Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.12.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.1997 - 24 U 79/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3839
OLG Köln, 21.10.1997 - 24 U 79/97 (https://dejure.org/1997,3839)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.1997 - 24 U 79/97 (https://dejure.org/1997,3839)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 24 U 79/97 (https://dejure.org/1997,3839)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sorgsfaltspflicht BAB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 823, StVG §§ 7, 17
    Sorgsfaltspflicht BAB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten der Verkehrsteilnehmer auf den durchgehenden Fahrspuren einer Autobahn bei Annäherung an eine Anschlussstelle; Bedeutsamkeit einer Nichtbeachtung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit (bei feuchtem/nassem Straßenbelag)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVG § 7; StVG § 17
    Sorgfaltspflicht auf der dritten Spur an einer Bundesautobahneinfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem linken von drei Fahrstreifen fahrenden PKW mit einem auf der Autobahnzufahrt ins Schleudern geratenen, auf der linken Fahrspur zum Stehen gekommenen Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 43
  • VersR 1998, 1430
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 19.10.1978 - 5 U 26/78
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1997 - 24 U 79/97
    Denn schon der schuldhaft verursachte Schleudervorgang als solcher in Verbindung mit dem plötzlichen Stillstand auf der linken Fahrbahn stellte eine ganz ungewöhnliche Erhöhung der Betriebsgefahr des von ihm gelenkten Fahrzeugs dar, hinter der die Betriebsgefahr des PKW BMW aus Billigkeitsgründen zurücktritt (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall OLG Celle, VersR 79, 916).
  • LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15

    Pflicht des auf die Autobahn Einfahrenden zum Einfügen in den Verkehrsfluss auf

    Regelmäßig trifft daher das Fahrzeug die volle Haftung, das von der Autobahnauffahrt oder einem Autobahnkreuz kommend auf die Autobahn auffährt und dann einen Unfall verursacht (OLG Köln NZV 99, 43; NZV 06, 420).
  • OVG Saarland, 16.02.2004 - 1 Q 50/03

    Haftung des Beamten bei Verkehrsunfall auf einer Autobahn

    Nichts zu seinen Gunsten herleiten kann der Kläger im hier gegebenen Zusammenhang daraus, dass der Zeuge G (möglicherweise) die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat vgl. dazu u.a. OLG Köln, Urteil vom 21.10.1997 - 24 U 79/97 -, VersR 1998, 1430 = NZV 1999, 43; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.7.1967 - 1 U 155/66 -, VersR 1968, 781 (Zurücktreten der Betriebsgefahr eines mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn fahrenden PKW - 160 km/h - gegenüber dem groben Verschulden des auf die Autobahn einfahrenden Fahrzeugführers.
  • AG Frankenthal, 30.08.2018 - 3a C 364/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Auffahren vom Beschleunigungsstreifen über

    Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn, zu denen die Einfädelungsstreifen nicht gehören, hat Vorfahrt (BGH NJW 1986, 1044), auf deren Beachtung er vertrauen darf (OLG Köln, NZV 1999, 43; NZV 06, 420).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97, 2 St RR 273/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4811
BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97, 2 St RR 273/97 (https://dejure.org/1997,4811)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 2St RR 273/97, 2 St RR 273/97 (https://dejure.org/1997,4811)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 2St RR 273/97, 2 St RR 273/97 (https://dejure.org/1997,4811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • strafrechtsiegen.de

    Strafmilderung wegen Schadenswiedergutmachung

  • rechtsportal.de

    StGB § 46a
    Kein Täter-Opfer-Ausgleich allein aufgrund erbrachter Leistungen der Kfz-Haftpflichversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1654
  • NStZ 1998, 356
  • NZV 1998, 122
  • VersR 1998, 1430
  • JR 1999, 40
  • BayObLGSt 1997, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97
    aa) § 46 a Nr. 1 StGB bezieht sich vor allem auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat und setzt einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß; das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt nicht (BGH StV 1995, 584 = wistra 1996, 308 ; Lackner StGB 22. Aufl. § 46 a Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 1 Ss 38/96

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung auf Grund eines

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97
    Daß die Voraussetzungen des § 46 a StGB strenger sind als die des § 46 StGB , wurde oben dargelegt (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1996, 2109/2110).
  • OLG Köln, 28.09.1999 - Ss 390/99

    Anwendung des § 142 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Unfall während des

    Die Vorschrift des § 46 a Nr. 1 StGB bezieht sich vor allem auf den Ausgleich immaterieller Folgen einer Straftat und setzt einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus (BayObLG NJW 1998, 1654).

    Sollten - was anzunehmen ist - Ersatzleistungen von der Kraffahrzeughaftpflichtversicherung des Angeklagten erbracht worden sein, so rechtfertigt dies allein grundsätzlich nicht die Anwendung des § 46 a StGB (BayObLG NJW 1998, 1654).

  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Dazu ist, wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. Senat, a.a.O.), nicht die Verwendung des Gesetzeswortlautes erforderlich, obwohl dies die kürzeste und deutlichste Verweisungsmöglichkeit darstellen dürfte, so dass grundsätzlich diese Form der Verweisung zu empfehlen sein wird (siehe auch BayObLG DAR 1998, 148 und auch OLG Brandenburg, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 692/04

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Bezugnahme; Inhalt der Urteilgründe

    Dazu ist, wie der Senat bereits an anderer Stelle ausgeführt hat (vgl. Senat, a.a.O.), nicht die Verwendung des Gesetzeswortlautes erforderlich, obwohl dies die kürzeste und deutlichste Verweisungsmöglichkeit darstellen dürfte, so dass grundsätzlich diese Form der Verweisung zu empfehlen sein wird (siehe auch BayObLG DAR 1998, 148 und auch OLG Brandenburg, a.a.O.; Senat in NStZ-RR 1998, 238 = VRS 95, 232).
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