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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81   

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BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,6673)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,6673)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1982 - III ZR 26/81 (https://dejure.org/1982,6673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung - Fluglotsenstreik - Amtsmißbrauch - Verjährungseinrede - Treu und Glauben - Stillhalteabkommen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 444
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81
    Die von der Revision aufgeworfenen Fragen halten sich im Rahmen der in den Senatsentscheidungen BGHZ 69, 128 (= VersR 1977, 961); 76, 387 (= VersR 1980, 715) und vom 22.3.1979 (III ZR 24/78 = VersR 1979, 1053) aufgestellten Grundsätze.
  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81
    Die von der Revision aufgeworfenen Fragen halten sich im Rahmen der in den Senatsentscheidungen BGHZ 69, 128 (= VersR 1977, 961); 76, 387 (= VersR 1980, 715) und vom 22.3.1979 (III ZR 24/78 = VersR 1979, 1053) aufgestellten Grundsätze.
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 24/78

    Ersatz eines in einem Flughafenrestaurant eingetretenen Gewinnausfalls während

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - III ZR 26/81
    Die von der Revision aufgeworfenen Fragen halten sich im Rahmen der in den Senatsentscheidungen BGHZ 69, 128 (= VersR 1977, 961); 76, 387 (= VersR 1980, 715) und vom 22.3.1979 (III ZR 24/78 = VersR 1979, 1053) aufgestellten Grundsätze.
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Nach ständiger Rechtsprechung steht der Verjährungseinrede des Schuldners der Arglisteinwand des Gläubigers aus § 242 BGB entgegen, wenn der Schuldner, auch unbeabsichtigt, den Gläubiger nach verständigem Ermessen, also nach objektiven Maßstäben, ausreichenden Anlaß gegeben hat, von einer Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung abzusehen, weil dieser entsprechend dem Verhalten des Schuldners darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden, wenn nicht befriedigt, so doch nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft werden, und der Schuldner sei deshalb mit einem Hinausschieben der Klageerhebung einverstanden (BGHZ 9, 1, 5 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52], 6; BGH, Urt. v. 1. Februar 1977 - VI ZR 43/75, LM BRAO § 51 Nr. 3 - VersR 1977, 617, 619; Beschl. v. 25. Februar 1982 - III ZR 26/81, VersR 1982, 444, 445).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Die Grundsätze von Treu und Glauben stehen der Einrede der Verjährung nur dann entgegen, wenn der Schuldner in dem Gläubiger das Vertrauen erweckt, daß er dessen Anspruch allein mit materiellen Einwendungen bekämpfen werde, so daß es der gerichtlichen Geltendmachung vor Eintritt der Verjährung nicht bedürfe (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 1981 - IVa ZR 196/80 - VersR 1981, 471 und vom 25. Februar 1982 - III ZR 26/81 - VersR 1982, 444, 445).
  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    b) Eine andere Frage ist, ob das Einverständnis der Beklagten mit der von den Klägern vorgeschlagene Verfahrensweise, das vorliegende Verfahren im Hinblick auf den Parallelprozeß vorläufig nicht weiter zu betreiben, für die Kläger einen Vertrauenstatbestand dahin begründet hat, die Beklagten würden bis zum rechtskräftigen Abschluß des Parallelprozesses Verjährung nicht geltend machen, mit der Folge, daß die Erhebung der Verjährungseinrede bis dahin gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieß (vgl. zu diesem Gesichtspunkt einerseits BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 aaO S. 2498 mit den dortigen weiteren Rechtsprechungsnachweisen; andererseits Senatsbeschluß vom 25. Februar 1982 - III ZR 26/81 - VersR 1982, 444).
  • BGH, 26.10.1989 - VII ZR 75/89

    Schiedsgutachten - Hemmung der Verjährung

    Aus dem Stillhalteabkommen allein konnte die Klägerin nicht - für die Beklagten erkennbar - das Vertrauen schöpfen, diese würden Verjährung nicht geltend machen, sich vielmehr auf sachliche Einwendungen beschränken (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - III ZR 26/81 = VersR 1982, 444, 445).
  • OLG München, 23.09.1991 - 7 U 2871/91
    Daß ein durch ein derartiges Stillhalteabkommen geschaffener Vertrauenstatbestand den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründet, hat der BGH wiederholt entschieden (vgl. u.a. VersR 1982, 444).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1982 - III ZB 27/81   

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https://dejure.org/1982,6512
BGH, 25.02.1982 - III ZB 27/81 (https://dejure.org/1982,6512)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1982 - III ZB 27/81 (https://dejure.org/1982,6512)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1982 - III ZB 27/81 (https://dejure.org/1982,6512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - III ZB 27/81
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Verfahrensvorschriften über die Wiedereinsetzung Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht dem Bürger als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 53, 25, 28 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.1977 - IV ZR 170/76

    Urteilszustellung - Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BGH, 25.02.1982 - III ZB 27/81
    Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, daß der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte des Klägers verpflichtet war, diesen vollständig darüber zu unterrichten, ob, in welchem Zeitraum und in welcher Weise gegen das landgerichtliche Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden konnte (BGH Beschl. v. 9. Februar 1977 - IV ZR 170/76 = NJW 1977, 1198 = LM § 232 [Fc] ZPO Nr. 19).
  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZB 3/83

    Eigenes Verschulden der Beklagten an der Fristversäumung durch Mandatskündigung -

    Ihr Verschulden an der Fristversäumung besteht Jedoch unabhängig von diesem Umstand (s. für einen vergleichbaren Fall BGH, Beschluß vom 25. Februar 1982 - III ZB 27/81, VersR 1982, 444).
  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 115/83

    Bewertung einer Fristversäumung des prozessbevollmächtigten Anwalts aufgrund

    War er über die Terminslage unterrichtet, so hat er die Versäumung der Frist dadurch verschuldet, daß er, als sich seine Rückkehr nach Deutschland verzögerte, wegen der Frage der Berufung keinen Kontakt mit seinem Prozeßbevollmächtigten aufgenommen hat (vgl. auch BGH a.a.O. sowie Beschluß vom 25. Februar 1982 - III ZB 27/81 - VersR 1982, 444).
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