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BGH, 08.11.2000 - XII ZB 9/00 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Familiengericht - Ehe - Elterliche Sorge - Sorgerecht - Umgangsrecht - Beschwerde - Gutachten
- Judicialis
ZPO § 621 e Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 519 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 1, § 621e Abs. 2, 3
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde in Familiensachen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1991 - XII ZB 128/91
Anforderungen an den Inhalt eines Schriftsatzes zur Begründung einer Beschwerde …
Auszug aus BGH, 08.11.2000 - XII ZB 9/00
Richtig ist zwar, daß der Beschwerdeführer - und sei es auch nur in kurzer Form - in der Beschwerdebegründung ausführen muß, was er an der angefochtenen Entscheidung mißbilligt (Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1991 - XII ZB 128/91 - FamRZ 1992, 538 m.N.).
- OLG Saarbrücken, 22.12.2008 - 9 UF 100/08
Gerichtliche Regelung des Umgangs des Vaters mit seinem minderjährigen Kind
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die angefochtene Übernahmeentscheidung - eine Endentscheidung über das Umgangsrecht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 90, 91), durch die das Gericht die in der Vereinbarung getroffene Regelung gebilligt bzw. übernommen und damit zum Inhalt seiner eigenen Entscheidung gemacht hat (BGH, FamRZ 1988, 277 ; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 2. März 2006 - 6 UF 92/05 -, m.w.N.) - ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 621 e Abs. 1 und 3, 621 Abs. 1 Nr. 2, 517, 520 ZPO ), nachdem die Antragsgegnerin in der Beschwerdeschrift jedenfalls in kurzer Form darlegt hat, warum sie sich durch die Entscheidung beschwert fühlt und was sie an ihr missbilligt (BGH, NJWE-FER 2001, 82; FamRZ 1994, 158, 159; FamRZ 1992, 538 ).