Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 1 U 140/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4183
OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 1 U 140/92 (https://dejure.org/1992,4183)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.1992 - 1 U 140/92 (https://dejure.org/1992,4183)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 1 U 140/92 (https://dejure.org/1992,4183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Abkommen von der Fahrbahn als Fahrerverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn für ein Verschulden des Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall; Verschulden; Fahrer; Beweis; Ungeklärt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 229 (Ls.)
  • VersR 1994, 698
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Kiel, 11.07.2003 - 6 O 13/03

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    So spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Fahrzeugführers, wenn dieser von der Fahrbahn bzw. von seinem Fahrstreifen abkommt, ohne dass besondere Umstände hierfür vorliegen (BGHZ 8, 239; BGH VersR 1984, 44 ; OLG Köln, VersR 1989, 526 ; OLG Karlsruhe VRS 1994, 85; Henschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Einleitung Rdn. 157 a m. zahlr. w. Nachw.).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Sofern hingegen außer dem Abkommen von der Fahrbahn weiter nichts feststeht und auch nicht - im Wege einer Beweisaufnahme - festgestellt werden kann, bleibt es bei dem Anscheinsbeweis für einen vermeidbaren Fahrfehler (vgl. auch OLG Karlsruhe, VRS 86, 85).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 3217/00

    Anscheinsbeweis und Fahrlässigkeit bei Gefährdung Dritter durch Abkommen von der

    aa) Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die Lebenserfahrung grundsätzlich für das Verschulden eines Kraftfahrers spricht, wenn er auf übersichtlicher, gerader Straße von der Fahrbahn abkommt und dadurch einen Unfall verursacht (BGH VersR 1967, 1162; OLG Frankfurt a.M., VRS 1991, 401; OLG Karlsruhe NZV 1994, 229; OLG Köln, VersR 1990, 390; OLG Hamm, MDR 1993, 516).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.1993 - 9 U 140/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7462
OLG Hamm, 30.11.1993 - 9 U 140/93 (https://dejure.org/1993,7462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.1993 - 9 U 140/93 (https://dejure.org/1993,7462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 1993 - 9 U 140/93 (https://dejure.org/1993,7462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a
    Unzulässiges Fahrbahnhindernis (13 cm hoher abgeklappter Sperrpoller)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sperrpoller; Höhe von 13 cm; Gefahrenquelle; Geringe Bodenfreiheit von Fahrzeugen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; NWStrWG §§ 9, 9a

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.1993 - 9 U 140/93
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß daher in geeigneter Weise diejenigen Gefahren ausräumen bzw. vor ihnen warnen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH VersR 1989, 927 = NJW 89, 2808).
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