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   BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01   

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https://dejure.org/2001,2397
BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01 (https://dejure.org/2001,2397)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2Z BR 37/01 (https://dejure.org/2001,2397)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2Z BR 37/01 (https://dejure.org/2001,2397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 2 § 43 Abs. 4
    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums - wichtiger Grund - Verfahrensbeteiligte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweigerung der Zustimmung zum Wohnungseigentumsverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Zustimmung zu Veräußerung; Versagung der Zustimmung; Streit; Provozierendes Verhalten

Verfahrensgang

  • AG Tirschenreuth - 1 UR II 4/00
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 659
  • NZM 2002, 255
  • ZMR 2002, 289
  • WuM 2002, 156
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht beachten (BayObLG WuM 1995, 328/329; NJW-RR 1999, 452/453).

    Die mit den Vorinstanzen übereinstimmende Festsetzung des Geschäftswerts auf etwa 20 % der Gegenleistungen für das Wohnungseigentum beruht auf 48 Abs. 3 Satz 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1995, 328/329).

  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer nicht beachten (BayObLG WuM 1995, 328/329; NJW-RR 1999, 452/453).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    2 Z 164/87">WuM 1988, 408; WuM 1995, 328; NJW-RR 1999, 452, WuM 2002, 156).

    In der Tat kann ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG in der Unfähigkeit des Erwerbers liegen, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern, z.B. durch nachgewiesene Streitsucht (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 12 Rz. 7; Köhler/Fritsch, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 20 Rz. 66; BayObLG WuM 2002, 156).

  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Der Begriff des "wichtigen Grundes" im Sinne der vorbezeichneten Gesetzesbestimmung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Ausfüllung im Einzelfall eine Rechtsfrage und damit vom Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar ist (BayObLG NJW-RR 2002, 659).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des

    Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG entspricht nach herrschender Auffassung regelmäßig 10-20 % des vereinbarten Kaufpreises (OLG Zweibrücken Beschl. v. 08.11.2005 -3 W 142/05- zitiert nach Juris; BayObLG WuM 2002, 156, 158; OLG Düsseldorf Beschl. v. 25.04.1997-3 Wx 576/96, zitiert nach Juris; Niedenführ/Schulze: WEG, 8. Aufl. § 12, Rdnr. 57; Rieke/Schmid: WEG, 2006, § 12, Rdnr. 3, Seite 262; Staudinger/Wenzel: WEG, 2006, § 48 a. F. , Rdnr. 29; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., § 48 a. F. , Rdnr. 14; Weitnauer/Lüke: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 15; a. A. : Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 12 Rdnr. 37 unter Zitierung einer Entscheidung des BayObLG aus 1982, die offensichtlich überholt ist).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

    Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 7; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 12 Rz. 32; vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 12 WEG Rz. 58; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 12 Rz. 12; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 17; OLG Zweibrücken NJW-RR 1994, 1103; BayObLG WuM 1988, 408; WuM 1995, 328, 329; NJW-RR 1999, 452, 453; WuM 2002, 156).
  • LG Köln, 19.03.2009 - 29 S 45/08

    Veräußerungsbeschränkung: Voraussetzung des Ablehnungsgrundes

    Ein wichtiger Grund besteht, wenn der Erwerberinteressent im Hinblick auf seine Person oder seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die WEG unzumutbar ist, weil aufgrund konkreter Anhaltspunkte objektiv begründete Zweifel bestehen, die erwarten lassen, dass der Erwerber nicht willens oder in der Lage sein wird, seinen Pflichten in der WEG nachzukommen und die Recht der anderen Wohnungseigentümer zu achten, die Veräußerung also eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die übrigen Wohnungseigentümer darstellt (OLG Frankfurt, NZM 2006, 380; BayObLG NJW 1973, 152. Die Voraussetzungen für die Annahme eines wichtigen Ablehnungsgrundes sind - entgegen der Auffassung des Klägers - geringer anzusetzen als für die Entziehung eines Wohnungseigentums (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2002, 659).
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