Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.09.2016

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15   

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https://dejure.org/2016,37541
BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15 (https://dejure.org/2016,37541)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2016 - XI ZR 309/15 (https://dejure.org/2016,37541)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15 (https://dejure.org/2016,37541)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 355 Abs 2 S 3 BGB vom 02.12.2004
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • IWW

    § 97 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des erklärten Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • rewis.io

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355 Abs. 2 S. 3
    Wirksamkeit des erklärten Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerrufsbelehrung muss nicht deutlicher gefasst sein als das Gesetz selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 2215
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des I. Zivilsenats vom 4. Juli 2002 (I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991 f.) betraf eine andere Fallgestaltung (dazu Senatsurteil vom 12. Juli 2016  XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 29, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) und ergibt für den hiesigen Fall nichts.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des I. Zivilsenats vom 4. Juli 2002 (I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991 f.) betraf eine andere Fallgestaltung (dazu Senatsurteil vom 12. Juli 2016  XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 29, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) und ergibt für den hiesigen Fall nichts.
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15
    Gleiches gilt für das von der Klägerin zitierte Senatsurteil vom 13. Januar 2009 (XI ZR 118/08, WM 2009, 350 Rn. 20), das ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zum Gegenstand hatte.
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Der Unternehmer muss nicht genauer formulieren als der Gesetzgeber selbst (Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Sie hat die Bedingungen des § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a.F. zutreffend wiedergegeben (Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

    Sie waren, ohne dass es auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters ankommt, in Ordnung (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 9).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    In dieser Weise missverständliche Formulierungen grenzt der Senat von der an den Verbraucher gerichteten und hinreichend deutlichen Wendung "eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags" ab, die durch die Verwendung des Personalpronomens vor dem Wort "Antrag" deutlich macht, dass das Anlaufen der Frist von der schriftlichen Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers abhängig ist (Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

    Der Unternehmer muss nicht genauer formulieren als der Gesetzgeber selbst (Senatsurteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, Umdruck Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ; Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2016 - XI ZR 99/16   

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https://dejure.org/2016,51548
BGH, 27.09.2016 - XI ZR 99/16 (https://dejure.org/2016,51548)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2016 - XI ZR 99/16 (https://dejure.org/2016,51548)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2016 - XI ZR 99/16 (https://dejure.org/2016,51548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 495 aF BGB, § 14 Abs 1 aF BGB-InfoV, § 14 Abs 3 aF BGB-InfoV, § 355 Abs 2 S 3 BGB vom 02.12.2004
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bankundkapitalmarkt.de (Kurzinformation)

    Sparkassenbelehrung mit Fußnote "Fernabsatz"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen - Widerrufsbelehrung leidet nicht an Mängeln? Fußnoten unschädlich?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 16.12.2016 - 19 U 82/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Dafür, dass der Bundesgerichtshof die Angaben zu finanzierten Geschäften auch dann für unschädlich hält, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt, spricht die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Hamburg vom 10.02.2015, Az. 13 U 139/15, durch Beschluss vom 27.09.2016, Az. XI ZR 99/16.
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 29/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Der Senat nimmt zur Begründung außerdem Bezug auf das Urteil des OLG Hamburg vom 10.2.2016 - 13 U 139/15, zitiert nach juris Rn. 17 ff., nachdem der Bundesgerichtshof auch die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - XI ZR 99/16).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 77/16
    Mittlerweile hat auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27.09.2016 (XI ZR 99/16) eine Widerrufsbelehrung, die einen Abschnitt zu finanzierten Geschäften enthielt, obwohl ein solches nicht vorlag (vgl. die Vorinstanz OLG Hamburg, 13 U 139/15, Urteil vom 10.02.2016, Rn.18 - zitiert nach juris), nicht beanstandet.
  • OLG Köln, 12.10.2017 - 12 U 174/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Eine Widerrufsbelehrung ist nicht generell unwirksam, weil sie Elemente zu finanzierten Geschäften enthält, zu deren Aufnahme der Unternehmer nicht verpflichtet ist (BGH, wie vor; ebenso: OLG Hamburg, Urteil vom 10.02.2016, 13 U 139/15, zitiert nach juris, Rn. 17 ff., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 27.09.2016, XI ZR 99/16).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 98/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Frage des Fernabsatzes bei

    Der Senat nimmt zur Begründung Bezug auf das Urteil des OLG Hamburg vom 10.2.2016 - 13 U 139/15, zitiert nach juris Rn. 17 ff., nachdem der Bundesgerichtshof die gegen dieses Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - XI ZR 99/16).
  • OLG Köln, 01.06.2017 - 12 U 152/16
    Schließlich begegnet auch der Umstand, dass die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung auf die Rechtsfolgen hinweist, die für einen Widerruf im Falle eines finanzierten Geschäfts gelten (obwohl ein solches nicht vorliegt) - nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, XI ZR 66/16, Beschluss vom 24.01.2017, Rn. 9 - zitiert nach juris sowie die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Hamburg, 13 U 139/15, im Beschluss des BGH vom 27.09.2016, XI ZR 99/16), der sich der Senat anschließt - keinen Bedenken.
  • OLG Stuttgart, 21.03.2017 - 6 U 154/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verfristung des Widerrufsrechts

    Die maßgeblichen Fragen zur streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung sind durch die Entscheidungen des BGH vom 27.09.2016 (XI ZR 99/16), 17.01.2017 (XI ZR 128/16) und 24.01.2017 (XI ZR 66/16) mittlerweile hinreichend geklärt.
  • LG Bonn, 28.02.2018 - 19 O 271/17

    Verwirkung der Ansprüche der Darlehensnehmer aus dem Widerrufsrecht auf

    Da eine Widerrufsbelehrung unrichtig ist, wenn sie bei Vorliegen eines verbundenen Geschäftes nicht über dessen Rechtsfolgen belehrt, muss es einem Kreditinstitut in einem Formularvertrag, der für unterschiedliche Fallgestaltungen offen sein muss, möglich sein, die entsprechende Belehrung bezüglich eines verbundenen Geschäfts vorsorglich vorzunehmen, ohne dass dies einen verwirrenden oder ablenkenden Zusatz darstellt (so auch OLG München, Urt. v. 09.11.2015 - 19 U 4833/14, BKR 2016, 30, 33; OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15; OLG Hamburg, Urteil vom 10.02.2016 - 13 U 139/15 -, Rn. 18, juris und BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - XI ZR 99/16).
  • LG Bonn, 18.09.2017 - 17 O 148/17

    Rückabwicklung der Darlehensverträge durch Widerruf wegen fehlerhafter

    Da eine Widerrufsbelehrung unrichtig ist, wenn sie bei Vorliegen eines verbundenen Geschäftes nicht über dessen Rechtsfolgen belehrt, muss es einem Kreditinstitut in einem Formularvertrag, der für unterschiedliche Fallgestaltungen offen sein muss, möglich sein, die entsprechende Belehrung bezüglich eines verbundenen Geschäfts vorsorglich vorzunehmen, ohne dass dies einen verwirrenden oder ablenkenden Zusatz darstellt (so auch OLG München, Urt. v. 09.11.2015 - 19 U 4833/14, BKR 2016, 30, 33; OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15; OLG Hamburg, Urteil vom 10.02.2016 - 13 U 139/15 -, Rn. 18, juris und BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - XI ZR 99/16 - BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - XI ZR 66/16 -, Rn. 9ff.; BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15 -, Rn. 49-52; BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - XI ZR 66/16 -, Rn. 9ff.).
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