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BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93 |
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§§ 133, 157 BGB, Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein, nicht zulasten des Erklärungsempfängers
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Willenserklärung - Erklärungsinhalt
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein konkludenter Widerruf einer postmortalen Vollmacht durch den Erben bei fehlendem Erklärungsbewußtsein; Abgrenzung der Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) von der Schenkung unter Lebenden (§ 518 BGB)
- Universität des Saarlandes
BGB § 116, BGB §§ 116 ff
Wertung eines schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein zu Lasten des Erklärungsempfängers als Willenserklärung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 116 ff.
Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Rechtsfolgen zu Lasten Dritter, tatsächliches Verhalten ohne Erklärungsbewusstsein
- archive.org (Auszüge)
§§ 116 BGB
Besprechungen u.ä. (2)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein konkludenter Widerruf einer postmortalen Vollmacht durch den Erben bei fehlendem Erklärungsbewußtsein; Abgrenzung der Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) von der Schenkung unter Lebenden (§ 518 BGB)
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 116 BGB
Keine Rechtsfolgen zu Lasten Dritter aus tatsächlichem Verhalten ohne Erklärungsbewußtsein
Papierfundstellen
- NJW 1995, 953
- MDR 1995, 502
- DNotZ 1995, 391
- FamRZ 1995, 424
- WM 1995, 536
- WM 1995, 537
- DB 1995, 773
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93
Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht
Auszug aus BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Soweit das Verhalten der Zeugin C. als Bevollmächtigte des Erblassers unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs der Vollmacht gegenüber den Erben zu beurteilen ist, wird auf die dazu vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätze (Urteil vom 25. Oktober 1994 - XI ZR 239/93 = WM 1994, 2190, 2192) [BGH 25.10.1994 - XI ZR 239/93] hingewiesen. - BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
Auszug aus BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Soweit einem tatsächlichen Verhalten auch ohne ein solches Erklärungsbewußtsein oder ohne einen Rechtsbindungswillen die Wirkungen einer Willenserklärung beigelegt werden (vgl. BGHZ 109, 171, 177 m.w.Nachw.), geschieht dies zum Schutze des redlichen Rechtsverkehrs und setzt einen Zurechnungsgrund voraus, der nur dann gegeben ist, wenn der sich in mißverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat. - BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 36/87
Heilung des Formmangels einer Schenkung von Todes wegen; Auslegung eines …
Auszug aus BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Wird das bejaht, ist zu prüfen, ob es sich um ein Schenkungsversprechen unter Lebenden handelte, das erst nach dem Tode des Versprechenden vollzogen werden sollte und konnte (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 1983 - IVa ZR 71/82 = NJW 1984, 480, 481 und vom 12. November 1986 - IVa ZR 77/85 = NJW 1987, 840 sowie vom 18. Mai 1988 - IVa ZR 36/87 = NJW 1988, 2731), oder ob ein wegen Nichteinhaltung der Form des § 2301 Abs. 1 BGB nichtiges Schenkungsversprechen auf den Todesfall anzunehmen ist, das nicht durch vom Erblasser beauftragte Personen geheilt werden konnte (vgl. BGHZ 99, 97, 100 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - IVa ZR 36/87 = NJW 1988, 2731, 2732).
- BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 77/85
Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen
Auszug aus BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Wird das bejaht, ist zu prüfen, ob es sich um ein Schenkungsversprechen unter Lebenden handelte, das erst nach dem Tode des Versprechenden vollzogen werden sollte und konnte (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 1983 - IVa ZR 71/82 = NJW 1984, 480, 481 und vom 12. November 1986 - IVa ZR 77/85 = NJW 1987, 840 sowie vom 18. Mai 1988 - IVa ZR 36/87 = NJW 1988, 2731), oder ob ein wegen Nichteinhaltung der Form des § 2301 Abs. 1 BGB nichtiges Schenkungsversprechen auf den Todesfall anzunehmen ist, das nicht durch vom Erblasser beauftragte Personen geheilt werden konnte (vgl. BGHZ 99, 97, 100 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - IVa ZR 36/87 = NJW 1988, 2731, 2732). - BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 71/82
'Alles auf Deinen Namen gegeben' - Erbauseinandersetzung, Zuwendung auf den …
Auszug aus BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Wird das bejaht, ist zu prüfen, ob es sich um ein Schenkungsversprechen unter Lebenden handelte, das erst nach dem Tode des Versprechenden vollzogen werden sollte und konnte (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 1983 - IVa ZR 71/82 = NJW 1984, 480, 481 und vom 12. November 1986 - IVa ZR 77/85 = NJW 1987, 840 sowie vom 18. Mai 1988 - IVa ZR 36/87 = NJW 1988, 2731), oder ob ein wegen Nichteinhaltung der Form des § 2301 Abs. 1 BGB nichtiges Schenkungsversprechen auf den Todesfall anzunehmen ist, das nicht durch vom Erblasser beauftragte Personen geheilt werden konnte (vgl. BGHZ 99, 97, 100 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - IVa ZR 36/87 = NJW 1988, 2731, 2732). - BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64
Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses - …
Auszug aus BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Der Widerruf setzt als Willenserklärung das Bewußtsein voraus, daß eine rechtsgeschäftliche Erklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1968 - V ZR 221/64 = WM 1968, 775).
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …
Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 m.w.N.; ferner Senat BGHZ 110, 220, 222; 138, 339, 348).Ein solcher liegt nur vor, wenn ein sich in missverständlicher Weise Verhaltender bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, aaO, m.w.N.).
- BGH, 30.01.2018 - X ZR 119/15
Verfügen eines Erblassers in einem Testament umfassend über sein Vermögen als …
Bei den testamentarischen Verfügungen der Erblasserin handelt es sich anders als im Fall des von der Revision in Bezug genommenen Urteils des Bundesgerichtshofs nicht um ein bloß tatsächliches Verhalten, das nur unter bestimmten Voraussetzungen als Willenserklärung behandelt werden kann (BGH, Urteil vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953), sondern um Regelungen, denen nach dem Willen der Erblasserin eine Rechtswirkung zukommen sollte, auch wenn sie diese jederzeit hätte frei widerrufen können (§ 2253 BGB). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Haftetikett
Das ist eine mögliche tatrichterliche Würdigung der festgestellten Umstände des Streitfalls, welche die aus §§ 133, 157 BGB abgeleitete Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 29.11.1994 - IX ZR 175/93, NJW 1995, 953 m.w.N.; BGHZ 109, 171, 177) berücksichtigt, dass ein Verhalten regelmäßig nur dann eine auf einen bestimmten Rechtserfolg gerichtete Willenserklärung darstellen kann, wenn der Betreffende in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass diese rechtsgeschäftliche Erklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist, und dass ohne ein derartiges Erklärungsbewusstsein ein Verhalten nur dann als Willenserklärung eines bestimmten Inhalts zugerechnet werden kann, wenn der Betreffende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung dieses Inhalts aufgefasst werden durfte, und der Gegner sie auch tatsächlich so verstanden hat.
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07
Abstellen auf den Kenntnisstand des gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH Urteile vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 255/04 - NJW 2005, 2620, 2621 und vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02
Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung
Es reicht vielmehr aus, wenn der Erklärende fahrlässig nicht erkannt hat, daß sein Verhalten als Willenserklärung aufgefaßt werden konnte, und wenn der Empfänger es tatsächlich auch so verstanden hat (BGHZ 109, 171, 177; 128, 41, 49; BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953; auch BGHZ 91, 324, 329 f; insoweit überholt Brox, DB 1965, 731, 733). - OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17
Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders
Eine konkludente Willenserklärung setzt in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (BGH NJW-RR 2006, 1123 - Haftetikett; BGH NJW 1995, 953; OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, 2 U 42/00 - Hub-Kipp-Vorrichtung, juris;… Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., Einf.Fehlt ein Erklärungsbewusstsein (Rechtsbindungswillen, Geschäftswillen) kann gleichwohl (nur dann) eine konkludente Willenserklärung anzunehmen sein, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung bzw. sein Handeln nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der schutzwürdige Erklärungsempfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH GRUR 2016, 201 - Ecosoil
; BGH NJW 2002, 363, 365; BGH NJW 1995, 953; BGH NJW 1984, 2279). - BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des …
Ein solcher ist nur gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 unter II 1 und vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, NJW 1990, 454 unter 3 b bb 1). - OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00 Dabei setzt eine konkludente Willenserklärung in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1995, 953;… Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Einf. vor § 116, Rdn. 17, § 133 Rdn. 11), also für den Fall der Übertragung einer Diensterfindung auf den Arbeitgeber das Bewusstsein des Diensterfinders, dass es einer Willenserklärung von ihm bedarf, um die Rechte an seiner Diensterfindung auf seinen Arbeitgeber überzuleiten.
Zwar kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise trotz eines fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) eine konkludente (schlüssige) Willenserklärung vorliegen, nämlich dann, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung bzw. sein Handeln nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der Erklärungsempfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH, NJW 2002, 363, 365; BGH, NJW 1995, 953;… Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
- BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache
Eine konkludente Willenserklärung setzt in der Regel auch das Bewußtsein voraus, daß eine rechtsgeschäftliche Erklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953). - LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
Wohnraummiete: Stillschweigend Umstellung einer Bruttokaltmiete auf eine …
Dies setzt allerdings voraus, dass der sich missverständlich Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und dass der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urt. v. 29. Nov. 1994, XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953). - BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95
Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch
- FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 3 K 3210/18
Auslegung des Einspruchs eines nicht vertretenen Steuerpflichtigen gegen einen …
- BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten
- OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem …
- BGH, 14.12.2000 - IX ZR 300/98
Begründung der zu sichernden Hauptschuld durch Übersendung einer …
- OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
Gewerbemietvertrag: Rückbauverpflichtung nach Beendigung eines …
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99
Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags …
- OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
Vergütung im Verhandlungsverfahren
- OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 3 U 202/22
Auszahlung der Guthaben aus den Lebensversicherungsverträgen der Erblasserin nach …
- OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
Abschluss eines Kreditkartenvertrags durch einen Dritten und Genehmigung des …
- OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
Auftragnehmer kann für Nachträge auch die übliche Vergütung verlangen!
- LAG Hamm, 27.09.2005 - 12 Sa 595/05
Vertragsabschluss; Auslegung von Willenserklärungen; Duldungs- und …
- LG Düsseldorf, 08.03.2005 - 4a O 484/04
Schweißverfahren (Arbeitnehmererf.)
- OLG Oldenburg, 25.07.2019 - 14 U 34/19
Wer schweigt, der bleibt!
- OLG Karlsruhe, 27.01.2010 - 15 U 220/08
KSC muss an MK Medien Beteiligungs GmbH zahlen
- KG, 23.02.2023 - 8 U 39/21
Berufungsinstanz eines Rechtsstreits zwischen einem Grundstückeigentümer und …
- OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 2 Ws 106/01
Betrug: Täuschung durch Versendung von als Rechnung gekennzeichneten Angeboten
- KG, 11.07.2005 - 8 U 8/05
Werkvertrag: Zusätzliche entgeltliche Beauftragung eines Subunternehmers durch …
- LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 175/10
Gaslieferungsvertrag: Unwirksamkeit einer in einem Sondervertrag enthaltenen …
- OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
Nochmals: Keine Kostenerstattung nach unberechtigter Selbstvornahme
- OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 9 U 172/00
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Vergleichs; Kündigung eines …
- KG, 31.07.2012 - 13 U 41/11
Kündigung des Verwaltervertrages wegen Vertrauensbruchs
- LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 24/10
Gaslieferungsvertrag: Unwirksamkeit einer in einem Sondervertrag enthaltenen …
- ArbG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 14 Ca 2235/09
Bonuszahlung - Auslegung eines Bonusbriefs - Schreiben einer Bank als …
- OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 108/16
Internationaler Straßengüterverkehr: Schadensersatzanspruch aufgrund der …
- OLG Naumburg, 13.04.2021 - 1 U 252/20
Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Form der Gebrauchsgewährung bei …
- OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 7 U 136/07
Herausgabe: Eigentumsvermutung gegenüber dem Besitzer; Vereinbarung eines …
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 586/96
Vorbehaltsfestsetzung bei Auszahlung eines Umsatzsteuer-Guthabens; Einstufung …
- OLG Brandenburg, 07.03.2001 - 13 U 202/00
Zustandekommen eines Stromversorgungsvertrages
- OLG Naumburg, 09.02.1999 - 11 U 88/98
Vollmacht des Architekten
- OLG Köln, 26.02.1997 - 27 U 63/96
Unterbrechung des Verfahrens bei Konkurs einer Partei im Ausland
- AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 14 A 192/17
Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte anlässlich einer Bestattung; …
- AG Oldenburg, 23.08.2013 - 7 C 7199/12
- OLG Hamm, 29.09.2011 - 5 U 44/11
Reallast zugunsten eines Dritten
- LAG Hessen, 01.04.2003 - 13 Sa 1240/02
Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage; Folgen einer Formulierung in einer …
- LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 8 Sa 756/12
Urlaub - Übertragung - Anforderungen an die Geltendmachung
- LG Braunschweig, 20.05.2005 - 5 O 3147/04
Begründetheit einer Klage mit einem Vollstreckungsabwehr-, Herausgabe- und …
- LG Düsseldorf, 10.09.2010 - 15 O 408/07
Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen einer Darlehensvaluta …
- LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen …
- LG München I, 11.11.2014 - 28 O 23215/13
Zahlungsdienstevertrag, Einzugsermächtigung, Lastschrift, Auslegung
- OLG Düsseldorf, 31.05.2001 - 6 U 104/00
- AG Seligenstadt, 23.11.2022 - 1 C 93/22