Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 27.01.1994 | KG, 25.04.1994

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,272
BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,272)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1995 - 4 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,272)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94 (https://dejure.org/1995,272)
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Schlangenlinien

§ 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation', Beifahrer;

§ 240 StGB, Ausbremsen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Konkrete Gefährdung bei absoluter Fahrunsicherheit - Nötigung durch Ausbremsen StGB §§ 315c I Nr. 1a, 240

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Gefahr - Gefährdung des Mitfahrers - Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a
    Konkrete Gefährdung des Mitfahrers durch alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Herabgesetzte Beweisanforderungen bei Gefährdungsschilderung durch Zeugen

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Wann liegt konkrete Gefährdung eines Beifahrers vor?

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Abgrenzung abstrakte - konkrete Gefährdung in Bezug auf einen Fzg-Insassen, wenn der Fzg-Führer absolut fahruntauglich ist

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aus verkehrsfremden Gründen aufgezwungener Stillstand eines Fahrzeugs kann strafbare Nötigung darstellen - Durch Ausbremsen errichtetes physisches Hindernis stellt Gewaltanwendung dar

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Beifahrer als Gefährdungsopfer

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3131
  • MDR 1995, 798
  • NStZ 1995, 583
  • NStZ 1996, 83
  • NZV 1995, 325
  • VersR 1995, 978
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Insofern hat der Senat allerdings in früheren Entscheidungen beiläufig in Erwägung gezogen, ob der Insasse des von einem fahruntüchtigen Fahrer geführten Fahrzeugs wegen des ihn ungleich stärker als jeden anderen Verkehrsteilnehmer treffenden Risikos regelmäßig auch dann konkret gefährdet sein könne, wenn es nicht zu einer gefährlichen Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen komme (BGH NStZ 1985, 263, 264; 1989, 73, 74).

    1 St 203/89">NStZ 1990, 237; Geppert NStZ 1985, 264, 265; 1989, 320, 322; Hauf DAR 1994, 59; Hentschel JR 1985, 434; ders. NJW 1995, 627, 634; Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Aufl. Rdn. 288 b; Ströber DAR 1989, 414; Werle JR 1990, 76).

    Der Senat hat im übrigen offen gelassen, inwieweit die Fahruntüchtigkeit des Täters sich "indiziell nach außen gezeigt" haben muß (NStZ 1989, 73, 74; NZV 1992, 370; vgl. auch Jähnke DRiZ 1990, 427 ff.); insofern trifft die Kritik, daß er allein auf die starke Alkoholisierung des Fahrers abgehoben habe, nicht zu.

  • OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine "hochgradige Existenzkrise" für das bedrohte Rechtsgut verlangt wird (OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]), darf dies jedenfalls nicht zu einer Überspannung der Anforderungen führen, die an die Annahme einer konkreten Gefahr zu stellen sind (vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1994, 365, 366).

    Es begegnet deshalb Bedenken, wenn tatrichterliche Entscheidungen allein deshalb als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, weil sie sich entsprechend den Angaben der Tatzeugen mit der Beschreibung der Gefahrensituation unter Verwendung wertender Begriffe (wie etwa dem der Notwendigkeit einer Vollbremsung) begnügen (vgl. etwa OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]; NZV 1994, 406).

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Die Tathandlung muß aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben (Lackner StGB 20. Aufl. § 315 c Rdn. 22); in dieser Situation muß - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH NStZ 1985, 263, 264; Lackner aaO.) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, daß es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 306 ff. Rdn. 5; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. § 315 c StGB Rdn. 3).

    Insofern hat der Senat allerdings in früheren Entscheidungen beiläufig in Erwägung gezogen, ob der Insasse des von einem fahruntüchtigen Fahrer geführten Fahrzeugs wegen des ihn ungleich stärker als jeden anderen Verkehrsteilnehmer treffenden Risikos regelmäßig auch dann konkret gefährdet sein könne, wenn es nicht zu einer gefährlichen Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, geparkten Autos oder sonstigen Gegenständen komme (BGH NStZ 1985, 263, 264; 1989, 73, 74).

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Ob die Annahme einer konkreten Gefahr für den Beifahrer allein aufgrund der Mitfahrt auch ohne solche indiziellen Fahrfehler möglich sei, hat der Senat - ebenfalls beiläufig - "im Hinblick auf den mit einer höheren BAK verbundenen überproportionalen Anstieg der Gefährlichkeit des betrunkenen Kraftfahrers gegenüber dem nüchternen Fahrer zumindest bei einem mittelschweren Rausch, jedenfalls bei einer BAK von 2, 0 %o" zwar als naheliegend bezeichnet, aber letztlich offen gelassen (BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a Gefährdung 2 = NZV 1992, 370).

    Der Senat hat im übrigen offen gelassen, inwieweit die Fahruntüchtigkeit des Täters sich "indiziell nach außen gezeigt" haben muß (NStZ 1989, 73, 74; NZV 1992, 370; vgl. auch Jähnke DRiZ 1990, 427 ff.); insofern trifft die Kritik, daß er allein auf die starke Alkoholisierung des Fahrers abgehoben habe, nicht zu.

  • OLG Hamm, 11.10.1990 - 1 Ss 1077/90
    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Umgekehrt wird die Annahme einer Gefahr aber auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß ein Schaden ausgeblieben ist, weil sich der Gefährdete - etwa aufgrund überdurchschnittlich guter Reaktionen oder durch Ausweichen auf einen Mehrzweckstreifen (anders für diesen Fall OLG Düsseldorf NStE aaO.; OLG Hamm NZV 1991, 158) - noch in Sicherheit bringen konnte oder weil es dem Täter - für den objektiven Beobachter überraschend - gelungen ist, sein Fahrzeug noch rechtzeitig anzuhalten (vgl. Lackner aaO. Rdn. 22).

    Es begegnet deshalb Bedenken, wenn tatrichterliche Entscheidungen allein deshalb als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, weil sie sich entsprechend den Angaben der Tatzeugen mit der Beschreibung der Gefahrensituation unter Verwendung wertender Begriffe (wie etwa dem der Notwendigkeit einer Vollbremsung) begnügen (vgl. etwa OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]; NZV 1994, 406).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (NStZ 1994, 578) - genügt es entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
  • BGH, 26.08.1971 - 4 StR 296/71

    Zeitliche Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Für die Entscheidung des neuen Tatrichters hierzu wird auf die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 24, 205 hingewiesen.
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht den Strafgerichten die notwendige Eingrenzung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB aufgegeben (Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 BvR 718/89 u.a. - Beschlußabdruck S. 27).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    a) Im Fall II. 4. der Urteilsgründe wird der Angeklagte durch die Annahme einer - die Bedrohung und die versuchte Nötigung zu tateinheitlicher Begehung verbindenden - fortgesetzten Körperverletzung, die mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93] = StV 1994, 306 = MDR 1994, 700 = NStZ 1994, 383) nicht vereinbar ist, nicht beschwert.
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94
    Wann eine solche Gefahr gegeben ist, entzieht sich exakter wissenschaftlicher Umschreibung (BGHSt 18, 271, 272).
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315 c StGB, und vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315 b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315 c Rn. 22 ff.).

    Auch wenn an die diesbezüglichen Feststellungen im Urteil keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 30. März 1995, aaO), wird sich der Tatrichter um nähere Ermittlung der von beiden Fahrzeugen im Vorfallszeitpunkt gefahrenen Geschwindigkeiten, ihrer Entfernung zueinander, zur Beschaffenheit des Straßenverlaufs und der Kreuzung sowie der am Vorfallsort bestehenden Ausweichmöglichkeiten zu bemühen und das Ergebnis in einer Weise im Urteil darzulegen haben, die dem Revisionsgericht eine Nachprüfung ermöglicht, ob eine - wie beschrieben - konkrete Gefahr im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" bereits vorlag.

  • BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall);

    Nach gefestigter Rechtsprechung muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 f., zu § 315c StGB; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f., zu § 315b StGB; vgl. weiter SSW-Ernemann, StGB, § 315c Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34; BGH, NJW 1995, S. 2862; NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93   

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BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 2 C 6.93 (https://dejure.org/1994,1912)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 2 C 6.93 (https://dejure.org/1994,1912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 98
  • NJW 1995, 411
  • MDR 1995, 154
  • NVwZ 1995, 278 (Ls.)
  • VersR 1995, 978
  • DVBl 1994, 1076
  • DÖV 1994, 608
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74

    Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
    Auch der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 14. Juni 1976 (BGHZ 66, 398 f.) den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung lediglich als allgemeinen Vermögensnachteil angesehen, der - in dem dort entschiedenen Fall - nicht als Sachfolgeschaden zu ersetzen sei.

    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt (BGHZ 66, 398, 400), und diese Begründung ist auch hier einschlägig, daß dieser allgemeine Vermögensnachteil seine Ursache nicht in der Beschädigung des eigenen Pkw des Klägers, sondern darin hat, daß der Kläger bei dem Unfall ein fremdes Kraftfahrzeug beschädigt hat und dafür haftbar gemacht worden ist.

    Die Gleichbehandlung des Rabattverlustes bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung noch in dem zuletzt zitierten Urteil ist in dem angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1976 (BGHZ 66, 398) aufgegeben worden.

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 21.91

    Die Regelung über den Ersatz von Sachschäden in § 99 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
    In Fällen der genehmigten Benutzung eines privateigenen Personenkraftwagens für dienstliche Zwecke ist die durch Verwaltungsvorschriften festgelegte Begrenzung der Höhe der Erstattung des in einer dienstunfallähnlichen Situation - ohne Körperschaden - eingetretenen Schadens an dem Kraftfahrzeug von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als rechtmäßig angesehen worden (vgl. Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - (Buchholz 237.8 § 99 Nr. 1) m. w. N.).

    So wird in Abweichung von §§ 249, 254 BGB nach Nr. 7 der Richtlinien des Bundesministers der Finanzen vom 16. Mai 1988 - ähnlich Nr. 3 die Richtlinien des Bundesministers des Innern vom 5. März 1990 - auch dann Ersatz geleistet, wenn dem Beamten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ein mitwirkendes Verschulden trifft (zur vergleichbaren Problematik in § 99 LBG Rheinland-Pfalz vgl. Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - (a.a.O.)).

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91

    Schadenersatz - Rückstufung in der Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
    Diese Wertung entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 30. April 1992 - 8 AZR 409/91 - (NJW 1993, 1028 f.), in der die Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juli 1991 - 5 Sa 305/91 -, auf die sich die Revision beruft, nicht geteilt wird.
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 140/91

    Geltendmachung des Rabattverlustes durch Rückstufung in der Vollkaskoversicherung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 140/91 - (NJW 1992, 1035) beruht der Rabattverlust bei der Vollkaskoversicherung auf dem Unfallereignis und ist deshalb als adäquate Folge der Beschädigung des Fahrzeugs anzusehen (ebenso Urteil vom 18. Januar 1966 (BGHZ 44, 383, 387)).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84

    Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in Ausübung der Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden (vgl. Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - (Buchholz 232.5 § 45 Nr. 2 m. w. N.)).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 2.87

    Ersatz für den an einem "anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug" bei der

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
    Da die Wegstreckenentschädigung keinen anteiligen Betrag für die Vollkaskoversicherung enthält (vgl. Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - (Buchholz 237.6 § 96 Nr. 1)), wird es der Fürsorgepflicht gerecht, daß in diesem Falle der Dienstherr, wie in den zitierten Richtlinien zur allgemeinen Verwaltungspraxis erklärt, anstelle des unmittelbaren Sachschadens den Rabattverlust trägt (so auch zutreffend Bayer. VGH, Urteil vom 14. September 1992 - 3 B 91.3616 - (DÖD 1993, 142, 143 = ZBR 1993, 93)).
  • LAG Köln, 03.07.1991 - 5 Sa 305/91

    Haftung des Arbeitgebers für Rückstufungsschaden des Arbeitnehmers L

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
    Diese Wertung entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 30. April 1992 - 8 AZR 409/91 - (NJW 1993, 1028 f.), in der die Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juli 1991 - 5 Sa 305/91 -, auf die sich die Revision beruft, nicht geteilt wird.
  • VGH Bayern, 14.09.1992 - 3 B 91.3616
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 6.93
    Da die Wegstreckenentschädigung keinen anteiligen Betrag für die Vollkaskoversicherung enthält (vgl. Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - (Buchholz 237.6 § 96 Nr. 1)), wird es der Fürsorgepflicht gerecht, daß in diesem Falle der Dienstherr, wie in den zitierten Richtlinien zur allgemeinen Verwaltungspraxis erklärt, anstelle des unmittelbaren Sachschadens den Rabattverlust trägt (so auch zutreffend Bayer. VGH, Urteil vom 14. September 1992 - 3 B 91.3616 - (DÖD 1993, 142, 143 = ZBR 1993, 93)).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

    aa) Anders als beim Verlust des Schadensfreiheitsrabattes in der Haftpflichtversicherung, bei dem es sich lediglich um einen allgemeinen Vermögensnachteil in der Form des Sachfolgeschadens handelt (BGHZ 66, 398, 400 m.w.N.; vgl. BVerwGE 95, 98, 101; BAG NJW 1993, 1028), ist die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung für den Geschädigten eine Folge seines unfallbedingten Fahrzeugschadens (Senatsurteil BGHZ 44, 382, 387; ebenso BGH, Urteil vom 14. Juni 1976 - III ZR 35/74 - VersR 1976, 1066, 1067, insoweit in BGHZ 66, 398 nicht abgedruckt; BVerwGE 95, 98, 102 f.; vgl. zur Gebäudekaskoversicherung Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 - VersR 2005, 558, 559).
  • BGH, 19.12.2017 - VI ZR 577/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit eines Rückstufungsschadens in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung für den Geschädigten eine Folge seines unfallbedingten Fahrzeugschadens (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 1966 - VI ZR 147/64, BGHZ 44, 382, 387; vom 25. April 2006 - VI ZR 36/05, VersR 2006, 1139 und vom 26. September 2006 - VI ZR 247/05, VersR 2007, 81 Rn. 8; ebenso BGH, Urteil vom 14. Juni 1976 - III ZR 35/74, VersR 1976, 1066, 1067, insoweit in BGHZ 66, 398 nicht abgedruckt; BVerwGE 95, 98, 102 f.; vgl. zur Gebäudekaskoversicherung Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2003 - 17 U 121/02

    Beschädigung eines spontan und kurzzeitig überlassenen Gebrauchtwagens:

    Um einen solchen Vermögensnachteil handelt es sich bei dem Verlust des Schadensfreiheitsrabattes in der Haftpflichtversicherung nicht, denn diese ist nicht auf die Beschädigung des klägerischen Pkws, sondern auf die Schäden zurückzuführen, die an dem weiteren am Unfall beteiligten Fahrzeug entstanden sind (vgl. BGHZ 66, 298, 400 m.w.N.; BVerwG, NJW 1995, 411, 412).
  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 247/05

    Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung bei anteiliger Haftung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung für den Geschädigten eine Folge seines unfallbedingten Fahrzeugschadens (vgl. Senatsurteile BGHZ 44, 382, 387 und vom 25. April 2006 - VI ZR 36/05 - VersR 2006, 1139, 1140; BGH, Urteil vom 14. Juni 1976 - III ZR 35/74 - VersR 1976, 1066, 1067, insoweit in BGHZ 66, 398 nicht abgedruckt; BVerwGE 95, 98, 102 f.).
  • OLG München, 06.04.2022 - 10 U 627/21

    Haftungsverteilung bei Tankstellenunfall

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH die - vorliegend aus der in Anlage K 2 vorgelegten Aufstellung zur Schadensmehrbelastung zu entnehmende - Rückstufung in der Vollkaskoversicherung für die Beklagte zu 2) eine Folge des unfallbedingten Fahrzeugschadens (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1966 - VI ZR 147/64, BGHZ 44, 382, 387; vom 25. April 2006 - VI ZR 36/05, VersR 2006, 1139 und vom 26. September 2006 - VI ZR 247/05, VersR 2007, 81 Rn. 8; ebenso BGH, Urteil vom 14. Juni 1976 - III ZR 35/74, VersR 1976, 1066, 1067, insoweit in BGHZ 66, 398 nicht abgedruckt; BVerwGE 95, 98, 102 f.; vgl. zur Gebäudekaskoversicherung Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559).
  • VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17

    Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt: kein Ersatz des Höherstufungsschadens

    Maßgeblich ist insoweit, dass es nicht darum geht, einen zwischen Schädiger und Geschädigtem bestehenden schuldrechtlichen Anspruch wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Schadensverursachung auszugleichen (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 6/93 -, BVerwGE 95, 98-103, Rn. 16), sondern vielmehr - gemäß obigen Ausführungen - um die Herstellung einer sachgerechten Risikoverteilung zwischen Dienstherr und Beamtem.

    Im Übrigen handelte sich bei dem Höherstufungsschaden nicht um einen Sachfolgeschaden, sondern um einen allgemeinen Vermögensschaden (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994, a. a. O., Rn. 17).

    Dadurch hängt der Höherstufungsschaden primär von Umständen in der persönlichen Sphäre des Beamten ab (Wahl der Haftpflichtversicherung nach Versicherer und Höhe und ihre bisherige Dauer; Art und Typ des versicherten Fahrzeugs sowie die bisherige Inanspruchnahme des Versicherers) (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994, a. a. O., Rn. 17).

    Unter die Unterhaltungs- und Betriebskosten fallen auch die Kosten der verpflichtenden Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994, a. a. O., Rn. 17).

  • OLG München, 06.12.2019 - 10 U 2554/19

    Umfang des Schadensersatzes nach einem Unfall

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die - vorliegend aus dem in Anlage K 12 vorgelegten Schreiben der B. V. vom November 2017 zu entnehmende - Rückstufung in der Vollkaskoversicherung für den Geschädigten eine Folge seines unfallbedingten Fahrzeugschadens (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1966 - VI ZR 147/64, BGHZ 44, 382, 387; vom 25. April 2006 - VI ZR 36/05, VersR 2006, 1139 und vom 26. September 2006 - VI ZR 247/05, VersR 2007, 81 Rn. 8; ebenso BGH, Urteil vom 14. Juni 1976 - III ZR 35/74, VersR 1976, 1066, 1067, insoweit in BGHZ 66, 398 nicht abgedruckt; BVerwGE 95, 98, 102 f.; vgl. zur Gebäudekaskoversicherung Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04, VersR 2005, 558, 559).
  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 3 B 11.2761

    Anspruch des Beamten auf Ersatz des merkantilen Minderwerts bei Schaden am

    Die Voraussetzungen, unter denen nach diesen Bestimmungen eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn (vgl. dazu: BVerwG vom 22.9.1988, 2 C 2/87; vom 27.1.1994, 2 C 6/93) zu treffen ist, ob und in welcher Höhe er dem Beamten Sachschadensersatz leistet, sind erfüllt.

    Denn die aufgrund der insoweit tatsächlich bestehenden Unterschiede vorzunehmende Einschränkung einer im Rahmen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht zu erbringenden Schadensersatzleistung betrifft die Ermessensentscheidung des Dienstherrn über die Höhe und den Umfang der Erstattung von Sachschäden (vgl. BVerwG vom 26.11.1992, 2 C 21/91; vom 27.1.1994, 2 C 6/93; s. dazu auch unten 2.), nicht jedoch den zugrunde zu legenden Schadensbegriff.

    Es geht bei dem hier vorliegenden Anspruch nicht darum, einen zwischen Schädiger und Geschädigtem bestehenden schuldrechtlichen Anspruch wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Schadensverursachung auszugleichen (vgl. BVerwG vom 26.11.1992, 2 C 21/91; vom 27.1.1994, 2 C 6/93; OVG Hamburg vom 29.3.1996, Bf I 8/94).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94

    Ersatz für Schäden am dienstlich genutzten Pkw eines Polizeibeamten

    Der Dienstherr ist befugt, die ihm somit durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Konkretisierung seiner Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden (vgl. BVerwGE 95, 98 [100]; Urteile des Senats vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 37.84 - [Buchholz 232.5 § 45 Nr. 2 = NJW 1986, 2588]; vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 2.87 - [Buchholz 237.6 § 96 Nr. 1 = DöD 1989, 240]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 C 21.91 - [Buchholz 237.8 § 99 Nr. 1 = RiA 1994, 34]).
  • VG Düsseldorf, 23.11.2005 - 2 K 4541/04

    Verwendung eines Kraftfahrzeugs für dienstliche Zwecke durch einen

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 31. August 1994 - 12 A 924/93 - (n.v.); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 C 6/93 -, BVerwGE 95, 98.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Januar 1996 - 2 C 28/94 -, DÖD 1996, 290, vom 27. Januar 1994 - 2 C 6/93 -, BVerwGE 95, 98, vom 22. September 1988 - 2 C 2/87 -, DÖD 1989, 240, vom 6. März 1986 - 2 C 37/84 -, NJW 1986, 2588 - und vom 17. Oktober 1985 - 2 C 45/82 -, BVerwGE 72, 170; OVG NRW, Urteil vom 31. August 1994 - 12 A 924/93 - (n.v.); Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 22. Februar 1995 - 3 B 94.2404 -, NVwZ-RR 1996, 46, und vom 14. September 1992 - 3 B 91.3616 -, ZBR 1993, 93; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 1985 - 4 S 1981/84 -, ZBR 1986, 88; OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Dezember 1993 - 5 L 93/90 -, NVwZ-RR 1994, 601; OVG des Saarlandes, Urteil vom 18. Januar 2005 - 1 R 14/04 -, IÖD 2005, 125.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2008 - 6 A 4922/05

    Anspruch eines Polizisten auf Erstattung eines durch den Verlust des

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 1 U 156/04

    Unfallschadensregulierung - Nutzungsausfall teils nach Quote gekürzt, teils zu

  • VG Potsdam, 19.08.1998 - 2 K 1822/96

    Voraussetzungen der Zahlung einer Reisebeihilfe für durchgeführte

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Rechtsprechung
   KG, 25.04.1994 - 12 U 6280/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9538
KG, 25.04.1994 - 12 U 6280/93 (https://dejure.org/1994,9538)
KG, Entscheidung vom 25.04.1994 - 12 U 6280/93 (https://dejure.org/1994,9538)
KG, Entscheidung vom 25. April 1994 - 12 U 6280/93 (https://dejure.org/1994,9538)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Straßenbahn; Baumaßnahme; Schienenbereich; Fahrzeug; Haftung; Ausschwenken; Verdienstausfall; Neugründung; Unternehmen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit dem ausschwenkenden Heck einer Straßenbahn; Verdienstausfalls einer selbständigen Unternehmensberaterin in der Anlaufphase

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 978
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 09.04.2001 - 12 U 8410/99

    Schadensersatz nach Unfall mit einer Straßenbahn

    Damit kann grundsätzlich auf die Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 StVG zurückgegriffen werden (vgl. auch KG VRS 88, 115, 116 = VersR 1995, 978 Ls).

    So gilt auch für ihn in der Regel der Vertrauensgrundsatz, nach dem sich der Kraftfahrer in gewissem Umfang darauf verlassen darf, dass andere Verkehrsteilnehmer sich sachgerecht verhalten, solange keine besonderen Umstände vorliegen, die geeignet sind, dieses Vertrauen zu erschüttern (BGH VersR 1968, 475; 1970, 820; NJW 1982, 1149 = Vers R 1982, 441; NJW 1986, 183, 184 = VersR 1985, 864; KG VRS 88, 115, 116; KG, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 12 U 7337/95 -).

    Steht somit die Mithaftung auch der Klägerin fest (vgl. § 4 HaftpflG), so gebietet § 17 Abs. 2 StVG, welcher den §§ 4, 13 HaftpflG als Spezialvorschrift vorgeht, eine Abwägung entsprechend § 17 Abs. 1 StVG (KG VRS 88, 115, 116; VerkMitt 1998, 51, 52 Nr. 64; Greger, a. a. O., § 4 Rdn. 1).

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 10/23

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall mit einer Schienenbahn

    Der durch die Regelung geschützte Vorrang des Schienenverkehrs ist dann nicht beeinträchtigt, wenn und solange die Gewährleistung einer freien Durchfahrt nicht erforderlich ist, etwa weil bei gut einsehbarem Schienenverlauf auch in einiger Entfernung ("weit und breit") keine herannahende Schienenbahn zu sehen ist (vgl. KG, Urteil vom 25.4.1994 - 12 U 6280/93, juris Rn. 15).
  • LG Frankfurt/Main, 25.05.2018 - 8 O 48/15
    Ist das Maß der Verursachung und/oder des Verschuldens auf der einen Seite so groß, dass demgegenüber die von der anderen Partei zu verantwortenden Umstände nicht ins Gewicht fallen, so kann der Schaden ganz der einen Partei auferlegt werden (vgl. Kammergericht, Urteil vom 25.04.1994, Az.: 12 U 6280/93, zitiert nach juris).
  • AG Hannover, 01.09.1994 - 562 C 18790/93

    Schadensersatz; Kraftrad-Schaden; Nutzungsausfall Motorrad;

    Hinweis: Zu [a] vgl. ferner die Entscheidungen unter ES Kfz-Schaden E/5, 30 sowie KG (Urteil - 12 U 6280/93 - 25.4.1994, in VRS 88, 115 ) und eine - nachzutragende - BGH-Entscheidung aus 1974 (Urteil - III ZR 73/72 - 19.9.1974, in VersR 1975, 37 ), die sich auf die eigene einschlägige Rechtsprechung bezieht.
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