Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5b) |
(1) Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen.
(2) Die Genehmigung nach Absatz 1 darf nur versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes auf Dauer zu gewährleisten. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch der Betrieb einer in Absatz 1 genannten Anlage untersagt werden, für dessen Aufnahme keine Genehmigung erforderlich war.
(3) Im Falle der Gesamtrechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz oder in sonstigen Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 oder den §§ 8 bis 10 geht die Genehmigung auf den Rechtsnachfolger über.
(4) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei einem Verstoß gegen Absatz 1 den Netzbetrieb untersagen oder den Netzbetreiber durch andere geeignete Maßnahmen vorläufig verpflichten, ein Verhalten abzustellen, das einen Versagungsgrund im Sinne des Absatzes 2 darstellen würde.
(5) Das Verfahren nach Absatz 1 kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.
Rechtsprechung zu § 4 EnWG
64 Entscheidungen zu § 4 EnWG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 26.95
- BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
- OVG Berlin, 26.09.1991 - 2 A 5.91
Naturschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Verbandsklage, ...
- BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88
EnergG § 4 Abs. 2, § 11; GG Art. 75 Nr. 4; LandesplanungsGLandesplanungsG ...
- BVerwG, 20.06.1958 - VII C 3.57
Energiewirtschaftgesetz vom 13.12.1935 § 4; GG Art. 20, 28, 80; ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 10 S 3/96
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einem Energieversorger und einer Gemeinde ...
- BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95
Umweltinformationsgesetz - Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der ...
- OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
Energieversorgung: Netzbetreibereigenschaft einer Ferienpark GmbH
- OLG München, 03.08.2006 - U (K) 5768/05
Zum Anspruch auf Gewährung eines Anschlusses auf Mittelspannungsebene
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