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   BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13   

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https://dejure.org/2015,21983
BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13 (https://dejure.org/2015,21983)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2015 - X ZR 60/13 (https://dejure.org/2015,21983)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - X ZR 60/13 (https://dejure.org/2015,21983)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 54 EuPatÜbk
    Nichtigerklärung eines Europäischen Patents: Fehlende Neuheit des Patentgegenstands einer Stoffzusammensetzung - Verdickerpolymer I

  • IWW

    Art. 54 Abs. 3 EPÜ, §§ 117 PatG, 529 Abs. 1 ZPO, 531 Abs. 2 ZPO, § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Neuheit des Gegenstands des Patents in der gesamten Bandbreite i.R.e. Stoffzusammensetzung; Verdickerzusammensetzung zur Kontrolle der Viskosität und anderer rheologischer Eigenschaften von wässrigen Systemen als Streitpatent

  • rewis.io

    Nichtigerklärung eines Europäischen Patents: Fehlende Neuheit des Patentgegenstands einer Stoffzusammensetzung - Verdickerpolymer I

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 54 Abs. 3; PatG § 117
    Erforderlichkeit der Neuheit des Gegenstands des Patents in der gesamten Bandbreite i.R.e. Stoffzusammensetzung; Verdickerzusammensetzung zur Kontrolle der Viskosität und anderer rheologischer Eigenschaften von wässrigen Systemen als Streitpatent

  • datenbank.nwb.de

    Nichtigerklärung eines Europäischen Patents: Fehlende Neuheit des Patentgegenstands einer Stoffzusammensetzung - Verdickerpolymer I

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 1091
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13
    Dies steht zu der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere zum Offenbarungsgehalt von Strukturformeln (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 - Olanzapin) nicht in Widerspruch.
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13
    a) Die Wendung "bestehend aus" ("consisting of") deutet in Patentansprüchen, die chemische Zusammensetzungen oder Gemische zum Gegenstand haben, in der Regel auf eine abschließende Aufzählung der in Bezug genommenen Bestandteile hin (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 37 - Reifenabdichtmittel; EPA, Prüfungsrichtlinien Teil F, Kap. IV Nr. 4.21; EPA, Entscheidung vom 15. September 1993 - T 711/90 unter 2.).
  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13
    Es ist nicht erforderlich, dass der Fachmann die konkreten Eigenschaften des Produkts kannte oder in der Lage war, diese analytisch zu bestimmen und danach das Produkt herzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 10/07, juris Rn. 48 f.; vom 18. November 2010 - Xa ZR 149/07, GRUR 2011, 129 Rn. 45 - Fentanyl-TTS).
  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 54/06

    Proxyserversystem

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13
    Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) Anspruchsfassung nicht genügen (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 54/06, GRUR 2010, 709 - Proxiserversystem).
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13
    Dass NiK27 nachveröffentlicht ist, ist unbedenklich, weil damit kein Stand der Technik dokumentiert werden soll, sondern chemische Zusammenhänge, die unverändert bestehen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 24. Juli 2012 - X ZR 126/09, GRUR 2012, 1130 Rn. 24 f. - Leflunomid).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 10/07

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Trennung der Proteine Faktor VIII,

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - X ZR 60/13
    Es ist nicht erforderlich, dass der Fachmann die konkreten Eigenschaften des Produkts kannte oder in der Lage war, diese analytisch zu bestimmen und danach das Produkt herzustellen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 10/07, juris Rn. 48 f.; vom 18. November 2010 - Xa ZR 149/07, GRUR 2011, 129 Rn. 45 - Fentanyl-TTS).
  • BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polymorphous form of rifaximin as antibiotic

    Dabei komme es nicht darauf an, ob der Fachmann überhaupt in der Lage gewesen sei, die Alpha-Form in den vor dem Prioritätsdatum des Streitpatents vertriebenen Arzneimitteln erkennen und herstellen zu können, da dies nach der Entscheidung BGH GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I nicht erforderlich sei.

    Im Gegensatz zu dem der Entscheidung BGH GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I zugrunde liegenden Fall, bei dem es um eine Zusammensetzung bekannter Substanzen gegangen sei, handele es sich bei Rifaximin Î± um einen Stoff mit einer gänzlich neuen Struktur.

    Soweit Teile der Literatur im Anschluss an die Entscheidung BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS die Auffassung vertreten, das ein für den Fachmann kommerziell erhältliches Erzeugnis mit allen seinen Eigenschaften öffentlich zugänglich wird, unabhängig davon, ob bestimmte Eigenschaften der Fachwelt durch Veröffentlichungen bekannt oder durch Analysen ermittelbar waren (Schulte, a. a. O., Rn. 52 a. E.; Benkard, a. a. O., Rn. 172, 184, vgl. a. neuere Entscheidung BGH GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I), vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die seitens der Klägerin angeführten neueren Entscheidungen BGH GRUR 2011,129, Ziff. 2. b) (2) - Fentanyl-TTS und GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I. In diesen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es für die Offenbarung bestimmter Merkmalsgruppen in Entgegenhaltungen ausreiche, dass die in den Entgegenhaltungen als Vergleichsbeispiele genannten Produkte (COATEX BR 900 im Fall "Verdickerpolymer I") bzw. deren Bestandteile ("DUROTAK 97-4098" als im Fall "Fentanyl-TTS" im Vergleichspflaster verwendete Klebeschicht) vor dem Prioritätsdatum am Markt erhältlich gewesen seien.

  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung

    Soweit die Formulierung des Patentanspruchs 1 in der Anmeldung mit den Worten "besteht aus" eine abschließende Aufzählung beschreibt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 37 - Reifenabdichtmittel; vom 5. Mai 2015 - X ZR 60/13, juris - Verdickerpolymer), ergibt sich daraus keine Diskrepanz zu Merkmal 1 von Patentanspruch 1 in der erteilten Fassung.
  • BGH, 23.08.2016 - X ZR 81/14

    Patentnichtigkeitssache: Neues Angriffsmittel gegen die Patentfähigkeit nach

    Denn werden als Bestandteile einer Stoffzusammensetzung mehrere Stoffe alternativ beansprucht - wie in Merkmal 3.2 des Streitpatents als Bindemittel der photokatalytischen Schicht Siliziumdioxid oder Silikon - fehlt es dem Gegenstand des Patents bereits dann an der erforderlichen Neuheit in der gesamten Bandbreite, wenn einer dieser Stoffe als Bestandteil einer solchen Zusammensetzung bekannt war (BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - X ZR 60/13, GRUR 2015, 1091 Rn. 31 - Verdickerpolymer I).
  • BGH, 12.03.2024 - X ZR 12/22

    Variationsnut

    Wird der Gegenstand eines Patentanspruchs im Stand der Technik mit nur einer Ausführungsvariante vorweggenommen, fehlt es grundsätzlich an der Neuheit (BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - X ZR 60/13, GRUR 2015, 1091 Rn. 31 - Verdickerpolymer I).
  • BGH, 07.07.2015 - X ZB 4/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist im Validierungsverfahren für ein

    Nachdem der Senat das Streitpatent mit Urteil vom 5. Mai 2015 (X ZR 60/13) für nichtig erklärt hat, haben die Verfahrensbeteiligten das Verfahren übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt.
  • LG Düsseldorf, 01.03.2018 - 4c O 59/16

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Patentverletzung betreffend eine

    Während die beiden letztgenannten Formulierungen in einem Schutzanspruch dem Fachmann regelmäßig verdeutlichen, dass die im Anspruch erwähnten Bestandteile des geschützten Gegenstandes abschließend aufgezählt sind (vgl. zur Formulierung "bestehend aus" BGH, GRUR 2011, 1109 Rn. 37 - Reifenabdichtmittel; BGH, Urteil vom 05.05.2015, Az. X ZR 60/13, Rn. 9 - Verdickerpolymer I), lässt die Wendung "weist auf" grundsätzlich darauf schließen, dass neben den in einem Anspruch ausdrücklich genannten Komponenten auch noch Raum für weitere Bestandteile, also auch für eine Bahnsteuerung bleibt.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2015 - 15 U 25/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Vorrichtung zum

    Während die beiden letztgenannten Formulierungen in einem Schutzanspruch dem Fachmann regelmäßig verdeutlichen, dass die im Anspruch erwähnten Bestandteile des geschützten Gegenstandes abschließend aufgezählt sind (vgl. zur Formulierung "bestehend aus" BGH, GRUR 2011, 1109 Rn. 37 - Reifenabdichtmittel; BGH, Urteil vom 05.05.2015, Az. X ZR 60/13, Rn. 9 - Verdickerpolymer I), lässt die Wendung "weist auf" grundsätzlich darauf schließen, dass neben den in einem Anspruch ausdrücklich genannten Komponenten auch noch Raum für weitere Bestandteile bleibt.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 88/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine

    Dass der Anspruch insoweit die Formulierung "weist auf" und nicht etwa eine solche wie "besteht aus" oder "gebildet aus" verwendet, signalisiert dem Fachmann, dass der Mischbecher erfindungsgemäß keineswegs exklusiv aus den im Anspruch explizit erwähnten Unterkomponenten (Seitenwand nebst deren im Anspruch jeweiligs genannten Einzelkomponenten; Bodenwand) zusammengesetzt sein muss, sondern dass der Mischbecher durchaus noch über weitere Bestandteile verfügen darf (vgl. BGH GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtungsmittel; BGH GRUR 2015, 1091 - Verdickerpolymer).
  • BGH, 03.05.2017 - X ZR 65/15

    Beurteilung der Patentfähigkeit einer Vorrichtung zum Rauchen (Europäisches

    Damit kann der die aufgezählten Hydrokolloide insgesamt umfassende Anspruchssatz nicht gewährt werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - X ZR 60/13 - Verdickerpolymer I).
  • BPatG, 18.07.2019 - 4 Ni 49/17
    Es ist nicht erforderlich, dass der Fachmann die konkreten Eigenschaften des Produkts kannte oder in der Lage war, diese analytisch zu bestimmen und danach das Produkt herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - X ZR 60/13, BGH - Xa ZR 10/07 vom 13. Juli 2010, BGH - Xa ZR 149/07 vom 18. November 2010 - Fentanyl-TTS, BGH - X ZR 110/16 vom 7. August 2018 - Rifaximin).
  • BPatG, 12.12.2013 - 7 W (pat) 1/14

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 06.08.2021 - 7 Ni 36/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Funktionstaste zur Computer-Databearbeitung

  • BPatG, 30.04.2019 - 4 Ni 49/17

    Dentalimplantat - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dentalimplantat" -

  • BPatG, 10.12.2021 - 7 Ni 36/19
  • BPatG, 07.12.2022 - 4 Ni 3/22
  • BPatG, 31.08.2023 - 7 Ni 1/23
  • BPatG, 04.10.2022 - 6 Ni 6/22

    Patentnichtigkeitssache - "Mehrklinken-Gesperre mit Rasthaken" - fehlende

  • LG Hamburg, 15.11.2018 - 327 O 315/18

    Gebrauchsmusterverletzung: Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 15 U 58/21
  • BPatG, 14.03.2019 - 11 W (pat) 35/15
  • BPatG, 01.12.2017 - 35 W (pat) 437/13
  • BPatG, 13.09.2017 - 35 W (pat) 437/13

    Schutzfähigkeit des Streitgebrauchsmusters mit der Bezeichnung "Saugfähige

  • BPatG, 16.02.2016 - 3 Ni 7/15

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Selbstklebefolie" als Erfindung

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