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   VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/2005   

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https://dejure.org/2006,26313
VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/2005 (https://dejure.org/2006,26313)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 06.01.2006 - VgK-43/2005 (https://dejure.org/2006,26313)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - VgK-43/2005 (https://dejure.org/2006,26313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 Nr. 2 GWB; § 100 Abs. 1 GWB; § 113 Abs. 1 S. 2 GWB; § 114 Abs. 2 S. 2 GWB; § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A
    Anforderungen an die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen; Anforderungen an die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer; Rechtmäßigkeit einer Nichtvornahme der Angabe von Versicherungssummen in den Verdingungsunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen; Anforderungen an die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer; Rechtmäßigkeit einer Nichtvornahme der Angabe von Versicherungssummen in den Verdingungsunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 15.12.2005 - 13 Verg 14/05

    Nachprüfungsantrag auf Grund eines Vergabefehlers; Erfüllung einer Rügepflicht;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Zwischenzeitlich hat des OLG Celle die Beschwerde der Auftraggebergemeinschaft in dem Parallelverfahren (dortiges Az. 13 Verg 14/05) gegen den Beschluss der Vergabekammer mit Beschluss vom 15.12.2005 zurückgewiesen.

    Nach dem Beschluss des OLG Celle vom 15.12.2005, Az.: 13 Verg 14/05 , im Parallelverfahren kann sich eine Versicherungsgesellschaft selbst dann auf die Rüge eines von ihr eingeschalteten Assekuranzmaklers berufen, wenn dieser die Rüge für eine andere Versicherungsgesellschaft erhoben hat und der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhilft.

    Die Auftraggeberin hat mit Schriftsatz vom 20.12.2005 im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Celle vom 15.12.2005, Az.: 13 Verg 14/05 , erklärt, dass sie dem Nachprüfungsantrag selbst abhelfen und den Bietern die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen will.

    Das OLG Celle hat diese Entscheidung der Vergabekammer mit Beschluss vom 15.12.2005 (Az.: 13 Verg 14/05) bestätigt und die Bedeutung der Werte der zu versichernden Objekte für die Bieter als wesentlichen Kalkulationsfaktor hervorgehoben.

  • VK Niedersachsen, 07.09.2005 - VgK-38/05

    Ausschreibung von Schadensversicherungsleistungen; Einleitung eines

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Da ein weiteres Nachprüfungsverfahren mit identischer Sach- und Rechtslage (Az. VgK-38/2005) beim OLG anhängig war, wurde im hier anhängigen Nachprüfungsverfahren nach Rücksprache mit den Verfahrensbeteiligten die Frist zur Entscheidung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB bis zum 14.01.2006 verlängert.

    Wie die Vergabekammer in ihrer Entscheidung vom 07.09.2005 zum Parallelverfahren VgK-38/2005 festgestellt hat, verstößt ein derartiges Unterlassen gegen die Verpflichtung des Auftraggebers gem. § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen und alle spekulationsrelevanten Umstände festzustellen und in den Verdingungsunterlagen anzugeben.

  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Die Auftraggeberin ist jedoch von der Entrichtung der Gebühr gemäß § 128 Abs. 1 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG von der Kostentragungspflicht befreit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04 ).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 09.12.2003 (Az. X ZB 14/03) grundsätzlich entschieden, dass im Falle einer Verfahrensbeendigung ohne Entscheidung der Vergabekammer zur Sache der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hat und eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligung nicht stattfinde.
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Es ist nicht erforderlich, dass die Antragstellerin auch schlüssig darlegt, dass sie bei vergabekonformem Verhalten der Auftraggeberin den Zuschlag auch tatsächlich erhalten würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.1999, Az.: Verg 1/99, S. 24).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 14.02.2001, Az.: Verg 14/00, und vom 22.05.2002, Az.: Verg 6/02 = VergabeR 2002, S. 668 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.02.2003, Az.: 11 Verg 3/02 = NZBau 2004, S. 174 [OLG Frankfurt am Main 20.02.2003 - 11 Verg 1/02] ; Byok in: Byok/Jaeger, VergabeR, 2. Aufl., § 114, Rdnr. 1078; Reidt in: Reidt / Stickler / Glahs, VergabeR, 2. Aufl., § 114 GWB, Rdnr. 58; Boesen, VergabeR, § 114 Rdnr. 73).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 14.02.2001, Az.: Verg 14/00, und vom 22.05.2002, Az.: Verg 6/02 = VergabeR 2002, S. 668 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.02.2003, Az.: 11 Verg 3/02 = NZBau 2004, S. 174 [OLG Frankfurt am Main 20.02.2003 - 11 Verg 1/02] ; Byok in: Byok/Jaeger, VergabeR, 2. Aufl., § 114, Rdnr. 1078; Reidt in: Reidt / Stickler / Glahs, VergabeR, 2. Aufl., § 114 GWB, Rdnr. 58; Boesen, VergabeR, § 114 Rdnr. 73).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 14.02.2001, Az.: Verg 14/00, und vom 22.05.2002, Az.: Verg 6/02 = VergabeR 2002, S. 668 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.02.2003, Az.: 11 Verg 3/02 = NZBau 2004, S. 174 [OLG Frankfurt am Main 20.02.2003 - 11 Verg 1/02] ; Byok in: Byok/Jaeger, VergabeR, 2. Aufl., § 114, Rdnr. 1078; Reidt in: Reidt / Stickler / Glahs, VergabeR, 2. Aufl., § 114 GWB, Rdnr. 58; Boesen, VergabeR, § 114 Rdnr. 73).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 11 Verg 1/02

    Zuschlagsverbot während des Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05
    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 14.02.2001, Az.: Verg 14/00, und vom 22.05.2002, Az.: Verg 6/02 = VergabeR 2002, S. 668 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.02.2003, Az.: 11 Verg 3/02 = NZBau 2004, S. 174 [OLG Frankfurt am Main 20.02.2003 - 11 Verg 1/02] ; Byok in: Byok/Jaeger, VergabeR, 2. Aufl., § 114, Rdnr. 1078; Reidt in: Reidt / Stickler / Glahs, VergabeR, 2. Aufl., § 114 GWB, Rdnr. 58; Boesen, VergabeR, § 114 Rdnr. 73).
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

    Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

    Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird (VK Lüneburg, B. v. 26.06.2007 - Az.: VgK-29/2007; B. v. 17.10.2006 - Az.: VgK-25/2006; B. v. 05.01.2006 - Az.: VgK-43/2005; B. v. 05.01.2006 - Az.: VgK-41/2005).
  • VK Sachsen, 23.02.2009 - 1/SVK/003-09

    Zertifikat muss gültig sein!

    Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird (VK Lüneburg, B. v. 26.06.2007 - Az.: VgK-29/2007; B. v. 17.10.2006 - Az.: VgK-25/2006; B. v. 05.01.2006 - Az.: VgK-43/2005; B. v. 05.01.2006 - Az.: VgK-41/2005).
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/026-09
    Dies kommt vor allem bei einer Nachbesserung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird (VK Lüneburg, B. v. 26.06.2007 - Az.: VgK-29/2007; B. v. 17.10.2006 - Az.: VgK-25/2006; B. v. 05.01.2006 - Az.: VgK-43/2005; B. v. 05.01.2006 - Az.: VgK- 41/2005).
  • VK Südbayern, 05.03.2007 - Z3-3-3194-1-01-01/07

    Geforderte Unterlagen nicht vorgelegt: Ausschluss zwingend!

    Ein Antragsteller kann diese für ihn negative Kostenfolge des § 128 GWB daher nur im Wege eines stattgebenden Fortsetzungsfeststellungsbeschlusses abwenden (vgl. Vergabekammer Lüneburg beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Beschluss vom 06.01.2006 - Az. VgK-43/2005).
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