Rechtsprechung
   LG Köln, 08.09.1993 - 24 S 45/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13325
LG Köln, 08.09.1993 - 24 S 45/92 (https://dejure.org/1993,13325)
LG Köln, Entscheidung vom 08.09.1993 - 24 S 45/92 (https://dejure.org/1993,13325)
LG Köln, Entscheidung vom 08. September 1993 - 24 S 45/92 (https://dejure.org/1993,13325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,13325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 1; VVG § 176 Abs. 1; BGB § 675; BGB § 667; BGB § 810
    Kein Anspruch auf Auskunft bei verjährten Leistungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus LG Köln, 08.09.1993 - 24 S 45/92
    Er kann jedoch trotzdem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn das Informationsbedürfnis wegen Verjährung des Hauptanspruchs entfallen ist (vgl. BGHZ 33, 373 (379) BGH NJW 85, 384 (385), denn die Auskunftserteilung würde dem Kl. und Anspruchsteller nichts mehr nützen, wenn er daraus sich ergebende Leistungsansprüche nicht mehr durchsetzen könnte.
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus LG Köln, 08.09.1993 - 24 S 45/92
    Er kann jedoch trotzdem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn das Informationsbedürfnis wegen Verjährung des Hauptanspruchs entfallen ist (vgl. BGHZ 33, 373 (379) BGH NJW 85, 384 (385), denn die Auskunftserteilung würde dem Kl. und Anspruchsteller nichts mehr nützen, wenn er daraus sich ergebende Leistungsansprüche nicht mehr durchsetzen könnte.
  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09

    Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens-

    (2) Fällig wurden die Ansprüche auf Rückvergütung mit der Abrechnung durch die Beklagte (vgl. BK/Schwintowski, VVG § 176 Rdn. 29; Winter in Bruck/Möller, VVG Bd. V/2 8. Aufl. Anm. G 441; Kollhosser in Prölss/Martin aaO § 4 ALB 86 Rdn. 10; LG Köln VersR 1994, 296), auch soweit sie nach Maßgabe der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (aaO) im Anschluss daran nicht erfüllt wurden.
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13

    Widerrufsrecht - Haustürgeschäft

    Ein Auskunftsanspruch, der mit der Stufenklage in Ziff. 2a hilfsweise geltend gemacht wird (dazu BGH VersR 2013, 1381 ff.) besteht schon deshalb nicht, weil eventuelle vertragliche Erfüllungsansprüche auf Zahlung einer höheren Rückvergütung jedenfalls verjährt wären (vgl. LG Köln VersR 1994, 296; Benkel/Hirschberg ALB/BUZ 2. Aufl. § 176 VVG a.F. Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht