Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 03.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09   

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https://dejure.org/2009,3247
BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - III ZB 5/09 (https://dejure.org/2009,3247)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Schiedsrichterbestellung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im schiedsgerichtlichen Verfahren (IBR 2009, 1145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 425
  • MDR 2009, 822
  • VersR 2010, 927
  • WM 2009, 1582
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 SchH 3/08
    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 15. Dezember 2008 - 1 SchH 3/08 - wird auf seine Kosten als unstatthaft verworfen.
  • BGH, 27.02.1969 - KZR 3/68

    Voraussetzungen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs - Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Dass sich das Oberlandesgericht mit der Frage der offensichtlichen Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung befasst hat, führt nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsgerichts nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (h.M., vgl. nur Musielak/Voit, aaO Rn. 11-13; MünchKommZPO/Münch, aaO; Zöller/Geimer, aaO; Lachmann, aaO, Rn. 918, 929; siehe auch für den Fall der Ernennung eines Schiedsrichters bezüglich der Vorfrage eines gültigen Schiedsvertrags BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - KZR 3/68 - NJW 1969, 978, 979).
  • BayObLG, 23.02.2001 - 4Z SchH 1/01

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters, wenn kein wirksamer Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1035, Rn. 17; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1035, Rn. 48; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 11; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 892 ff, 897; siehe auch BayObLG BB 1999, 1785; MDR 2001, 780; anders etwa Bredow in: Festschrift für Peter Schlosser, S. 75, 80) - als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Einsetzung des Schiedsgerichts nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
  • BayObLG, 04.06.1999 - 4Z SchH 1/99

    Gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters bei unwirksamem Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09
    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1035, Rn. 17; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1035, Rn. 48; Musielak/Voit, ZPO, 5. Aufl., § 1035 Rn. 11; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 892 ff, 897; siehe auch BayObLG BB 1999, 1785; MDR 2001, 780; anders etwa Bredow in: Festschrift für Peter Schlosser, S. 75, 80) - als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Einsetzung des Schiedsgerichts nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

    Dabei macht der Umstand, dass nach herrschender Meinung (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss vom 30. April 2009 - III ZB 5/09, WM 2009, 1582 Rn. 7) bei der Schiedsrichterbestellung als Vorfrage geprüft werden muss, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung "offensichtlich" unwirksam ist, die Schiedsrichterbestellung nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (Senat, aaO Rn. 7, 9).
  • OLG München, 01.12.2017 - 34 SchH 12/17

    Notwendiger Inhalt einer Schiedsklausel

    Bei der Schiedsrichterbestellung muss als Vorfrage lediglich geprüft werden, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH NJW-RR 2010, 425; BayObLG MDR 2001, 780).
  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 66/19

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die vom Oberlandesgericht vorgenommene

    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Bestellung des Schiedsrichters nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsrichters nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - III ZB 5/09, WM 2009, 1582 Rn. 7 und 9 mwN; Beschluss vom 19. Juli 2012 - III ZB 66/11, SchiedsVZ 2012, 281 Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 26 SchH 4/17

    Schiedsklausel im Testament: Beendigung eines Schiedsrichteramtes und Bestellung

    Die vom Senat über die Hauptanträge getroffene Entscheidung steht einer Erhebung der Einrede durch den Antragsgegner nicht entgegen, da in dem Verfahren über die Beendigung des Amtes eines Schiedsrichters und die Bestellung eines Ersatzschiedsrichters nicht rechtkräftig über die Unwirksamkeit einer Schiedsanordnung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn.9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2016, 26 SchH 4/16 , Rn. 17 , jeweils zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht

    Dabei bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung als solche im Sinne von § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., m.w.N.).
  • BayObLG, 03.12.2020 - 1 SchH 89/20

    Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für die Bestellung von

    Daher genügt es zu prüfen, ob die zugrunde liegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder offensichtlich den inmitten stehenden Streit nicht betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009, III ZB 5/09, NJW-RR 2010, 425 Rn. 8 f.; Urt. v. 27. Februar 1969, KZR 3/68, NJW 1969, 978 [979] - Fruchtsäfte; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Februar 2019, 26 SchH 2/19, juris Rn. 16; Voit in Musielak/Voit, ZPO, § 1035 Rn. 11; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, § 1035 Rn. 47, 49 m. w. N.; Geimer in Zöller, ZPO, § 1035 Rn. 17 f.; Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 1035 Rn. 58; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 897; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl. 2005, Kap. 10 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16

    Eingeschränkte Überprüfung bezüglich Einwendungen gegen Wirksamkeit der

    Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens unterliegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 ZPO nach der vom Senat für zutreffend erachteten herrschenden Auffassung lediglich einer Überprüfung darauf, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder der Gegenstand der Schiedsklage offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn. 7, 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2013, 26 SchH 8/12 ; Rn. 23 f.; Thüringer OLG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 SchH 3/08, Rn. 13; jeweils zit. nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 31. Aufl., § 1035 Rn. 17; Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 1035 Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 26.11.2014 - 3 U 59/14

    Auswirkungen des Antrages auf Bestellung eines Schiedsrichters auf die

    Eine Entscheidung hierüber entfaltet jedoch für die weiteren Verfahren keine Bindungswirkung (BGH NJW-RR 2010, 425; Beck-OK zur ZPO, Bearb. Wolf/Eslami, § 1035 Rnr. 12; Münchener Kommentar zur ZPO, Bearb. Münch, § 1035 Rnr. 61).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 26 SchH 1/15

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung

    Zunächst bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., [BGH 30.04.2009 - III ZB 5/09] m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 26 SchH 1/13
    Zunächst bestehen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO keine durchgreifenden Bedenken, ohne dass es im Rahmen des Bestellungsverfahrens hierzu einer abschließenden Entscheidung bedarf; denn mit der Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1062 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird nicht zugleich rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 425 f., m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09   

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https://dejure.org/2009,15065
OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09 (https://dejure.org/2009,15065)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.12.2009 - 5 W 60/09 (https://dejure.org/2009,15065)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 5 W 60/09 (https://dejure.org/2009,15065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Selbstständiges Beweisverfahren: Ärztliche Aufklärung als Gegenstand des Verfahrens; Prozesskostenhilfe bei Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Verbot der Ausforschung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung der Aufklärung des Patienten durch den Arzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung der Aufklärung des Patienten durch den Arzt

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 485
    Aufklärung des Patienten kann nicht im selbstständigen Beweisverfahren geklärt werden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485 Abs. 2
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung der Aufklärung des Patienten durch den Arzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 715
  • VersR 2010, 927
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09
    2 1. Wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend hervorgehoben hat, ist das selbstständige Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 ZPO - die Voraussetzungen des § 485 Abs. 1 ZPO sind nicht dargetan - auf Antrag eines Patienten zur Feststellung eines von ihm behaupteten Behandlungsfehlers grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, NJW 2003, S. 1741, 1742 m. w. N.).

    a) Gemäß § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist das selbstständige Beweisverfahren bei der Verletzung einer Person, um die es regelmäßig in Arzthaftungsverfahren geht, darauf beschränkt, den Zustand dieser Person, die hierfür maßgeblichen Gründe und die Wege zur Beseitigung des Schadens festzustellen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 1741, 1742).

  • OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08

    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09
    Kommt nämlich der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass kein ärztliches Fehlverhalten vorliegt, wird der Patient möglicherweise die beabsichtigte Klage nicht erheben; anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer der Gegenseite klaglos gestellt wird (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2008, S. 421, 422 m. w. N.).

    Dasselbe gilt für Tatsachen, die durch das selbstständige Beweisverfahren erst festgestellt werden sollen (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2008, 421, 422 m. w. N.).

  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09
    Zutreffender Ansicht nach schließt das nicht aus, im selbstständigen Beweisverfahren auch der Behauptung nachzugehen, es liege ein ärztlicher Behandlungsfehler vor oder die Verletzung einer Person sei durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht worden (ausführlich dazu OLG Oldenburg, MDR 2008, S. 1059 f. m. w. N.).
  • BGH, 19.05.2020 - VI ZB 51/19

    Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht als

    Nach der einen Auffassung, der sich auch die Vordergerichte im Streitfall angeschlossen haben, können Fragen der ärztlichen Aufklärung grundsätzlich nicht Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens sein, weil sie keine der in § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO genannten Fallgruppen beträfen (OLG Jena, Beschluss vom 12. April 2001 - 4 W 235/01, juris Rn. 9; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 805, juris Rn. 30; OLG Oldenburg, VersR 2010, 927, 928, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 2015 - 1 W 11/15, juris Rn. 24; dieser Rechtsprechung folgend Pauge in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Aufl., § 485 ZPO Rn. 4; Martis in Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rn. B 522; Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 485 Rn. 25; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 485 Rn. 9; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 485 Rn. 49).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw.

    Sie sind deshalb grundsätzlich kein tauglicher Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens ( Pauge in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 2. Aufl., § 485 ZPO Rn. 4; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn. B 522; OLG Oldenburg GesR 2010 76, juris Rn. 11; a.A. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.9.2011 - 12 W 24/11 - juris Rn.29).

    Jedoch gilt im Rahmen des § 487 Nr. 2 ZPO das Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Vortrag (BAG NJOZ 2009, 281 Tz. 28; OLG Oldenburg MDR 2008, 1059, juris Rn. 8; GesR 2010, 76, juris Rn. 7; Zöller/ Herget , ZPO, 30. Aufl., § 487 Rn. 4; Martis/Winkhart aaO, Rn. B 507, 519).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Der Senat hat sich deshalb mit Beschluss vom 3. November 2010 (7 W 25/10, zur Veröffentlichung vorgesehen) der ganz herrschenden Meinung angeschlossen, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).

    In Arzthaftungssachen genügt es daher, wenn der Patient unter Bezeichnung gewisser Anhaltspunkte die Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufstellt (OLG Brandenburg, a.a.O. Tz. 4; OLG Jena, a.a.O. Tz. 51; OLG Oldenburg, VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; vgl. auch OLG Nürnberg, a.a.O. 805).

  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Der Senat folgt deshalb der ganz herrschenden Meinung, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374 ; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.).

    In Arzthaftungssachen genügt es daher, wenn der Patient unter Bezeichnung gewisser Anhaltspunkte die Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufstellt (OLG Brandenburg, aaO. Tz. 4; OLG Jena, aaO. Tz. 51; OLG Oldenburg, VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; vgl. auch OLG Nürnberg, aaO. 805).

  • OLG Brandenburg, 05.08.2021 - 12 W 21/21

    Selbständiges Beweisverfahren über Mängel von ärztlichen Behandlungen

    In Arzthaftungsfällen ist ein selbständiges Beweisverfahren mithin nur zulässig, wenn der Antragsteller unter Bezeichnung gewisser Anhaltspunkte die Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers aufstellt und das selbständige Beweisverfahren der Klärung dieses behaupteten Behandlungsfehlers dient (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2008, 1059, juris Rn. 8; OLG Oldenburg GesR 2010, 76, juris Rn. 7).
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