Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 04.09.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 30/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3970
OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 30/97 (https://dejure.org/1997,3970)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1997 - 9 U 30/97 (https://dejure.org/1997,3970)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1997 - 9 U 30/97 (https://dejure.org/1997,3970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohngebäudeversicherung Brand Leerstand Gefahrerhöhung Verwahrlosung Unbefugte Aufklärungsobliegenheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG §§ 23, 25, 27; VGB 62 §§ 8, 15, 18
    Wohngebäudeversicherung Brand Leerstand Gefahrerhöhung Verwahrlosung Unbefugte Aufklärungsobliegenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahrerhöhung durch bloßes Leerstehenlassen eines Wohngebäudes i.R.e. Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung; Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit oder einer arglistigen Täuschung durch unterschiedliche Angaben gegenüber der ermittelnden Polizei und gegenüber dem ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; VVG § 23 ff.; VGB 62 § 15 Abs. 1 c; VGB 62 § 15 Abs. 3; VGB 62 § 18 Abs. 2
    Leerstand eines Wohngebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 23, 25, 27; VGB (62) §§ 8, 15, 18
    Gefahrerhöhung in der Gebäudeversicherung; Versicherung; Wohngebäudeversicherung; Brand; Leerstand; Gefahrerhöhung; Verwahrlosung; Unbefugte; Aufklärungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80

    Anspruch gegen einen Versicherer auf Brandentschädigung aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 30/97
    Wie auch das Landgericht nicht verkannt hat, reicht das bloße Leerstehenlassen eines Wohngebäudes für sich allein betrachtet noch nicht für die Annahme einer Erhöhung der Brandgefahr aus; vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen, etwa eine einsame Lage oder eine augenfällige Verwahrlosung (BGH Versicherungsrecht 1982, 466).
  • OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05

    Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung i. S. d. § 27 VVG aufgrund Leerstands eines

    Die Gerichte gehen übereinstimmend von dem Grundsatz aus, dass eine Gefahrerhöhung vorliegt, wenn ein Wohngebäude leer gezogen wird, dann aber von Unbefugten genutzt wird (vgl. bereits Senat, VersR 1999, 359; ebenso, auch wenn im konkreten Fall Leistungsfreiheit verneint wurde: OLG Köln, r+s 2000, 207; VersR 1998, 1233; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 1225).
  • LG Berlin, 27.05.2003 - 7 O 502/02

    Anspruch auf Zahlung von Versicherungsleistungen wegen eines Brandschadens;

    Zweifel gehen hierbei zu lasten der Beklagten (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., § 61, Rdnr. 17, 21; zur Kausalität: OLG Köln, VersR 98, 1233; OLG Düsseldorf; VersR 1997, 231).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.09.1997 - 8 U 548/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7466
OLG Nürnberg, 04.09.1997 - 8 U 548/97 (https://dejure.org/1997,7466)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.09.1997 - 8 U 548/97 (https://dejure.org/1997,7466)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. September 1997 - 8 U 548/97 (https://dejure.org/1997,7466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 d
    Reichweite des Ausschlußtatbestands in § 4 Abs. 1 d ARB

  • rechtsportal.de

    ARB § 4 Abs. 1 Nr. 1 d
    Voraussetzungen für den Ausschlußtatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 1 d ARB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ansbach - 2 O 474/96
  • OLG Nürnberg, 04.09.1997 - 8 U 548/97

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1233
 
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