Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.2005

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2005 - XII ZR 67/02 (1)   

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https://dejure.org/2005,6096
BGH, 14.12.2005 - XII ZR 67/02 (1) (https://dejure.org/2005,6096)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2005 - XII ZR 67/02 (1) (https://dejure.org/2005,6096)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - XII ZR 67/02 (1) (https://dejure.org/2005,6096)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Vereinbarung als "konkretisierendes Minus" gegenüber einem schriftlichen Vertrag - Anhörungsrüge gegen einen Senatsbeschluss

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Wahrung der Schriftform in einem langfristigen Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - XII ZR 67/02
    Wird beispielsweise nachträglich mündlich die Zahl der vermieteten Räume verringert, ist die Schriftform nicht mehr gewahrt, was entsprechend § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO hier keiner weiteren Darlegung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 - FamRZ 2005, 1831 f.).
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   BGH, 19.10.2005 - XII ZR 67/02   

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BGH, 19.10.2005 - XII ZR 67/02 (https://dejure.org/2005,6673)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2005 - XII ZR 67/02 (https://dejure.org/2005,6673)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - XII ZR 67/02 (https://dejure.org/2005,6673)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 57/53
    Auszug aus BGH, 19.10.2005 - XII ZR 67/02
    Zwar kann auch eine mündliche Vereinbarung zur Auslegung dessen herangezogen werden, was in der Vertragsurkunde unvollkommen, aber zumindest andeutungsweise niedergelegt ist, sofern es sich jedenfalls um eine bloße Erläuterung oder Präzisierung des Vertragstextes handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 57/53 - NJW 1954, 425, 426).
  • KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung eines Mietvertrages zur Offenhaltung von Ein-

    Auch eine mündliche Vereinbarung kann zur Auslegung dessen herangezogen werden, was in der Vertragsurkunde unvollkommen, aber zumindest andeutungsweise niedergelegt ist (s. BGH, Beschl. v. 19.10.2005 - XII ZR 67/02, juris Tz 4).
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