Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.12.2005

Rechtsprechung
   BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02   

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https://dejure.org/2003,1891
BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02 (https://dejure.org/2003,1891)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2003 - XI R 5/02 (https://dejure.org/2003,1891)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - XI R 5/02 (https://dejure.org/2003,1891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EGV Art. 12, Art. 18 Abs. 1, Art. 234; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EGV Art. 12, Art. 18 Abs. 1, Art. 234; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1

  • Judicialis

    EGV Art. 12; ; EGV Art. 18 Abs. 1; ; EGV Art. 234; ; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Realsplittung bei Unterhaltsempfänger in Österreich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versagung des Realsplitting bei Wohnsitz des Zahlungsempfängers in Österreich europarechtswidrig? ? Verstoß gegen Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit, hilfsweise Grundfreiheit der Freizügigkeit? ? Vorlage an EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterhalt an im Ausland lebenden Ex-Ehepartner

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbeschränkte Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen, unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten; Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt eines geschiedenen Ehegatten im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union; ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen ins Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 570
  • FamRZ 2003, 1747 (Ls.)
  • BB 2003, 2222
  • BB 2004, 320
  • DB 2003, 2315
  • BStBl 2003, 851
  • BStBl II 2003, 851
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-324/00

    Lankhorst-Hohorst

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
    Erforderlich ist zudem, dass die Maßnahme zur Erreichung des fraglichen Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 C-324/00, EuGHE I 2002, 11779, Der Betrieb --DB- 2002, 2690 - Lankhorst-Hohorst, m.w.N.).

    Der Gedanke der Kohärenz von Steuerregelungen greift nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH aber nur, wenn es sich um ein und denselben Steuerpflichtigen handelt (EuGH-Urteil in EuGHE I 2002, 11779, DB 2002, 2690, Rdnr. 40 f.).

  • BFH, 17.12.1997 - I B 108/97

    Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
    Art. 18 EGV schütze nicht nur die freie Bewegung, sondern auch die Wohnsitznahme (a.A. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 I B 108/97, BFHE 185, 30, BStBl II 1998, 558).
  • EuGH, 26.10.1999 - C-294/97

    Eurowings Luftverkehr

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
    So hat der EuGH in dem Urteil vom 26. Oktober 1999 C-294/97 (EuGHE I 1999, 7447 - Eurowings in Rz. 42) ausdrücklich ausgeführt: "Wie der Bundesfinanzhof in einem vom vorlegenden Gericht erwähnten Beschluß vom 30. Dezember 1996 ausgeführt hat, kann nämlich ein bloß mittelbarer Zusammenhang zwischen einem Steuervorteil für einen Steuerpflichtigen wie der fehlenden Hinzurechnungspflicht bei Unternehmen, die Wirtschaftsgüter bei in Deutschland ansässigen Vermietern mieten, und einem Steuernachteil für einen anderen Steuerpflichtigen wie der Belastung dieser Vermieter mit der Gewerbesteuer es nicht rechtfertigen, daß deutsche Unternehmen steuerlich unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob sie Wirtschaftsgüter von in Deutschland oder von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Vermietern mieten.".
  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
    Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, diese haben aber ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben und müssen sich deshalb jeder offensichtlichen oder versteckten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthalten (EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2002 C-385/00, EuGHE I 2002, 11819, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2003, 150, Rdnr. 75 - de Groot).
  • FG München, 20.02.2002 - 9 K 3683/99

    Realsplitting bei Wohnsitz des Unterhaltsempfängers in österreich;

    Auszug aus BFH, 22.07.2003 - XI R 5/02
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 528 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 5 K 1105/05

    Keine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten bei einer

    Denn die so genannte Inländerdiskriminierung wird vom Regelungsgehalt des EG-Vertrags nicht erfasst; grundsätzlich ist die Möglichkeit der Schlechterstellung eigener Staatsangehöriger europarechtlich nicht ausgeschlossen (BFH, Urteil vom 22.7.2003, XI R 5/02, BStBl II 2003, 851).
  • FG Köln, 07.11.2007 - 14 K 4225/06

    Ansehung von Unterhaltsleistungen eines dauernd getrennt lebenden Ehegatten als

    Der Teil des Einkommens, der zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten verwendet wird, wird dem anderen Ehegatten zugerechnet; es besteht eine unmittelbare Beziehung zwischen Steuerentlastung beim Verpflichteten und Steuerbelastung beim Empfänger (EuGH-Vorlage des BFH vom 22. Juli 2003 XI R 5/02, BFHE 202, 570, BStBl II 2003, 851; vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1986 IX R 4/83, BFHE 146, 403, BStBl II 1986, 603).
  • FG Köln, 14.02.2008 - 3 K 3767/04

    Unterliegen von Umsätzen aus "Schönheitsoperationen" der Umsatzsteuer bei

    a) Das Gleichheitsgebot ist auf den vorliegenden Fall anwendbar, da die vom Kläger vorgebrachte "Inländerdiskriminierung" unter diesen Tatbestand zu subsumieren ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22.07.2003 - XI R 5/02, BStBl II 2003, 851).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2003 - 4 K 2730/00

    Begrenzter Abzug von Unterhaltsleistungen an in den Niederlanden wohnhaft

    Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zum EuGH vom 22. Juli 2003 ( XI R 5/02 , DStRE 2003, 1311 bzw. DStR 2003, 1783 [BFH 22.07.2003 - XI R 5/02] ) gebietet im Streitfall nicht die Zulassung der Revision.
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Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7682
BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02 (1) (https://dejure.org/2005,7682)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2005 - XI R 5/02 (1) (https://dejure.org/2005,7682)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - XI R 5/02 (1) (https://dejure.org/2005,7682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 1a Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § ... 1a Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 1a; ; EStG § 29 Z 1; ; EStG § 33a; ; EStG § 33a Abs. 1; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 52 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; BSHG § 88 Abs. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    Kein Realsplitting bei Unterhaltszahlungen an Ehegatten in Österreich

  • datenbank.nwb.de

    Kein Realsplitting bei Unterhaltszahlungen an den in Österreich wohnenden geschiedenen Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterhaltsleistungen - Unterhalt an im Ausland lebenden Ex-Ehepartner

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1a Abs 1 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1, GG Art 3, EGV Art 12, EGV Art 18
    Diskriminierung; Freizügigkeit; Gemeinschaftsrecht; Gleichheit; Realsplitting; Unterhalt; Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.2002 - III R 41/01

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02
    Ob der Unterhaltsempfänger über kein oder nur geringes Vermögen i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG verfügt, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden; ein Vermögen von bis zu 30 000 DM ist in der Regel gering (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2002 III R 41/01, BFHE 201, 192, BStBl II 2003, 655).

    Eine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 201, 192, BStBl II 2003, 655, ist insoweit nicht gegeben; dieser Fall betraf ein teilweise leer stehendes Drei-Familien-Haus mit einem Verkehrswert von ca. 570 000 DM.

  • FG München, 20.02.2002 - 9 K 3683/99

    Realsplitting bei Wohnsitz des Unterhaltsempfängers in österreich;

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 528 veröffentlicht.
  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02
    Auf Vorlage des erkennenden Senats entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Urteil vom 12. Juli 2005 Rs. C-403/03 (BFH/NV 2005, Beilage 4, 294), dass es den Art. 12 und 18 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) nicht zuwiderlaufe, dass ein in Deutschland wohnender Steuerpflichtiger nach einer nationalen Regelung von seinen steuerpflichtigen Einkünften nicht Unterhaltszahlungen an seine in einem anderen Mitgliedstaat, in dem die Unterhaltsleistungen steuerfrei seien, wohnende frühere Ehefrau abziehen könne, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie in Deutschland ansässig wäre.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Denn die steuerlichen Voraussetzungen des Realsplittings erfordern eine tatsächliche Unterhaltszahlung in dem jeweiligen Steuerjahr (zur Steuerpflicht des Unterhaltsberechtigten vgl. BFH HFR 2006, 568).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 48/05

    Eigenes Vermögen bei fehlender Verwertbarkeit durch Nießbrauchsvorbehalt und

    a) Ob die unterhaltene Person kein oder nur geringes Vermögen hat, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 41/01, BFHE 201, 192, BStBl II 2003, 655, und vom 13. Dezember 2005 XI R 5/02, BFH/NV 2006, 1069; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 33a Rz 22).
  • FG Köln, 07.11.2007 - 14 K 4225/06

    Ansehung von Unterhaltsleistungen eines dauernd getrennt lebenden Ehegatten als

    Der BFH habe auch in seinem Urteil vom 13. Dezember 2005 (XI R 5/02, DStRE 2006, 769) dargelegt, dass es nur in "gewisser Weise" zu einer korrespondierenden Besteuerung komme.

    Der Teil des Einkommens, der zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten verwendet wird, wird dem anderen Ehegatten zugerechnet; es besteht eine unmittelbare Beziehung zwischen Steuerentlastung beim Verpflichteten und Steuerbelastung beim Empfänger (EuGH-Vorlage des BFH vom 22. Juli 2003 XI R 5/02, BFHE 202, 570, BStBl II 2003, 851; vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1986 IX R 4/83, BFHE 146, 403, BStBl II 1986, 603).

  • FG Hamburg, 18.02.2014 - 3 K 257/13

    AO / FGO: Bestandskräftige Ablehnung eines Steuer-Billigkeitserlasses - SGB II /

    a) Die Grenzen der Zumutbarkeit der Verwertung eines Hausgrundstücks beurteilen sich im Abgaben- oder Steuerecht nach sozialrechtlichen Maßstäben (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.2005 XI R 5/02, DStRE 2006, 769); insbesondere bei der Entscheidung über einen Billigkeitserlass aus persönlichen oder wirtschaftlichen Billigkeitsgründen vgl. BFH-Beschluss vom 16.07.2008 X S 28/08, BFH/NV 2008, 1701 Rz. 21 i. V. m. Rz. 9, 12; FG Köln, Urteil vom 29.09.2003 5 K 4216/02, EFG 2004, 623, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 19.05.2004 X B 149/03, BeckRS, Juris).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum insoweit vergleichbaren Fall des Ehegatten-Unterhalts entschieden (EuGH vom 12. Juli 2005 C-403/03 "Schempp", EuGHE I 2005, 6421, ABl. EU 2005, Nr. C 217, 12, BFH/NV 2005 Beil 4, 294; nachgehend BFH vom 13. Dezember 2005 XI R 5/02, HFR 2006, 568, DStRE 2006, 769 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2009 - 1 K 1343/08

    Unterhaltsleistungen an Tochter als außergewöhnliche Belastungen

    Ob die unterhaltene Person kein oder nur geringes Vermögen hat, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden (vgl. BFH, Urteile vom 12. Dezember 2002, III R 41/01, BStBl II 2003, 655, und vom 13. Dezember 2005, XI R 5/02, BFH/NV 2006, 1069).
  • FG Nürnberg, 05.12.2006 - I 315/04

    Voraussetzungen für eine Änderung von Einkommensteuerbescheiden

    Ein ausschließlich selbstgenutztes Einfamilienhaus hat dabei -- den Wertungen des Sozialrechts folgend (vgl. § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes, ab 01.01.2005: § 90 Abs. 2 Nr. 8 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII -) außer Betracht zu bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.2005 XI R 5/02, HFR 2006, 568).
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