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   BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06   

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https://dejure.org/2007,8388
BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06 (https://dejure.org/2007,8388)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2007 - XI B 52/06 (https://dejure.org/2007,8388)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2007 - XI B 52/06 (https://dejure.org/2007,8388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 115 ... Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 9b Abs. 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 32a; ; UStG § 15; ; UStG § 15 Abs. 1; ; AO § 171 Abs. 10 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05

    Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    Sie hat lediglich angegeben, dass aufgrund des Vorlagebeschlusses des FG Köln vom 22. September 2005 10 K 1880/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1878) beim BVerfG ein Verfahren (Az.: 2 BvL 14/05) anhängig sei, das die Besteuerung von Kapitaleinkünften betreffe, und die Entscheidung des BVerfG den Rechtsstreit hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen unmittelbar erledigen würde.

    Dies wäre schon deswegen erforderlich gewesen, weil der Vorlagebeschluss des FG Köln in EFG 2005, 1878 die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2002, also nur die Rechtslage in einem der streitigen Feststellungszeiträume betrifft und sich auch mit der im Feststellungsverfahren regelmäßig nicht maßgeblichen Anwendung des Einkommensteuertarifs gemäß § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf Einkünfte von ehrlichen Steuerpflichtigen befasst.

    Aus den Ausführungen zur Aussetzung des Verfahrens (Tz. 3a der Entscheidungsgründe) ist aber deutlich zu entnehmen, dass und aus welchen Gründen sich das FG nicht der Rechtsauffassung des FG Köln in EFG 2005, 1878 angeschlossen hat.

    Diese Rechtsprechung ist wohl erst nach Ergehen der Entscheidung des FG Köln in EFG 2005, 1878 veröffentlicht worden, so dass sie vom FG Köln nicht beachtet werden konnte.

  • BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    b) Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von der nach Ablauf der Begründungsfrist veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2006 XI R 49/05 (BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712) ab, ist nicht ordnungsgemäß i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erhoben worden.

    Im Übrigen liegt auch keine Divergenz vor, weil das Urteil des Senats in BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712 einen Sachverhalt betrifft, der sich wesentlich von dem des Streitfalles unterscheidet.

  • BFH, 06.05.2005 - XI B 181/04

    Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    Ein Klageverfahren ist nach der Rechtsprechung des BFH auszusetzen, wenn vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den Finanzgerichten (FG) zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten des Klageverfahrens ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung des FG über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Mai 2005 XI B 181/04, BFH/NV 2005, 1607).

    Zur Darlegung der Voraussetzungen des § 74 FGO und einer dem FG obliegenden Pflicht zur Aussetzung reicht allein der Hinweis auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1607 nicht aus.

  • BFH, 28.03.2007 - VIII B 50/06

    NZB: Kapitalvermögen, Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    Darüber hinaus muss eine die Verfassungswidrigkeit bejahende Entscheidung des BVerfG entscheidungserhebliche Auswirkungen auf das auszusetzende Verfahren haben (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2007 VIII B 50/06, BFH/NV 2007, 1337).

    Wird ein Verfahrensverstoß wegen unterlassener Aussetzung des Klageverfahrens geltend gemacht, so ist darzulegen, weshalb die besonderen Umstände des Falles das FG zu einer Aussetzung des Verfahrens hätten veranlassen müssen, mithin das dem FG in § 74 FGO eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1337).

  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    c) Die von der Klägerin gerügte fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung stellt keinen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dar, der zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO die Zulassung der Revision erfordern würde (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2006 - VII B 326/04

    "nachträgliche" Divergenz

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    Eine "nachträgliche" Divergenz kann nach ständiger Rechtsprechung nur gerügt werden, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde diesbezüglich innerhalb der Frist unter Berücksichtigung der formellen Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung begründet wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VII B 326/04, BFH/NV 2006, 1108; vom 16. Dezember 1999 IV B 32/99, BFH/NV 2002, 1160).
  • BFH, 16.12.1999 - IV B 32/99

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    Eine "nachträgliche" Divergenz kann nach ständiger Rechtsprechung nur gerügt werden, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde diesbezüglich innerhalb der Frist unter Berücksichtigung der formellen Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung begründet wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VII B 326/04, BFH/NV 2006, 1108; vom 16. Dezember 1999 IV B 32/99, BFH/NV 2002, 1160).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvL 14/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    Sie hat lediglich angegeben, dass aufgrund des Vorlagebeschlusses des FG Köln vom 22. September 2005 10 K 1880/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1878) beim BVerfG ein Verfahren (Az.: 2 BvL 14/05) anhängig sei, das die Besteuerung von Kapitaleinkünften betreffe, und die Entscheidung des BVerfG den Rechtsstreit hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen unmittelbar erledigen würde.
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 90/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des §

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    a) Der BFH hat mit Urteil vom 7. September 2005 VIII R 90/04 (BFHE 211, 183, BStBl II 2006, 61) entschieden, dass die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG auch in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig ist.
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 97/90

    Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter

    Auszug aus BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06
    Auch für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung, ob Vorsteuerbeträge gemäß § 9b Abs. 1 EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gehören, ist nicht maßgeblich, ob sich der Vorsteuerabzug in einem Umsatzsteuerbescheid ausgewirkt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738).
  • BFH, 09.12.2004 - III B 83/04

    Verhältnis Strafverfahren - Besteuerungsverfahren

  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • BFH, 10.01.2007 - VIII B 221/05

    Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit

  • BFH, 06.07.1999 - IX B 21/99

    Rechtswidrige Vorläufigkeitserklärung; Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 AO

  • BFH, 26.04.1994 - VIII B 89/93

    Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses

  • BFH, 21.02.2018 - VI R 11/16

    Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung -

    Bei der vom Gericht zu treffenden Ermessensentscheidung sind insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 III B 83/04, BFH/NV 2005, 503, und vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63).

    Ein Klageverfahren ist nach der Rechtsprechung des BFH insbesondere auszusetzen, wenn vor dem BVerfG ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, den FG zahlreiche Parallelverfahren (Massenverfahren) vorliegen und keiner der Beteiligten des Klageverfahrens ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63).

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 33/16

    Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist zwar eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO u.a. dann geboten, wenn vor dem BVerfG bereits ein nicht als aussichtslos erscheinendes Musterverfahren gegen eine im Streitfall anzuwendende Norm anhängig ist, zahlreiche Parallelverfahren vorliegen und keiner der Verfahrensbeteiligten ein besonderes berechtigtes Interesse an einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen gesetzlichen Regelung trotz des beim BVerfG anhängigen Verfahrens hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, unter 1.a, Rz 4; vom 27. April 2015 III B 127/14, BFHE 249, 519, BStBl II 2015, 901, Rz 7).
  • BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen

    cc) Allerdings verhilft dies der Beschwerde selbst in Bezug auf den dritten Begründungsstrang des FG unter dem Gesichtspunkt der "nachträglichen Divergenz" (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18; vom 5. März 2014 V B 14/13, BFH/NV 2014, 918, Rz 11) nicht zum Erfolg, weil das FG in seinem Urteil seine Auffassung, es liege keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, nicht damit begründet hat, bei einem "Durchgangserwerb" scheide eine Geschäftsveräußerung im Ganzen aus, sondern den Streitfall dahin gehend tatsächlich gewürdigt hat, das Unternehmen, das die B-GmbH von der X-KG erworben habe, und das Unternehmen, das die B-GmbH an die Z-AG veräußert habe, seien unterschiedlich gewesen.

    Dem Urteil des FG und dem BFH-Urteil in BFHE 251, 526, DStR 2016, 311 liegen danach keine abweichenden abstrakten Rechtssätze, sondern unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, was eine nachträgliche Divergenz ausschließt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18, sowie allgemein zum Erfordernis des vergleichbaren Sachverhalts BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; vom 22. Oktober 2014 I B 169/13, BFH/NV 2015, 234).

  • BFH, 17.03.2022 - XI R 5/19

    (Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen

    Nach § 157 Abs. 2, § 179 Abs. 1 AO ermittelt das Finanzamt die einzelnen Besteuerungsgrundlagen eines Steuerbescheids in der Regel für jede Steuerfestsetzung selbständig und ohne Bindung an ihren Ansatz in anderen Steuerbescheiden (vgl. allgemein zum Verhältnis von Einkommensteuer und Umsatzsteuer z.B. BFH-Beschlüsse vom 06.07.1999 - IX B 21/99, BFH/NV 2000, 4 unter Verweis auf BFH-Urteil vom 25.01.1994 - IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738, unter 2.a; vom 19.09.2007 - XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; BFH-Urteil vom 12.04.2016 - VIII R 60/14, BFH/NV 2016, 1455, Rz 20).
  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 60/14

    Keine Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten bei

    Auch wenn die für § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG erhebliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug allein nach Umsatzsteuerrecht zu beurteilen ist, ist es nicht entscheidend, ob sich der Vorsteuerabzug in einem Umsatzsteuerbescheid ausgewirkt hat (BFH-Urteil in BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738; BFH-Beschlüsse vom 6. Juli 1999 IX B 21/99, BFH/NV 2000, 4; vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63).
  • FG Hessen, 27.10.2020 - 11 K 513/20

    Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung hinsichtlich der positiven Summe

    Wegen der fehlenden Bindung kann eine unterschiedliche Beurteilung eines Sachverhalts in ertrag- und umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht nicht ausgeschlossen werden (vgl. Beschluss des BFH vom 19. September 2007 XI B 52/05, BFH/NV 2008, 63).

    Für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung, ob Vorsteuerbeträge gemäß § 9b Abs. 1 EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gehören, ist somit nicht maßgeblich, ob sich der Vorsteuerabzug in einem Umsatzsteuerbescheid ausgewirkt hat (vgl. Urteil des BFH vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BStBl II 1994, 738; Beschluss des BFH vom 19. September 2007 XI B 52/05, BFH/NV 2008, 63; Urteil des BFH vom 12. April 2016 VIII R 60/14, BFH/NV 2016, 1455; a.A. offenbar Levedag in: Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG, § 9b EStG Rz. 17).

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

    Anders als in den Fällen, in denen es erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zu höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage kommt, muss der Beschwerdeführer die - ja nun nicht mehr gegebene - grundsätzliche Bedeutung nicht darlegen (vgl dagegen zur "Klärung" durch oberstgerichtliche Entscheidung erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25- Klärung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; BVerwG Beschluss vom 24.5.1965 - 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 - "Klärung" nach Eingang der Beschwerde; BVerwG Beschluss vom 20.3.1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230; BVerwG Beschluss vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74 S 122; BVerwG Beschluss vom 14.2.1997 - 1 B 3.97 - Juris; BVerwG Beschluss vom 22.12.1997 - 1 B 226.97 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 8; BVerwG Beschluss vom 21.2.2000 - 9 B 57.00 - Juris RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 8.6.2007 - 8 B 101/06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 15; BVerwG Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62/08 - Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 27.1.1995 - VIII B 105/94 - BFH/NV 1995, 808 = Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 16.12.1999 - IV B 32/99 - BFH/NV 2002, 1160 = Juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 19.9.2007 - XI B 52/06 - BFH/NV 2008, 63 = Juris RdNr 18; BFH Beschluss vom 24.8.2000 - IV B 158/99 - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 11.11.2011 - V B 19/10 - BFH/NV 2012, 459 = Juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 5.3.2014 - V B 14/13 - BFH/NV 2014, 918 = Juris RdNr 11; für Divergenzrüge auch im Falle des Ergehens der berufungs- und der revisionsgerichtlichen Entscheidung am selben Tag vgl BVerwG Beschluss vom 7.6.1991 - 3 B 31/91 - Juris; nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund offengelassen von BGH Beschluss vom 5.5.2011 - IX ZB 77/10 - Juris RdNr 2).
  • BFH, 11.11.2011 - V B 19/10

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

    Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, nicht veröffentlicht).
  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 4/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

    Darüber hinaus muss eine die Verfassungswidrigkeit bejahende Entscheidung des BVerfG entscheidungserhebliche Auswirkungen auf das auszusetzende Verfahren haben (BFH-Beschluss vom 19.09.2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63 m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2011 - V B 74/09

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine

    b) Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, juris).
  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

  • BFH, 14.06.2011 - V B 19/11

    Nachträgliche Divergenz setzt Zulässigkeit der Beschwerde voraus

  • BFH, 03.04.2013 - X B 20/12

    Nachträgliche Divergenz

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im

  • BFH, 07.05.2009 - V B 130/08

    Vorsteuerabzug aus Betrieb und Errichtung eines Campingplatzes - Steuerpflicht

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 8/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im

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