus auch (sogar neben schon erstattetem Verdienstausfall) noch teilweise oder sogar voller Nutzungsausfall zugesprochen werden könne: Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise gewerblich genutzten Pkw richtet sich nicht schematisch nach dem steuerrechtlich angesetzten privaten Nutzungsanteil.

    Nicht anders ist die Rechtsprechung des BGH (BGHZ 70, 199 (203 f.) = VersR 78, 374 (375) zu verstehen.

  • KG, 18.12.1975 - 22 U 1701/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Lückenfall

    Auszug aus KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
    Das Kammergericht Berlin VersR 1992, 327 f. (Urt. v. 23.05.1991 - 12 U 2473/90) hat (anknüpfend an seine früheren Entscheidungen VersR 1977, 477; VersR 1970, 185 und an die Entscheidung BGH VersR 1978, 374) eine schematische Anwendung der Aufteilung zwischen Privat- und Geschäftsanteil abgelehnt und vielmehr eine Einzelfallbeurteilung bevorzugt, wobei durchaus auch (sogar neben schon erstattetem Verdienstausfall) noch teilweise oder sogar voller Nutzungsausfall zugesprochen werden könne: Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise gewerblich genutzten Pkw richtet sich nicht schematisch nach dem steuerrechtlich angesetzten privaten Nutzungsanteil.

    Dieser Grundsatz ist auch vom 22. Zivilsenat des KG in seiner Entscheidung vom 18.12.1985 (DAR 76, 296 (297) = VersR 77, 477 L) beachtet worden, wenn er zum Ergebnis gelangt ist, daß 50 % der vollen Nutzungsentschädigung angemessen erschienen.

  • OLG Frankfurt, 10.07.1985 - 17 U 123/84

    Gewerblich und privat genutztes Fahrzeug - Verdienstentgang

    Auszug aus KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
    Zwar knüpft ein Teil der Rechtsprechung an diesen Prozentsatz an und ermittelt in gleicher Höhe die Nutzungsausfallentschädigung (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 87, 204 (205) = NJW 85, 2955 (2956) = DAR 86, 24 OLG Karlsruhe VersR 89, 1276 = DAR 89, 106 (107), doch offenbar in Ermangelung einer genaueren Schätzungsgrundlage.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden

    Auszug aus KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90
    Zwar knüpft ein Teil der Rechtsprechung an diesen Prozentsatz an und ermittelt in gleicher Höhe die Nutzungsausfallentschädigung (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 87, 204 (205) = NJW 85, 2955 (2956) = DAR 86, 24 OLG Karlsruhe VersR 89, 1276 = DAR 89, 106 (107), doch offenbar in Ermangelung einer genaueren Schätzungsgrundlage.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 04.03.1991 - 2/24 S 172/90   

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https://dejure.org/1991,9683
LG Frankfurt/Main, 04.03.1991 - 2/24 S 172/90 (https://dejure.org/1991,9683)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.03.1991 - 2/24 S 172/90 (https://dejure.org/1991,9683)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. März 1991 - 2/24 S 172/90 (https://dejure.org/1991,9683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 691
  • VersR 1992, 327
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 16 U 164/00

    Zur Kündigung und Minderung des Reisepreises wegen eines Hurrikans am Urlaubsort

    Wohl aber ist die dem Reiseveranstalter zu gewährende Entschädigung zu mindern, soweit die Leistungen mangelhaft waren (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 55), und zwar auch dann, wenn die Nicht- oder Schlechtleistung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (vgl. Führich, Reiserecht, 3. Aufl., Rn. 446; LG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1017 und NJW-RR 1991, 691).
  • LG Frankfurt/Main, 21.11.2006 - 24 S 275/05

    Kündigung wegen höherer Gewalt / Reisemangel / Minderung / Bewertung des

    Die Kammer ist in ihrer bisherigen Rechtsprechung in Fällen, in denen der Reiseveranstalter die tatsächlich angefallenen Flugkosten nicht substantiiert dargetan hat, davon ausgegangen, dass die erbrachten Flugleistungen für den Regelfall mit pauschal 20 % des Reisepreises zu bewerten sind (vgl. Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 691, 695; Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, RRa 2001, 76, 76).

    Es entspricht auch der Rechtsprechung der Kammer, dass bei der Kürzung der Entschädigung wegen Reisemängeln es im Rahmen der Leistungsposition "Unterkunft und Verpflegung" nicht darauf ankommt, dass die Schlechterfüllung auf höherer Gewalt beruht (vgl. Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 691, 695).

  • AG Düsseldorf, 29.06.1998 - 29 C 4108/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Überbuchung eines Fluges von Istanbul nach

    Darüber hinaus stößt die Beklagte mit der Geltendmachung der fehlenden Passivlegitimation im Rahmen des Prozesses gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, nachdem sie vorprozessual der Klägerin eine Entschädigungszahlung zugesagt hat und somit in dieser das Vertrauen erweckte, sie sei für die Abwicklung des fehlgeschlagenen Luftbeförderungsvertrages zuständig (vgl. LG Frankfurt, NJW-RR 1991, 691, 692).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 04.02.1991 - 2/24 S 486/89   

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https://dejure.org/1991,9564
LG Frankfurt/Main, 04.02.1991 - 2/24 S 486/89 (https://dejure.org/1991,9564)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.02.1991 - 2/24 S 486/89 (https://dejure.org/1991,9564)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 2/24 S 486/89 (https://dejure.org/1991,9564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 690
  • VersR 1992, 327
 
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Wird zitiert von ...

  • AG München, 24.09.2001 - 261 C 2788/01

    Last-Minute: Statt Hotelzimmer - Campingplatz!

    Nach der Rechtssprechung (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1991 Seite 690 f) ist für den Inhalt eines Reisevertrages bei Last-minute-Buchungen der Inhalt der Reiseanmeldung und etwaige mündliche Erläuterungen der Buchungsstelle von Bedeutung, wenn nach Absprache die Reisebestätigung entweder gar nicht oder erst kurz vor Reiseantritt dem Reisenden zugehen soll.

    Nach der Rechtssprechung besteht darin keine Einverständniserklärung mit einer Abänderung des Reisevertrags (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1991 Seite 690, 691).

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