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   VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/2015   

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VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/2015 (https://dejure.org/2015,29514)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 30.09.2015 - VgK-30/2015 (https://dejure.org/2015,29514)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 30. September 2015 - VgK-30/2015 (https://dejure.org/2015,29514)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 1 GWB; § ... 97 Abs. 3 GWB; § 98 Nr. 1, 4 GWB; § 100 Abs. 1 GWB; § 107 Abs. 1 GWB; § 107 Abs. 2 GWB; § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB; Art. 3 Nr. 2 RL 2014/25/EU; Art. 30 Abs. 1 RL 2004/17/EG; § 3 Nr. 10 EnWG; § 2 Abs. 7 S. 3 SektVO
    Interpretation des Begriffs der Gebietskörperschaft als europarechtlich einheitlich; Vergabe von Aufträgen auf dem Gebiet der Energieversorgung durch eine private Gesellschaft; Vergabe der Erstellung von Baugrundgutachten für das 380-kV-Leistungsbauprojekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Interpretation des Begriffs der Gebietskörperschaft als europarechtlich einheitlich; Vergabe von Aufträgen auf dem Gebiet der Energieversorgung durch eine private Gesellschaft; Vergabe der Erstellung von Baugrundgutachten für das 380-kV-Leistungsbauprojekt

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Baugutachten für 380-kV-Leitungsbauprojekt, Begriff der Gebietskörperschaft, Sektorenverordnung, Fachlosaufteilung, Teillos

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreiber von Stromübertragungsnetz ist Sektorenauftraggeber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Stromübertragungsnetz ist Sektorenauftraggeber

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreiber von Stromübertragungsnetz ist Sektorenauftraggeber

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Ausländisch beherrschter Übertragungsnetzbetreiber ist Sektorenauftraggeber

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privater Übertragungsnetzbetreiber ist Sektorenauftraggeber! (VPR 2016, 21)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Celle, 08.08.2013 - 13 Verg 7/13

    Zur Frage der Eigenschaft des Ausschreibenden als öffentlicher Auftraggeber

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Demgemäß entspräche es auch der überwiegenden Auffassung in der Literatur, der sich auch der Vergabesenat des OLG Celle mit Beschluss vom 08.08.2013 (13 Verg 7/13) bereits angeschlossen habe, dass die durch das EnWG verliehenen Möglichkeiten und Rechte, insbesondere der Möglichkeit der Enteignung gem. § 45 EnWG , Gebrauchsrechte am öffentlichen Wegenetz gem. § 46 EnWG oder Wegenutzungsrechte oder das Genehmigungserfordernis nach § 4 EnWG keine besonderen oder ausschließlichen Rechte im Sinne von § 98 Nr. 4 GWB begründen würden.

    Bei der Anwendung einer europarechtlichen und daher europaweit gültigen Norm, die dazu dienen soll, einen grenzüberschreitenden Wettbewerb nach einheitlichen Kriterien zu ermöglichen, erscheint es nicht angemessen, einen darin verwendeten Begriff auf ein nationales Verständnis zu begrenzen (unsicher OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2013, 13 Verg 7/13 ).

    Wie das OLG Celle ( 08.08.2013, 13 Verg 7/13 ) zutreffend angemerkt hat, ist ergänzend zum Wortlaut des § 98 Nr. 4 GWB der Wortlaut der Vergaberichtlinie heranzuziehen, da § 98 GWB die nationale Umsetzung von Europarecht darstellt, somit nicht gegen Europarecht verstoßen darf.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Aussagekräftiger ist die Einteilung in Gruppen, Klassen oder CPV-Ziffern gemäß Anhang I zur RL 2014/25/EU (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 35/13).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Der BGH ging noch im Jahr 2008 von einem bestehenden Oligopol unter Beteiligung der xxxxxx als noch nicht vertikal entkoppelter Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin aus ( BGH, Beschluss vom 11.11.2008 - KVR 60/07 , BGHZ 178, S. 285 ).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.12.2012 - VI-3 Kart 137/12) hat in einer jüngeren Entscheidung (nachfolgend BGH, NVwZ 2014, S. 1600) darauf hingewiesen, dass eine Zersplitterung des bestehenden Mittelspannungsnetzes aufgrund der notwendigen Entflechtung mit erheblichen Folgekosten einhergehe, was wiederum dem Ziel des EnWG, eine möglichst preisgünstige Versorgung der Allgemeinheit sicherzustellen, widerspreche.
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Bei Einschaltung eines Anwaltes bzw. Prüfung schwieriger Rechtsfragen wurde die Frist regelmäßig auf eine Woche ausgedehnt (vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 08.06.2011 - 21.VK3194-14/11; OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, WVerg 6/10 ; OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/2; VK Bund, Beschluss vom 17.01.2008, VK1-152/07).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Ob sich diese dargestellte Rechtsverletzung bestätigt, insbesondere ob die Antragstellerin einen drittschützenden Anspruch auf die Losaufteilung hat, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrages (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006, VII-Verg 23/06 Ziffer 1a).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Inzwischen nimmt das OLG München eine Rügefrist von sieben Werktagen an ( OLG München, Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 ), das OLG Düsseldorf von 11 Tagen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2013 - Verg 7/13).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Das gilt ebenso für die kommunalen oder regionalen Betreiber von Versorgungsnetzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2008 - Verg 19/08, NZBau 2009, 67 [OLG Düsseldorf 21.05.2008 - VII-Verg 19/08] ).
  • OLG München, 19.12.2013 - Verg 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Inzwischen nimmt das OLG München eine Rügefrist von sieben Werktagen an ( OLG München, Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 ), das OLG Düsseldorf von 11 Tagen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2013 - Verg 7/13).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15
    Eine rechtliche Verpflichtung zur Bildung von Fachlosen wird erst dann angenommen, wenn sich für derartige Arbeiten ein eigener Markt herausgebildet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2011 - Verg 63/10 = NZBau 2011, 369; VK Niedersachsen, VgK-22/2014, Beschluss vom 08.08.2014).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

  • VK Niedersachsen, 08.08.2014 - VgK-22/14

    Bewertung der Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Estricharbeiten

  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Verg 3/03

    Vergaberecht: Leistungsverzeichnis keine Bekanntgabe; Präklusion einer

  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

  • VK Niedersachsen, 07.10.2015 - VgK-31/15

    Zurückweisung eines Verfahren zur Vergabe von Bauaufträgen zum Neubau einer

  • VK Bund, 17.01.2008 - VK 1-152/07

    Bauvorhaben ...krankenhaus - GBM- Sanierung, Teil: Hochhaus Ost-Nord-West, ...,

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

  • VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Umrüstung

  • OLG Brandenburg, 25.05.2010 - Verg W 15/09

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines Bauauftrags von einem Lieferauftrag;

  • VK Sachsen, 18.03.2015 - 1/SVK/001-15

    Reinigung und Reparatur von Regenwasserbehandlungsanlage: Ausschreibung nach

  • VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16

    Vergabesperre und Ausschluss aus einem Vergabeverfahren; Ausschreibung der

    Hinsichtlich der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages habe die Vergabekammer Lüneburg mit Beschluss vom 30.09.2015, Az. VgK-30/2015 , festgestellt, dass es sich bei der Antragsgegnerin um einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB handele.

    Die Antragsgegnerin ist nach Auffassung der Vergabekammer in dem zu demselben Bauvorhaben ergangenen Beschluss vom 30.09.2015 (VgK-30/2015) nicht generell, aber für dieses und alle gleichartige Projekte öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 GWB .

    Die Frage, ob die Antragsgegnerin einen neuen Übertragungsnetzbetreiber in ihr Netz einbeziehen würde, hat die Antragsgegnerin im Vergabeverfahren VgK-30/2015 nicht wettbewerbsrechtlich zufriedenstellend beantwortet.

    Die Antragsgegnerin hat sich im Verfahren VgK-30/2015 auf die Genehmigung des Erwerbsgeschäfts durch die Europäische Kommission vom 04.02.2010 (2010, D1369) berufen.

    Einen in der Literatur als schwierig aber immerhin möglich beschriebenen Versuch, die Beherrschungsvermutung zu widerlegen (vgl. Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Auflage 2014, § 98 GWB, Rdnr. 296) hat die Antragsgegnerin im Verfahren VgK-30/2015 nicht unternommen.

    Die Vergabekammer hat im Verfahren VgK-30/2015 auf Anregung der Beteiligten von Amts wegen den Erläuterungsbericht der Antragsgegnerin zum Planfeststellungsverfahren vom xxxxxx.2010 in elektronischer Fassung beigezogen.

    Eine grundsätzliche Bedeutung misst die Vergabekammer nicht diesem Beschluss, sondern dem vorausgehenden bestandskräftigen und auch bereits veröffentlichten Beschluss vom 30.09.2015 (VgK-30/2015) zu, der hier unter Ziffer II. 2 abschnittsweise wiederholt wird.

  • VK Niedersachsen, 21.06.2016 - VgK-10/16

    Kostentragung nach der Zurückweisung des Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren

    Insoweit unterschied sich die Kostenregelung von der sehr ähnlichen Entscheidung im Verfahren VgK-30/2015, die den Verfahrensbeteiligten bekannt war.

    Eine inhaltliche Abweichung von der Sachentscheidung im Verfahren VgK-30/2015 war nicht beabsichtigt.

    Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes war daher für die Antragsgegnerin insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit in diesem Einzelfall als notwendig anzuerkennen (vgl. VgK Niedersachsen, Beschluss vom 31.01.2012, VgK-58/2011 ; Beschluss vom 18.09.2012, VgK 36/2012 ; Beschluss vom 30.09.2015, VgK-30/2015 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, VII Verg 60/10 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2012, W1/12).

  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

    Selbst wenn die die Antragsgegnerin beherrschende Gebietskörperschaft die Versorgung im Streitgegenstand nur als gewerbliche Tätigkeit wahrnimmt, bleibt die Antragsgegnerin von dem Gemeinwohlzweck infiziert (Badenhausen-Fähnle in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 99, Rn. 42; Pünder in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, § 99, Rn. 25; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, § 99, Rn. 67; EuGH, Urteil vom 05.10.2017 - Rs. C-567/15 ; EuGH, Urteil vom 10.04.2008, C 393/06 "Aigner", Vergaberecht 2008, 632, 637) Das frühere einschränkende Tatbestandsmerkmal der "Ausübung der Tätigkeit auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten" ( § 98 Nr. 4 GWB a.F., vgl. hierzu Beschlüsse der Vergabekammer Niedersachsen vom 30.09.2015, VgK-30/2015 und vom 13.05.2016, VgK-10/2016 ) wurde mit der Reform des GWB von 2016 aufgegeben.

    Die Vergabekammer geht daher wie schon in Vorentscheidungen zum Recht vor 2016 (vgl. Beschlüsse der Vergabekammer Niedersachsen vom 30.09.2015, VgK-30/2015, und vom 13.05.2016, VgK-10/2016) davon aus, dass es sich bei xxxxxx um eine Gebietskörperschaft im Sinne des § 99 Nr. 1 GWB handelt.

  • VK Niedersachsen, 07.03.2016 - VgK-03/16

    Zurückweisung eines Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen im Bereich der

    Ob die Gesellschaft, die nicht als gesetzliche Vertreterin der Bietergemeinschaft aufgetreten ist, bei Einführung anspruchsvoller innerbetrieblicher Vorkehrungen "Chinese Walls" frei gestanden hätte, neben dem Angebot der Bietergemeinschaft ein weiteres Angebot als Einzelbewerber auf das Los 2 abzugeben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2011 - VII-Verg 63/11 , Verg 63/11, Rdnr 19, ; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1 - 12/15 - Rdnr. 76, ; VK Niedersachsen, Beschlüsse vom 30.09.2015, VgK-30/2015 , und vom 07.10.2015, VgK-31/2015 ), hat die Vergabekammer nicht zu entscheiden.
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