Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1991 - VI ZR 69/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 833
Tierhalterhaftung bei Verletzung auf einer Fuchsjagd
Kurzfassungen/Presse (3)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- tierschutz-urteile.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jagd; Pferd
- wengersky.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1992, 907
- MDR 1992, 852
- VersR 1992, 371
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr
b) Eine typische Tiergefahr äußert sich nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbständigen Verhalten des Tieres (vgl. grundlegend Senat BGHZ 67, 129, 132 f. sowie Urteile vom 13. Juli 1976 - VI ZR 99/75 - VersR 1976, 1175, 1176; vom 14. Juli 1977 - VI ZR 234/75 - VersR 1977, 864, 865; vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 - VersR 1982, 366, 367; vom 6. März 1990 - VI ZR 246/89 - VersR 1990, 796, 797; vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - VersR 1992, 371, 372; vom 9. Juni 1992 - VI ZR 49/91 - VersR 1992, 1145, 1146; vom 6. Juli 1999 - VI ZR 170/98 - VersR 1999, 1291, 1292).Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Tier erkennbar böser Natur ist oder erst zugeritten werden muss oder wenn der Ritt als solcher spezifischen Gefahren unterliegt, wie beispielsweise beim Springen oder bei der Fuchsjagd (vgl. Senatsurteile vom 24. November 1954 - VI ZR 255/53 - VersR 1955, 116; vom 14. Juli 1977 - VI ZR 234/75 - und vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - jeweils aaO und m.w.N.).
(2) Auch hier handelt der Geschädigte selbstwidersprüchlich, wenn er sich Risiken bewusst aussetzt, die über die normale Tiergefahr hinausgehen und er bei Verwirklichung der besonderen Gefahr den Halter aus dem Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt (vgl. Senat…, Urteil vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 - aaO; Urteil vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - aaO; ebenso OLG Frankfurt, VersR 1976, 1138; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 390, 391 mit Nichtannahmebeschluss des Senats vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 88/00; Bemmann, VersR 1958, 583, 585; Schmid, JR 1976, 274, 277; Dunz, NJW 1987, 63, 67;… zu § 242 BGB als Grundlage des Handelns auf eigene Gefahr Geigel/Hübinger, aaO, Kap. 12 Rdn. 38; vgl. auch Müller, VersR 2005, 1461, 1464;… kritisch Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 254 Rdn. 66).
Ob unter diesem Blickpunkt die Haftung des Tierhalters von vornherein entfällt, kann nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - aaO).
- BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern
Ob ein vollständiger Haftungsausschluss gerechtfertigt ist, kann jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - VersR 1992, 371, 372 …und vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05 - aaO). - BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Deliktsrecht - Haftung für Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun
Ob ein vollständiger Haftungsausschluss gerechtfertigt ist, kann jeweils nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1991 - VI ZR 69/91 - VersR 1992, 371, 372).
- OLG Celle, 11.06.2012 - 20 U 38/11
Haftung des Hundehalters gegenüber dem Tierarzt
Der Bundesgerichtshof hat einen Ausschluss der Haftung nur für Ausnahmefälle erwogen, in denen sich der Geschädigte bewusst einer besonderen Gefahr ausgesetzt hat, die über das normalerweise bestehende Maß hinausgeht, etwa weil das Tier erkennbar böse ist oder der Geschädigte sich mit dem Tier in eine gefahrerhöhende Situation begibt (BGH, NJW 1992, 907; NJW-RR 2006, 813, 814).Die Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung zur Revision nach § 543 Abs. 1 i. V. m. § 543 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 ZPO liegen nicht vor, da es ausschließlich um die Bewertung der Umstände eines Einzelfalls geht und die rechtliche Beurteilung des Aufeinandertreffens von Tierhalterhaftung und den berufsspezifischen Risiken eines Tierarztes aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1968, 797; NJW 1974, 234; NJW 1977, 2158; NJW 1992, 907; NJW-RR 2006, 813; VersR 2009, 693) als geklärt angesehen werden kann.
- OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung
Vielmehr muss sich eine spezifische Tiergefahr verwirklichen, die auf einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbsttätigen Verhalten des Tieres beruht (BGHZ 67, 129, 130 ff.; BGH, VersR 1992, 371 unter I 1 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 2 U 58/99
Kontrolle von Straßenbäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
Der Senat hat zwar im Einklang mit der ganz herrschenden Rechtsprechung ausgesprochen, daß sich die regelmäßig zweimal pro Jahr (in belaubtem und unbelaubtem Zustand) durchzuführende Untersuchung normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken kann (Senatsurteile vom 17.12.1996, 2 U 56/96; vom 20.10.1998, 2 U 169/97; OLG Köln, Versicherungsrecht 1992, S. 371;… OLG Hamm, Versicherungsrecht 1994, S. 357;… OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1992, S. 467). - OLG Brandenburg, 12.02.2002 - 2 U 37/01
Verkehrssicherungspflicht - Kontrolle von Straßenbäumen
Dabei kann sich die Untersuchung normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken (so die angeführten Senatsurteile; OLG Köln, VersR 1992, S. 371;… OLG Hamm, VersR 1994, S. 357;… OLG Düsseldorf, VersR 1992, S. 467). - OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 99/00
Kontrollpflicht für Baumbestand an Straßen
Dabei kann sich die Untersuchung normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken (vgl. die angeführten Senatsurteile; OLG Köln, VersR 1992, S. 371: OLG Hamm, VersR 1994, S. 357;… OLG Düsseldorf, VersR 1992, S. 467). - OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 U 112/92
Verrichtungsgehilfe, Beweislast, Tiergefahr, typische, Verschuldensvermutung, …
Es ist bereits zweifelhaft, ob die Klägerin bewiesen hat, daß sie im Rahmen des Gefährdungshaftungstatbestandes des § 833 Satz 1 BGB von einem Tier des Beklagten in der Weise verletzt worden ist, daß sich dabei die durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung verwirklicht hat, wie das für das Ausschlagen von Pferden als solches grundsätzlich anerkannt ist (vgl. zuletzt BGH NJW 1992, 907 m. w. N.).Es ist bereits zweifelhaft, ob die Klägerin bewiesen hat, daß sie im Rahmen des Gefährdungshaftungstatbestandes des § 833 Satz 1 BGB von einem Tier des Beklagten in der Weise verletzt worden ist, daß sich dabei die durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung verwirklicht hat, wie das für das Ausschlagen von Pferden als solches grundsätzlich anerkannt ist (vgl. zuletzt BGH NJW 1992, 907 m. w. N.).
- OLG Köln, 10.03.1995 - 3 U 74/94
Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich nach gemeinsamen …
Eine Auseinandersetzung nach Gesellschaftsrecht ist nur bei ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenem Gesellschaftsvertrag möglich, etwa wenn die Parteien einen gemeinschaftlichen Wert geschaffen haben, der von ihnen nicht nur für die Dauer der Partnerbeziehung gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (…vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 54. Aufl., Einleitung vor § 1297 Rdnr. 17, 18; Diederichsen, NJW 83, 1017 f. (1020 f.); BGH NJW 80, 1520; 83, 1055 und 2375; 92, 907; OLG Saarbrücken, FamRZ 79, 796 (798); OLG Hamm, FamRZ 90, 625). - OLG Brandenburg, 12.01.1999 - 2 U 40/98
Verkehrssicherungspflicht für Bäume in einem Waldstück an einer Bundesstraße - …
- OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
Erfordernis der regelmäßigen Sichtkontrolle von Bäumen zur Erfüllung der …
- OLG Köln, 29.07.2010 - 7 U 31/10
Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich Straßenbäumen
- OLG Brandenburg, 17.12.1996 - 2 U 56/96
Haftungsverteilung bei Schäden durch umfallende Bäume; Umfang der …
- OLG Köln, 17.01.2001 - 5 U 137/00
- OLG Hamm, 10.05.1994 - 27 U 1/94
Haftung bei einem Aufreitunfall
- OLG Hamburg, 17.11.2000 - 14 U 170/98
Streupflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft auf öffentlichen Strassen
- OLG Köln, 03.08.2001 - 3 U 116/98
Für Blogger: