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OLG Naumburg, 29.04.1997 - 9 U 266/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 847; BGB § 831
Schmerzensgeld bei erheblich verzögerten Diagnosemaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1998, 983
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87
Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion
Auszug aus OLG Naumburg, 29.04.1997 - 9 U 266/96
* 3. Auch die sogenannte horizontale Arbeitsteilung vermag den weiterbehandelnden Arzt dann nicht zu entlasten, wenn er erkennt oder erkennen muß, daß ernsthafte Zweifel an den erhobenen Befunden bestehen, insbesondere, wenn diese im Hinblick auf den bisherigen Krankheitsverlauf eindeutig lückenhaft sind (vgl. BGH VersR 1989, 186 [188], wonach nicht einmal der Hausarzt ungeprüft von der Richtigkeit einer Krankenhausbehandlung ausgehen darf) oder gar nicht zum Krankheitsbild passen.
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12
Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen …
- OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Anwendung eines anerkannten Medikaments mit …
Zwar hat grundsätzlich auch ein nachfolgender Arzt die Diagnose und Therapiewahl eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. OLG Naumburg VersR 1998, 983 m.w.N.), so dass sich der Antragsgegner nicht mit Erfolg darauf berufen kann, dass die Sabril (r) - Behandlung nicht durch ihn eingeleitet worden war. - LG Paderborn, 25.06.2008 - 4 O 4/06
Bei fehlerhafter Behandlung eines Thalamusinfarkts in einer psychiatrischen …
Von eigenen Untersuchungen konnten die Ärzte daher nur dann absehen, wenn Diagnoseeingriffe den Patienten erheblich belasten und zuverlässige Aufzeichnungen über frühere Untersuchungen vorliegen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.04.1997, Az.: 9 U 266/96, abgedruckt in VersR 1998, S. 983 ff.).