Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • Rechtsanwälte Peter

    Handy-Endpreis

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unlauterer Wettbewerb bei Angebot eines kostenlosen bzw. preisgünstigen Mobiltelefons bei gleichzeitigem Abschluß eines Netzkartenvertrages?

  • werbung-schenken.de

    Handy-Endpreis

    UWG § 1; UWG § 3; PAngV § 1
    übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

  • jurawelt.com

    Handy-Endpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZugabeVO § 1 Abs. 1; UWG § 1
    "Handy für 30 DM"; Zulässigkeit des Anbietens eines Mobiltelefons zu einem blickfangmäßig hervorgehobenen niedrigen Preis; Versäumnis von Angaben über die Kosten des Netzzugangs

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Werbung für einheitliches Geschäft aus kostenlosem Erwerb eines Handys und Abschluß eines Netzkartenvertrags

  • Kommunikation & Recht

    Werbung für einheitliches Geschäft aus kostenlosem Erwerb eines Handys und Abschluß eines Netzkartenvertrags

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch besonders günstigen Preis eines Mobiltelefons bei Abschluss eines Netzkartenvertrags ("Handy-Endpreis")

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Wettbewerbsverstoß durch besonders günstigen Preis eines Mobiltelefons bei Abschluss eines Netzkartenvertrags ("Handy-Endpreis")

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 211
  • ZIP 1998, 2112
  • MDR 1999, 691
  • GRUR 1999, 261
  • BB 1998, 2542
  • DB 1998, 2464
  • K&R 1999, 126
  • K&R 1999, 129
  • WRP 1999, 94



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Wird zitiert von ... (50)  

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01  

    Wettbewerbsrecht - Kopplungsangebot: Voraussetzungen müssen klar sein

    So hat der Senat in den Entscheidungen, in denen es um die Werbung für ein Mobiltelefon ging, das bei Abschluß eines Netzkartenvertrages ohne oder fast ohne gesondertes Entgelt abgegeben werden sollte, sowohl für die zugaberechtliche Prüfung als auch für die Prüfung nach § 1 UWG maßgeblich darauf abgestellt, daß es sich bei Mobiltelefon und Netzkartenvertrag um ein einheitliches Angebot handelte (vgl. BGHZ 139, 368, 372 f. u. 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 f.; Urt. v. 6.10.1999 - I ZR 242/97, NJWE-WettbR 2000, 232 f. - Handy "fast geschenkt" für 0, 49 DM).

    Vielmehr tritt an die Stelle eines generellen Verbots, das sich bislang aus der Zugabeverordnung ergab und in ähnlicher Form der Generalklausel des § 1 UWG entnommen wurde, eine Art Mißbrauchskontrolle, die sich nicht allein auf § 3 UWG und § 1 PAngV (dazu BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis), sondern auch unmittelbar auf § 1 UWG stützen kann.

    Gegenüber dem herausgestellten Hinweis auf die günstige Teilleistung dürfen dabei die Angaben, aus denen sich die wirtschaftliche Belastung des Verbrauchers ergibt, nicht vollständig in den Hintergrund treten (vgl. BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis).

    Anders als die Zugabeverordnung, die nicht allein die Ankündigung, sondern auch das Gewähren von Zugaben untersagte, käme ein aus § 1 UWG begründetes Verbot des Gewährens von Zugaben nur in Betracht, wenn die für die wettbewerbsrechtliche Bewertung der Werbung maßgeblichen Umstände stets auch bei Abschluß des entsprechenden Kopplungsgeschäfts vorlägen (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 81/98, BGH-Rep 2002, 76 - Für'n Appel und n'Ei).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01  

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    So hat der Senat in den Entscheidungen, in denen es um die Werbung für ein Mobiltelefon ging, das bei Abschluß eines Netzkartenvertrages ohne oder fast ohne gesondertes Entgelt abgegeben werden sollte, sowohl für die zugaberechtliche Prüfung als auch für die Prüfung nach § 1 UWG maßgeblich darauf abgestellt, daß es sich bei Mobiltelefon und Netzkartenvertrag um ein einheitliches Angebot handelte (vgl. BGHZ 139, 368, 372 f. u. 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 f.; Urt. v. 6.10.1999 - I ZR 242/97, NJWE-WettbR 2000, 232 f. - Handy "fast geschenkt" für 0, 49 DM).

    Vielmehr tritt an die Stelle eines generellen Verbots, das sich bislang aus der Zugabeverordnung ergab und in ähnlicher Form der Generalklausel des § 1 UWG entnommen wurde, eine Art Mißbrauchskontrolle, die sich nicht allein auf § 3 UWG und § 1 PAngV (dazu BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis), sondern auch auf § 1 UWG stützen kann.

    Gegenüber dem herausgestellten Hinweis auf die günstige Teilleistung dürfen dabei die Angaben, aus denen sich die wirtschaftliche Belastung des Verbrauchers ergibt, nicht vollständig in den Hintergrund treten (vgl. BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97  

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Eine Verpflichtung, die für eine Addition geeigneten Preisbestandteile sowie die während der Mindestdauer des Vertrages in jedem Fall anfallenden Gebühren zu einem Teilgesamtpreis zusammenzurechnen, kann der Preisangabenverordnung nicht entnommen werden (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - I ZR 7/97, Umdruck S. 7 f. - Handy-Endpreis, zur Veröffentlichung bestimmt).
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  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08  

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

    Zwar sind der Kaufvertrag über das Mobiltelefon und der MFD-Vertrag zivilrechtlich selbständige Rechtsgeschäfte (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Oktober 1998 I ZR 187/97, BGHZ 139, 368; I ZR 7/97, DB 1998, 2464).

    Denn im Gegensatz zu Abschlussgebühren und Provisionszahlungen, die für den Vertragsabschluss bzw. für dessen Vermittlung geleistet werden (Senatsurteil vom 11. Februar 1998 I R 23/96, BFHE 185, 388, BStBl II 1998, 381; BFH-Urteil vom 4. März 1976 IV R 78/72, BFHE 121, 318, BStBl II 1977, 380), wird die verbilligte Überlassung der Mobiltelefone durch Gegenleistungen finanziert, die im Rahmen des MFD-Vertrags zu erbringen sind (BGH-Urteile in BGHZ 139, 368, unter II. 1. c; in DB 1998, 2464, unter II. 2. a; Coenenberg, a. a. O., S. 109).

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 242/97  

    Handy für 1 Pfennig

    Unter diesen Umständen liegt die Annahme einer Gesamtleistung bestehend aus dem Mobiltelefon und dem für den Betrieb notwendigen Netzzugang überaus nahe (vgl. BGHZ 139, 368, 372 f. - Handy für 0, 00 DM, zu § 1 ZugabeVO; BGH WRP 1999, 517, 518; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis).

    Nach den vom Senat in den Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 aufgestellten Grundsätzen (BGHZ 139, 368, 376 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 511 f.) verstoßen die unzureichenden Angaben über die Kosten des Kartenvertrages auch gegen § 1 Abs. 2 und 6 PAngV und damit gegen § 1 UWG.

    Zwar trifft den Werbenden - wie das Berufungsgericht mit Recht anführt - keine allgemeine Aufklärungspflicht; denn der Verkehr erwartet nicht ohne weiteres die Offenlegung aller - auch der weniger vorteilhaften - Eigenschaften einer Ware oder Leistung (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis, m.w.N.).

    Insbesondere der Hinweis auf die nicht verbrauchsabhängigen festen Entgelte (einmalige Zahlungen, Mindestumsätze, monatliche Grundgebühren) sowie die Mindestlaufzeit darf in der Fülle anderer Informationen nicht untergehen (BGHZ 139, 368, 377 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 509, 512).

    Sie stellt daher einen unverzichtbaren Bestandteil der Preisangaben dar (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01  

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

    So hat der Senat in den Entscheidungen, in denen es um die Werbung für ein Mobiltelefon ging, das bei Abschluß eines Netzkartenvertrages ohne oder fast ohne gesondertes Entgelt abgegeben werden sollte, sowohl für die zugaberechtliche Prüfung als auch für die Prüfung nach § 1 UWG maßgeblich darauf abgestellt, daß es sich bei Mobiltelefon und Netzkartenvertrag um ein einheitliches Angebot handelte (vgl. BGHZ 139, 368, 372 f. u. 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 147/97, WRP 1999, 517, 518 f.; Urt. v. 6.10.1999 - I ZR 242/97, NJWE-WettbR 2000, 232 f. - Handy "fast geschenkt" für 0, 49 DM).

    Vielmehr tritt an die Stelle eines generellen Verbots, das sich bislang aus der Zugabeverordnung ergab und in ähnlicher Form der Generalklausel des § 1 UWG entnommen wurde, eine Art Mißbrauchskontrolle, die sich nicht allein auf § 3 UWG und § 1 PAngV (dazu BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis), sondern auch unmittelbar auf § 1 UWG stützen kann.

    Gegenüber dem herausgestellten Hinweis auf die günstige Teilleistung dürfen dabei die Angaben, aus denen sich die wirtschaftliche Belastung des Verbrauchers ergibt, nicht vollständig in den Hintergrund treten (vgl. BGHZ 139, 368, 375 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis).

    Anders als die Zugabeverordnung, die nicht allein die Ankündigung, sondern auch das Gewähren von Zugaben untersagte, käme ein aus § 1 UWG begründetes Verbot des Gewährens von Zugaben nur in Betracht, wenn die für die wettbewerbsrechtliche Bewertung der Werbung maßgeblichen Umstände stets auch bei Abschluß des entsprechenden Kopplungsgeschäfts vorlägen (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 81/98, BGH-Rep 2002, 76 - Für'n Appel und n'Ei).

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 104/97  

    Handy für 1 Pfennig

    Unter diesen Umständen liegt die Annahme einer Gesamtleistung bestehend aus dem Mobiltelefon und dem für den Betrieb notwendigen Netzzugang überaus nahe (vgl. BGHZ 139, 368, 372 f. - Handy für 0, 00 DM, zu § 1 ZugabeVO; BGH WRP 1999, 517, 518; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis).

    Nach den vom Senat in den Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 aufgestellten Grundsätzen (BGHZ 139, 368, 376 ff. - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 511 f.) verstoßen die unzureichenden Angaben über die Kosten des Kartenvertrages auch gegen § 1 Abs. 2 und 6 PAngV und damit gegen § 1 UWG.

    Zwar trifft den Werbenden - wie das Berufungsgericht mit Recht anführt - keine allgemeine Aufklärungspflicht; denn der Verkehr erwartet nicht ohne weiteres die Offenlegung aller - auch der weniger vorteilhaften - Eigenschaften einer Ware oder Leistung (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis, m.w.N.).

    Insbesondere der Hinweis auf die nicht verbrauchsabhängigen festen Entgelte (einmalige Zahlungen, Mindestumsätze, monatliche Grundgebühren) sowie die Mindestlaufzeit darf in der Fülle anderer Informationen nicht untergehen (BGHZ 139, 368, 377 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis; WRP 1999, 509, 512).

    Sie stellt daher einen unverzichtbaren Bestandteil der Preisangaben dar (vgl. BGH GRUR 1999, 261, 264 - Handy-Endpreis).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99  

    Fernflugpreise

    Wenn die Beklagte unter diesen Umständen mit Preisbestandteilen wirbt, hat sie den im Einzelfall tatsächlich zu entrichtenden Endpreis anzugeben (zur Angabe von Preisen mit variablen - insbesondere verbrauchsabhängigen - Bestandteilen vgl. dagegen BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 262 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis, m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98  

    Erledigungserklärung kann widerrufen werden

    Wie der Senat in mehreren nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen vom 8. Oktober 1998 ausgeführt hat, stellt sich die Werbung mit der an den Abschluß eines Netzkartenvertrages gekoppelten unentgeltlichen oder besonders günstigen Abgabe eines Mobiltelefons als ein legitimer Hinweis auf den günstigen, durch verschiedene Bestandteile geprägten Preis der angebotenen Gesamtleistung dar, durch den die eigene Leistungsfähigkeit hervorgehoben wird (BGHZ 139, 368, 374 f. - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 263 = WRP 1999, 94 - Handy-Endpreis; Urt. v. 8.10.1998.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08  

    Costa del Sol

    Zwar kann die Verpflichtung zur Bildung eines Endpreises im Einzelfall entfallen, wenn ein solcher Endpreis wegen der Zeit- und Verbrauchsabhängigkeit einzelner Preiskomponenten nicht gebildet werden kann (vgl. BGHZ 139, 368, 375 - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261, 264 - HandyEndpreis; Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 149/07 Tz. 33 - Sondernewsletter).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98  

    Wettbewerbsrecht - Teilnahme an der Abwicklung von betügerischen Verträgen

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 55/06  

    XtraPac

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 81/98  

    Werbung für Mobiltelefon bei gleichzeitigem Abschluß eines Netzkartenvertrages

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98  

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

  • OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00  

    Unlauterer Wettbewerb: Koppelung des Erwerbs eines Elektrogerätes mit dem

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97  

    übertriebenes Anlocken

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97  

    Werbung für Mobiltelefon bei gleichzeitigem Abschluß eines Netzkartenvertrages

  • KG, 26.01.2012 - 23 W 2/12  

    Anforderungen an die Preisangabe bei Bewerbung des Erwerbs eines Mobiltelefons

  • OLG Köln, 01.06.2001 - 6 U 204/00  

    Ausnutzen der Spiellust durch "Powershopping"

  • LG Köln, 18.10.2005 - 33 O 164/05  

    Pflicht zur Angabe von verbrauchsabhängigen Kosten bei Mobilfunkvertrag

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97  

    übertriebenes Anlocken

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 72/97  

    übertriebenes Anlocken

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00  

    Dumpingpreis für Fernseher bei Stromvertrag sittenwidrig // Hifi-Markt darf

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2001 - 6 U 105/01  
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 63/97  

    Erfüllung auf wettbewerbswidrige Weise angebahnter Verträge

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 198/98  

    Widerruflichkeit einer Erledigungserklärung; Handy für 5 DM

  • AG Düsseldorf, 15.06.2000 - 34 C 3564/00  

    Mangelhaftes Mobiltelefon

  • OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00  

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • OLG Koblenz, 18.03.2009 - 4 U 1173/08  

    Unzulässige Blickfangwerbung als Geschenk für ein Abo (Web.de)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 6 W 72/04  

    Wettbewerbsrecht: Werbung unter Angabe von Preisen im Internethandel

  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 173/04  

    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung gegenübrer Endverbrauchern für

  • OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05  

    "XtraPac" - Notwendige Preisangaben bei Prepaid-Handy

  • OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07  

    Wettbewerbsverstoß eines Pauschalreiseveranstalters: Nichtangabe der genauen Höhe

  • OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 81/02  

    UWG - und Verbraucherrecht: Gewährung eines zusätzlichen Rabatts von 10% beim

  • OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02  

    Designerbrille

  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 45/00  

    Werbung für Pre-Paid-Handy mit Startguthaben - "Free & Easy Christmas-Set"

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 182/00  

    Sittenwidrigkeit des Ansprechens von Passanten zu Werbezwecken

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 20 U 166/03  

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Telefonnetzbetreibers für Zusatztarif mit Angabe

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 14/99  

    Handy-Werbung

  • OLG Celle, 29.03.2001 - 13 U 237/00  

    Wettbewerbsverstoß eines Drogeriemarktes: Irreführende Werbung für

  • LG München I, 04.04.2000 - 7 O 115/00  

    Unzulässige Programmsperre

  • OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 W 4/09  

    Werbung mit unzulässiger Preisangabe: Angabe des Preises für eine Schiffsreise

  • KG, 31.03.2000 - 25 U 2583/99  

    Zulässigkeit eines Preisnachlasses als Entgelt für die Anbringung eines kleinen,

  • OLG Stuttgart, 19.04.2007 - 2 U 135/06  

    Irreführende Werbung: Werbung mit einem Angebot für Telefonie ohne Grundgebühr

  • AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99  

    Verlust eines Handys ist kein Widerrufsgrund

  • LG Rostock, 24.02.2012 - 6 HKO 172/11  

    Preiswerbung für Ferienwohnung/Ferienhaus muss Kosten der Endreinigung enthalten

  • OLG Hamburg, 23.11.2000 - 3 U 180/00  

    Zulässigkeit eines Gesamtangebots aus Computer, Zubehör und Software sowie einem

  • LG Rostock, 27.06.2008 - 5 O 11/08  

    Wettbewerbswidrige Zeitungswerbung: Verpflichtung eines ausländischen

  • LG München I, 13.12.2001 - 4 HKO 16648/01  

    Wettbewerbswidrigkeit bei Abgabe einer kostenlosen Spiele-CD-ROM

  • LG Bonn, 17.01.2002 - 14 O 178/01  
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