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   OLG Naumburg, 29.04.1997 - 9 U 266/96   

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OLG Naumburg, 29.04.1997 - 9 U 266/96 (https://dejure.org/1997,10099)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.04.1997 - 9 U 266/96 (https://dejure.org/1997,10099)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. April 1997 - 9 U 266/96 (https://dejure.org/1997,10099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; BGB § 831
    Schmerzensgeld bei erheblich verzögerten Diagnosemaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 983
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87

    Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.1997 - 9 U 266/96
    * 3. Auch die sogenannte horizontale Arbeitsteilung vermag den weiterbehandelnden Arzt dann nicht zu entlasten, wenn er erkennt oder erkennen muß, daß ernsthafte Zweifel an den erhobenen Befunden bestehen, insbesondere, wenn diese im Hinblick auf den bisherigen Krankheitsverlauf eindeutig lückenhaft sind (vgl. BGH VersR 1989, 186 [188], wonach nicht einmal der Hausarzt ungeprüft von der Richtigkeit einer Krankenhausbehandlung ausgehen darf) oder gar nicht zum Krankheitsbild passen.
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12

    Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen

    Denn nachdem der Beklagte zu 2 die Behandlung der Klägerin übernommen hatte, musste er die Therapiewahl eigenverantwortlich überprüfen (vgl. OLG Naumburg, VersR 1998, 983 f.; MünchKommBGB/Wagner, 6. Aufl., § 823 Rn. 753; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 12. Aufl., Rn. 281).
  • OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03

    Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Anwendung eines anerkannten Medikaments mit

    Zwar hat grundsätzlich auch ein nachfolgender Arzt die Diagnose und Therapiewahl eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. OLG Naumburg VersR 1998, 983 m.w.N.), so dass sich der Antragsgegner nicht mit Erfolg darauf berufen kann, dass die Sabril (r) - Behandlung nicht durch ihn eingeleitet worden war.
  • LG Paderborn, 25.06.2008 - 4 O 4/06

    Bei fehlerhafter Behandlung eines Thalamusinfarkts in einer psychiatrischen

    Von eigenen Untersuchungen konnten die Ärzte daher nur dann absehen, wenn Diagnoseeingriffe den Patienten erheblich belasten und zuverlässige Aufzeichnungen über frühere Untersuchungen vorliegen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.04.1997, Az.: 9 U 266/96, abgedruckt in VersR 1998, S. 983 ff.).
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