Weitere Entscheidung unten: VK Niedersachsen, 21.06.2016

Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/2016   

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https://dejure.org/2016,31240
VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/2016 (https://dejure.org/2016,31240)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.2016 - VgK-10/2016 (https://dejure.org/2016,31240)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - VgK-10/2016 (https://dejure.org/2016,31240)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergabesperre und Ausschluss aus einem Vergabeverfahren; Ausschreibung der Erstellung von Baugrundgutachten für ein Leitungsbauprojekt im Verhandlungsverfahren als Dienstleistungsauftrag gem. Sektorenverordnung (SektVO); Erstellung einer Stromleitung im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Vergabesperre und Ausschluss aus einem Vergabeverfahren; Ausschreibung der Erstellung von Baugrundgutachten für ein Leitungsbauprojekt im Verhandlungsverfahren als Dienstleistungsauftrag gem. Sektorenverordnung (SektVO); Erstellung einer Stromleitung im ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Erstellung von Baugrundgutachten für das 380-kV-Leitungsbauprojekt; Tätigkeit im Sektorenbereich auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten; Vergabesperre; Nachweis der schweren Verfehlung; Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragungsnetzbetreiber sind öffentliche Auftraggeber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragungsnetzbetreiber sind öffentliche Auftraggeber (VPR 2016, 240)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (34)

  • VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15

    Interpretation des Begriffs der Gebietskörperschaft als europarechtlich

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16
    Hinsichtlich der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages habe die Vergabekammer Lüneburg mit Beschluss vom 30.09.2015, Az. VgK-30/2015 , festgestellt, dass es sich bei der Antragsgegnerin um einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB handele.

    Die Antragsgegnerin ist nach Auffassung der Vergabekammer in dem zu demselben Bauvorhaben ergangenen Beschluss vom 30.09.2015 (VgK-30/2015) nicht generell, aber für dieses und alle gleichartige Projekte öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 GWB .

    Die Frage, ob die Antragsgegnerin einen neuen Übertragungsnetzbetreiber in ihr Netz einbeziehen würde, hat die Antragsgegnerin im Vergabeverfahren VgK-30/2015 nicht wettbewerbsrechtlich zufriedenstellend beantwortet.

    Die Antragsgegnerin hat sich im Verfahren VgK-30/2015 auf die Genehmigung des Erwerbsgeschäfts durch die Europäische Kommission vom 04.02.2010 (2010, D1369) berufen.

    Einen in der Literatur als schwierig aber immerhin möglich beschriebenen Versuch, die Beherrschungsvermutung zu widerlegen (vgl. Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Auflage 2014, § 98 GWB, Rdnr. 296) hat die Antragsgegnerin im Verfahren VgK-30/2015 nicht unternommen.

    Die Vergabekammer hat im Verfahren VgK-30/2015 auf Anregung der Beteiligten von Amts wegen den Erläuterungsbericht der Antragsgegnerin zum Planfeststellungsverfahren vom xxxxxx.2010 in elektronischer Fassung beigezogen.

    Eine grundsätzliche Bedeutung misst die Vergabekammer nicht diesem Beschluss, sondern dem vorausgehenden bestandskräftigen und auch bereits veröffentlichten Beschluss vom 30.09.2015 (VgK-30/2015) zu, der hier unter Ziffer II. 2 abschnittsweise wiederholt wird.

  • OLG Saarbrücken, 29.12.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschluss eines Bieters wegen mangelnder

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16
    Der Auftraggeber ist vielmehr bereits bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte zu einem Ausschluss berechtigt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 = ZfBR 2004, S. 490; VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK08/2006-L; für die Zulässigkeit einer über den konkreten Angebotsausschluss hinausgehenden Vergabesperre KG, Urteil vom 17.01.2010 - 2 U 4/06 Kart).

    Auch das Vorliegen einer Anklageschrift oder eines Eröffnungsbeschlusses muss daher nicht abgewartet werden (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.06.2004 - 11 Verg 6/04; Müller-Wrede, a.a.O., § 6 EG, Rdnr. 67).

    Informationen müssen sich aus seriösen Quellen ergeben, so dass der Verdacht eine gewisse Erhärtung erfährt (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1999 - X ZR 30/98 ; Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 ; Hausmann/von Hoff in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Auflage, § 6 EG, Rdnr. 111).

    Nach § 21 Abs. 2 SektVO ist ein Verhalten einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2005 - Verg 42/05; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2008 - 1 Verg 4/03; Müller-Wrede, a.a.O., § 6 EG, Rdnr. 61).

  • KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06

    Überprüfung einer Vergabesperre

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16
    Die Rechtsprechung ( KG Berlin, Urteil vom 17.01.2011, 2 U 4/06 Kart , NZBau 2012, 56) nimmt dennoch einhellig die Zulässigkeit einer Vergabesperre an.

    Soweit die Antragstellerin nur unmittelbar die Rechtswidrigkeit der verhängten Vergabesperre rügt, wäre sie daher noch an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu verweisen und zwar entweder in einer Feststellungs- und Unterlassungsklage (jetzt xxxxxx, Urteil vom 29.4.2016, xxxxxx, noch nicht bestandskräftig; KG Berlin, Urteil vom 17.01.2011, 2 U 4/06 Kart , NZBau 2012, 56), oder bei nur zeitlichem, nicht aber inhaltlichem Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren in einer einstweiligen Verfügung ( OLG Köln Beschluss vom 17.04.2013 - 11 W 20/2013 , NZBau 2013, 600).

    Der Auftraggeber ist vielmehr bereits bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte zu einem Ausschluss berechtigt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03 = ZfBR 2004, S. 490; VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK08/2006-L; für die Zulässigkeit einer über den konkreten Angebotsausschluss hinausgehenden Vergabesperre KG, Urteil vom 17.01.2010 - 2 U 4/06 Kart).

  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Der Projektant kann tatsächlich die Bedingungen für die Auftragsvergabe in seinem Sinne beeinflussen, in dem er etwa überflüssig aufwändige Arbeiten in das Leistungsverzeichnis aufnimmt, Nebenangebote zulässt und dann ein solches preisgünstiges Nebenangebot abgibt (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.05.2016, VgK-10/2016).
  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

    Selbst wenn die die Antragsgegnerin beherrschende Gebietskörperschaft die Versorgung im Streitgegenstand nur als gewerbliche Tätigkeit wahrnimmt, bleibt die Antragsgegnerin von dem Gemeinwohlzweck infiziert (Badenhausen-Fähnle in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 99, Rn. 42; Pünder in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, § 99, Rn. 25; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, § 99, Rn. 67; EuGH, Urteil vom 05.10.2017 - Rs. C-567/15 ; EuGH, Urteil vom 10.04.2008, C 393/06 "Aigner", Vergaberecht 2008, 632, 637) Das frühere einschränkende Tatbestandsmerkmal der "Ausübung der Tätigkeit auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten" ( § 98 Nr. 4 GWB a.F., vgl. hierzu Beschlüsse der Vergabekammer Niedersachsen vom 30.09.2015, VgK-30/2015 und vom 13.05.2016, VgK-10/2016 ) wurde mit der Reform des GWB von 2016 aufgegeben.

    Die Vergabekammer geht daher wie schon in Vorentscheidungen zum Recht vor 2016 (vgl. Beschlüsse der Vergabekammer Niedersachsen vom 30.09.2015, VgK-30/2015, und vom 13.05.2016, VgK-10/2016) davon aus, dass es sich bei xxxxxx um eine Gebietskörperschaft im Sinne des § 99 Nr. 1 GWB handelt.

  • VK Niedersachsen, 30.10.2018 - VgK-41/18

    Vergabeverstöße im Teilnahmewettbewerb sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist rügen!

    Der in Anlage AST 10 und AST 12 zitierte Auftraggeber nimmt sich nicht als öffentlicher Auftraggeber wahr (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.05.2016, VgK-10/2016).
  • VK Niedersachsen, 20.04.2017 - VgK-04/17

    Bieter darf versehentlich übersandte Unterlagen nicht lesen!

    Der hier zu entscheidende Fall ist nicht mit der Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen (Beschluss vom 13.05.2016, VgK-10/2016) zu vergleichen.
  • VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16

    Ausschluss wegen früherer Bauverzögerung?

    Sie würde damit sogar gegen Art. 19 Abs. 4 GG und § 16 GVG verstoßen, weil sie ohne eine ihre Zuständigkeit begründende Rechtsgrundlage eine Entscheidung treffen würde, die gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. § 12, § 13 GVG der ordentlichen Justiz vorbehalten ist (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.05.2016, VgK-10/2016, Ziffer 2 g).
  • VK Nordbayern, 16.05.2019 - RMF-SG21-3194-4-11

    Duldung eines Oligopols ist keine staatliche Förderung!

    Jedes Monopol oder Oligopol begründe ein besonderes oder ausschließliches Recht im Sinne von § 100 Abs. 1 Nummer 2 a GWB (vergleiche VK Lüneburg vom 13.5.2016-VgK-10/2016).
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Rechtsprechung
   VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/2016 (Änderungsbeschluss)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31239
VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/2016 (Änderungsbeschluss) (https://dejure.org/2016,31239)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2016 - VgK-10/2016 (Änderungsbeschluss) (https://dejure.org/2016,31239)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - VgK-10/2016 (Änderungsbeschluss) (https://dejure.org/2016,31239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15

    Interpretation des Begriffs der Gebietskörperschaft als europarechtlich

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16
    Insoweit unterschied sich die Kostenregelung von der sehr ähnlichen Entscheidung im Verfahren VgK-30/2015, die den Verfahrensbeteiligten bekannt war.

    Eine inhaltliche Abweichung von der Sachentscheidung im Verfahren VgK-30/2015 war nicht beabsichtigt.

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für die Antragsgegnerin insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Einzelfall als notwendig anzuerkennen (vgl. VgK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011 ; Beschluss vom 18.09.2012, VgK 36/2012 ; Beschluss vom 30.09.2015, VgK-30/2015 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, VII Verg 60/10 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2012, W1/12).

  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 11 Verg 17/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16
    Die Antragstellerin wird durch die Abänderungsentscheidung zwar formal zusätzlich beschwert, jedoch nicht in ihren Rechten verletzt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2009 - 11 Verg 17/08 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16
    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für die Antragsgegnerin insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Einzelfall als notwendig anzuerkennen (vgl. VgK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011 ; Beschluss vom 18.09.2012, VgK 36/2012 ; Beschluss vom 30.09.2015, VgK-30/2015 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, VII Verg 60/10 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2012, W1/12).
  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16
    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für die Antragsgegnerin insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Einzelfall als notwendig anzuerkennen (vgl. VgK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011 ; Beschluss vom 18.09.2012, VgK 36/2012 ; Beschluss vom 30.09.2015, VgK-30/2015 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, VII Verg 60/10 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2012, W1/12).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16
    Des kostenintensiven Umwegs einer Beschwerde gegen den Beschluss bedarf es hierzu nicht (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.11.2013, VgK-33/2013; Beschluss vom 05.06.2014, VgK-13/2014 ; a.A. grundsätzlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011, VII-Verg 32/11 , jedoch mit Vorbehalt für Kostenbeschlüsse).
  • VK Niedersachsen, 11.11.2013 - VgK-33/13

    Vergabe von Reinigungsdienstleistungen für Gebäude (hier: eine kommunale Klinik)

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16
    Des kostenintensiven Umwegs einer Beschwerde gegen den Beschluss bedarf es hierzu nicht (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.11.2013, VgK-33/2013; Beschluss vom 05.06.2014, VgK-13/2014 ; a.A. grundsätzlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011, VII-Verg 32/11 , jedoch mit Vorbehalt für Kostenbeschlüsse).
  • VK Niedersachsen, 05.06.2014 - VgK-13/14

    Gebührenfestsetzung der Vergabekammer hinsichtlich Zurückweisung des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16
    Des kostenintensiven Umwegs einer Beschwerde gegen den Beschluss bedarf es hierzu nicht (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.11.2013, VgK-33/2013; Beschluss vom 05.06.2014, VgK-13/2014 ; a.A. grundsätzlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2011, VII-Verg 32/11 , jedoch mit Vorbehalt für Kostenbeschlüsse).
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