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BGH, 12.02.2008 - XI ZR 237/07 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Auslegung einer sogenannten Umsetzungsvollmacht; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 164 Abs. 1; ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung einer Umsetzungsvollmacht mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2006 - 10 O 11/06
- OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 17 U 301/06
- BGH, 12.02.2008 - XI ZR 237/07
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 13.03.2008 - 8 U 249/07
Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Bevollmächtigung eines Treuhänders
Aus dem weiteren Umstand, dass lediglich der Fonds ausgewechselt wurde, darüber hinaus aber kein neuer Zeichnungsschein unterzeichnet wurde, folgt bereits, dass dieser im Übrigen - insbesondere ergibt sich die Höhe der Beteiligung des Klägers nur aus diesem Zeichnungsschein - seine Geltung behalten sollte (vgl. dazu auch OLG Bamberg, Urteil vom 14.12.2006 - 1 U 102/06 [Bl. 195 ff.];… bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BGH vom 23.10.2007 - XI ZR 30/07 [Bl. 368 f.] aufgrund eigener Auslegung des Zeichnungsscheins, zu der er entsprechend seiner Entscheidung BGHZ 163, 3 121 ff. - juris Rn. 21 - selbst befugt ist; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2007 - 17 U 301/06 [Bl. 394 ff., 510]; bestätigt durch Nichtzulassungsbeschluss des BGH vom 12.02.2008 - XI ZR 237/07 [Bl. 492 f.]).