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BGH, 22.03.2000 - XII ZR 125/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Scheidungsfolgenvereinbarung - Scheidung - Ehegattenunterhalt - Familiensache - Zulässigkeit - Revision
- Judicialis
ZPO § 554 a Abs. 1; ; ZPO § 554 a Abs. 2; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 621 d Abs. 1; ; ZPO § 549 Abs. 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 5, § 621d Abs. 1
Zulässigkeit der Revision in Familiensachen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 417
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.05.1993 - XII ZR 192/92
Rechtsmittel in einem vom Oberlandesgericht als Familiensache behandelten …
Auszug aus BGH, 22.03.2000 - XII ZR 125/98
Ergibt sich dagegen aus den Ausführungen des Berufungsgerichts, ob es die Sache als Familiensache angesehen hat oder nicht, ist das Revisionsgericht bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision an diese Einordnung nach § 549 Abs. 2 ZPO gebunden (Senatsbeschluß vom 12. Mai 1993 - XII ZR 192/92 - FamRZ 1994, 693).§ 549 Abs. 2 ZPO soll verhindern, daß das Revisionsgericht eine Sache anders qualifiziert als die Vorinstanz (Senatsbeschluß vom 12. Mai 1993 aaO).
- BGH, 01.06.1988 - IVb ZR 72/87
Revision bei Unklarheit über Familiensache
Auszug aus BGH, 22.03.2000 - XII ZR 125/98
Ob es sich um eine Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO handelt, hat das Revisionsgericht nur zu prüfen, wenn das Berufungsgericht diese Frage in seinem Urteil offengelassen hat (Senatsbeschluß vom 1. Juni 1988 - IVb ZR 72/87 - FamRZ 1988, 1036).