Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 08.11.1994

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.02.1995 - 4 W 295/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,22459
OLG Celle, 15.02.1995 - 4 W 295/94 (https://dejure.org/1995,22459)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.1995 - 4 W 295/94 (https://dejure.org/1995,22459)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 4 W 295/94 (https://dejure.org/1995,22459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zumutbarkeit von baulichen Veränderungen für eine Wohneigentumsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit von baulichen Veränderungen für eine Wohneigentumsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12

    Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!

    Dabei gilt, dass nicht jede wesentliche Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig einzustufen ist (so aber etwa KG MDR 1992, 1055; OLG Gelle, WuM 1995, 338, OLG Köln, NZM 2000, 765), sondern es vielmehr darauf ankommt, ob die Veränderung des optischen Gesamteindrucks als nachteilig zu bewerten ist (BayObLG, WuM 1992 709 ff; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 22 Rn. 95; OLG Zweibrücken, ZWE 2000, 93, 94 unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

    Diese Auffassung teilt die wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. nur Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 22 WEG Rdnr. 9; Münchner Kommentar/Roll, BGB, 3. Aufl., § 22 WEG Rdnrn. 32 und 33 - anders aber Rdnr. 21; KG WE 1992, 256; OLG Düsseldorf WE 1990, 203 und FGPrax 1995, 102; OLG Köln WE 1990, 172; OLG Celle WuM 1995, 338).
  • OLG Köln, 07.04.2000 - 16 Wx 32/00

    Anspruch auf Rückgängigmachung baulicher Veränderungen

    Die Entfernung des Kaminzuges für die Schornsteine 11 - 14 von der Oberkante Fußboden des Dachgeschosses bis zum Kaminkopf und der damit verbundene Abriß der Schornsteine 11 - 14 stellt ohne Zweifel eine auf Dauer angelegte, gegenständliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, mithin eine bauliche Veränderung iSd. § 22 Abs. 1 WEG dar ( vgl. beipielsweise Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8.Aufl., § 22 Rz. 6 und Rz. 82 je m.w.N.; OLG Celle, WuM 95, 338, 339; BayObLG, DWE 86, 22 ).
  • LG München I, 16.02.2009 - 1 S 20283/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer Beschlussanfechtungsklage gegen

    Es ist also noch nicht einmal erforderlich, dass die nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks aus der Wohnung der Klägerin sichtbar ist (vgl. OLG Celle WuM 1995, 338; Jennißen-Hogenschurz, WEG § 22 Rdnr. 32).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95

    Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen

    Sie ist auch sinnvoll, da sie dem mit objektiven rechtlichen Maßstäben oft schwer zu entscheidenden Streit darüber vorbeugt, ob eine bauliche Veränderung den architektonischen Gesamteindruck eines Hauses oder einer Wohnanlage nachteilig beeinflußt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLG Celle WuM 1995, 338).
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,15219
LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94 (https://dejure.org/1994,15219)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 08.11.1994 - 5 T 79/94 (https://dejure.org/1994,15219)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 08. November 1994 - 5 T 79/94 (https://dejure.org/1994,15219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Nr. 1 WEG; § 15 Abs. 3 WEG; § 22 Abs. 1 WEG; § 27 Nr. 2 WEG; § 1004 BGB
    Streit unter Miteigentümern um die Beseitigung eines zusätzlichen Schornsteins; Errichtung eines Schornsteins als bauliche Veränderung der Wohnungseigentumsanlage und Genehmigung durch die Miteigentümer; Ausnahmen von der Genehmigungsbedürftigkeit; Auslegung des Begriffs ...

  • Wolters Kluwer

    Streit unter Miteigentümern um die Beseitigung eines zusätzlichen Schornsteins; Errichtung eines Schornsteins als bauliche Veränderung der Wohnungseigentumsanlage und Genehmigung durch die Miteigentümer; Ausnahmen von der Genehmigungsbedürftigkeit; Auslegung des Begriffs ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 338
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann ( BGHZ 116, 392 [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90] ; Kammergericht, WuM 1994, 225).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94
    Allgemein anerkannt ist nämlich, daß auch Veränderungen des architektonisch-ästhetischen Gesamteindrucks einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG begründen können (BGH, NJW 1979, 818, 819 [BGH 18.01.1979 - VII ZB 19/78] ; Soergel, BGB, 12. Auflage, § 22 WEG Randnummer 3 e mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93

    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung

    Auszug aus LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann ( BGHZ 116, 392 [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90] ; Kammergericht, WuM 1994, 225).
  • OLG Köln, 30.07.1980 - 16 Wx 67/80

    Antrag eines Wohnungseigentümers gegen einen Miteigentümer auf Wiederherstellung

    Auszug aus LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94
    So hat das OLG Köln angenommen, ein Beseitigungsanspruch bestehe nicht, wenn statt bisher vorhandenen einfachen Holzfenstern isolierverglaste Kunststoffenster eingebaut werden, und die optische Beeinträchtigung der Fassade nur geringfügig ist (NJW 1981, 585).
  • KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91

    Nachträglicher Einbau eines Dachflächenfensters zustimmungspflichtig?

    Auszug aus LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94
    Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, jede deutlich sichtbare optische Veränderung sei grundsätzlich als Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG anzusehen, ohne daß es darauf ankomme, ob die optische Veränderung als architektonisch und ästhetisch geglückt angesehen werden könne (OLG Zweibrücken, OLGZ 1989, 181, 182; NJW 1987, 1358; Kammergericht, NJW-RR 1992, 1232; Soergel, a.a.O.; Behrmann/Pick/Merle, WEG, 6. Auflage, § 22 Randnummer 34).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.1988 - 3 W 136/88
    Auszug aus LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94
    Überwiegend wird demgegenüber die Auffassung vertreten, jede deutlich sichtbare optische Veränderung sei grundsätzlich als Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG anzusehen, ohne daß es darauf ankomme, ob die optische Veränderung als architektonisch und ästhetisch geglückt angesehen werden könne (OLG Zweibrücken, OLGZ 1989, 181, 182; NJW 1987, 1358; Kammergericht, NJW-RR 1992, 1232; Soergel, a.a.O.; Behrmann/Pick/Merle, WEG, 6. Auflage, § 22 Randnummer 34).
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