Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 27.04.1999

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   BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99   

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BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99 (https://dejure.org/2000,2034)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2000 - III ZR 64/99 (https://dejure.org/2000,2034)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99 (https://dejure.org/2000,2034)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 746
  • VersR 2001, 1108
  • DVBl 2001, 143 (Ls.)
  • ZBR 2001, 145
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Ob sich die Bediensteten der genannten Behörden pflichtgemäß oder pflichtwidrig verhalten haben, war in dem Verfahren vor dem Landessozialgericht lediglich eine Vorfrage, auf die sich die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht erstrecken würde (vgl. Senatsurteile BGHZ 103, 242, 245 m.w.N.; vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95 - VersR 1997, 745, 746).

    Wie der Senat entschieden hat, wird die Verjährung des Amtshaftungsanspruchs in analoger Anwendung des § 209 BGB durch den Widerspruch und die anschließende Klage gegen die Versagung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs unterbrochen, soweit der Amtshaftungsanspruch auf dasselbe Fehlverhalten des Sozialleistungsträgers gestützt wird (BGHZ 103, 242, 248 f).

    Aus den im Senatsurteil BGHZ 103, 242, 248 angeführten Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit ist für die Unterbrechungswirkung vielmehr entscheidend, daß die Klägerin ihren sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf dieselben Gesichtspunkte gestützt hat, aus denen sie auch eine Amtspflichtverletzung herleitet.

  • BGH, 06.02.1997 - III ZR 241/95

    Amtspflichten des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Ob sich die Bediensteten der genannten Behörden pflichtgemäß oder pflichtwidrig verhalten haben, war in dem Verfahren vor dem Landessozialgericht lediglich eine Vorfrage, auf die sich die Rechtskraftwirkung des Urteils nicht erstrecken würde (vgl. Senatsurteile BGHZ 103, 242, 245 m.w.N.; vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95 - VersR 1997, 745, 746).

    Auch in der eine Betreuungspflicht annehmenden Entscheidung des Senats vom 6. Februar 1997 (III ZR 241/95 - VersR 1997, 745 f) ging es um ein Verhalten in den frühen siebziger Jahren, also vor dem Inkrafttreten des Ersten Buches Sozialgesetzbuch.

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Auf die allgemeine Richtlinie, daß einen Amtsträger in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 97, 97, 107), kann sich der Beklagte hier nicht berufen.
  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Zur damaligen Zeit war der Aufopferungsanspruch, der erst durch das Senatsurteil vom 19. Februar 1953 (BGHZ 9, 83) für Impfschäden anerkannt wurde, nicht verjährt.
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    1975 urteilte es über einen Vorgang aus dem Jahr 1965, der Versicherungsträger verletze eine ihm aus dem Versicherungsverhältnis nach dem Grundsatz von Treu und Glauben obliegende Dienstleistungspflicht, wenn er den Versicherten nicht auf solche Gestaltungsmöglichkeiten hinweise, die klar zutage lägen und deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheine, daß sie jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen werde (BSGE 41, 126).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Sie greift unter anderem nicht ein, wenn die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruht, etwa deshalb, weil das Gericht sich bereits in seinem Ausgangspunkt von einer sachlich verfehlten Betrachtungsweise nicht hat freimachen können oder weil es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als dem, vor den der Beamte gestellt war, ausgegangen ist oder den festgestellten Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 111/97 - NVwZ 1998, 878 m.w.Nachw.).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Zu den Nebenpflichten aus einem Sozialrechtsverhältnis gehören als spezielle Dienstleistung Auskunft und Belehrung sowie "verständnisvolle Förderung" (BSGE 46, 124, 126).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 28/85

    Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Der Unterbrechungswirkung steht nicht entgegen, daß die Klägerin nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei einem Antrag, der - wie hier - auf Geldleistungen gerichtet ist, die materiellrechtlich von der Antragstellung abhängen, die Vorschrift des § 44 Abs. 4 SGB X auch im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs analog heranzuziehen ist (vgl. BSGE 60, 245, 247), so daß die Klägerin bei einem Erfolg im sozialgerichtlichen Verfahren Leistungen erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 1984 erlangen könnte, während es hier im anhängigen Verfahren um eine weiterreichende Rückwirkung geht.
  • BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64

    Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, war das Bundes-Seuchengesetz vom 18. Juli 1961, das nach seinem § 85 erst am 1. Januar 1962 in Kraft getreten ist, auf frühere Schadensfälle nicht anwendbar (vgl. grundlegend Senatsurteile vom 12. Oktober 1964 - III ZR 30/64 - NJW 1965, 347; BGHZ 45, 290, 291).
  • BGH, 16.11.1989 - III ZR 146/88

    Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
    Der Senat kann auch weiterhin offenlassen, ob die Geltendmachung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs als ein Rechtsmittel im Sinn des § 839 Abs. 3 BGB anzusehen ist (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1989 - III ZR 146/88 - NJW-RR 1990, 408, 409 m.w.Nachw.).
  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 233/68
  • BGH, 26.09.1957 - III ZR 65/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.04.1960 - III ZR 38/59
  • BGH, 12.10.1964 - III ZR 30/64
  • BSG, 18.05.1976 - 10 RVi 4/74

    Pockenschutzimpfung - Impfschaden - Entschädigungsleistung

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 201/12

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Sozialrechtlicher

    b) Allerdings hat der Senat, worauf das Berufungsgericht seine gegenteilige Rechtsauffassung gestützt hat, wiederholt entschieden, dass die Geltendmachung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zur Unterbrechung beziehungsweise Hemmung der Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs wegen desselben Fehlverhaltens des Sozialleistungsträgers führt (Urteile vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99, VersR 2001, 1108, 1112 und vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 246; siehe auch Senatsurteile vom 12. Mai 2011 - III ZR 59/10, WM 2011, 1670 Rn. 56 f und vom 10. Februar 2011 - III ZR 37/10, BGHZ 188, 302 Rn. 36 f).

    Er hat jedoch mangels Entscheidungserheblichkeit in den seinerzeit zu beurteilenden Sachverhalten bislang davon abgesehen zu entscheiden, ob der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ein Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB darstellt, diese Frage vielmehr ausdrücklich offen gelassen (Urteile vom 20. Juli 2000 aaO; vom 16. November 1989 - III ZR 146/88, NJW-RR 1990, 408, 409 und vom 9. März 1989 - III ZR 76/88, BGHR BGB § 839 Abs. 3 Primärrechtsschutz 2).

  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10

    Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des

    Er hat weiter ausgesprochen, dass auch die Geltendmachung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs durch Klage vor den Sozialgerichten die Verjährung des Amtshaftungsanspruchs unterbricht, der auf dasselbe Fehlverhalten des Sozialversicherungsträgers gestützt wird (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 246 f; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99, VersR 2001, 1108, 1112).

    Dabei hat der Senat die Prozesswirtschaftlichkeit für ein solches Vorgehen nicht nur dann bejaht, wenn die Zivilgerichte im Amtshaftungsprozess an rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden sind (vgl. insoweit Senatsurteil vom 7. Februar 2008 - III ZR 76/07, BGHZ 175, 221 Rn. 10 f mwN), sondern auch in Fällen, in denen - wie bei der sozialrechtlichen Herstellungsklage - die Frage eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Beamten nur eine Vorfrage ist, so dass das Ergebnis dieses Verfahrens für den Amtshaftungsprozess keine Bindungen entfaltet (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, aaO S. 245; vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243, 1244; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99, aaO S. 1109; vgl. zum Ganzen zuletzt Senatsurteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 37/10, juris Rn. 37).

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10

    Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für

    Der Senat hat weiter ausgesprochen, dass auch die Geltendmachung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs durch Klage vor den Sozialgerichten die Verjährung des Amtshaftungsanspruchs unterbricht, der auf dasselbe Fehlverhalten des Sozialversicherungsträgers gestützt wird (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 246 f; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99, NVwZ-RR 2000, 746, 749).

    Die Prozesswirtschaftlichkeit für ein solches Vorgehen hat der Senat nicht nur dann bejaht, wenn die Zivilgerichte im Amtshaftungsprozess an rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden sind (vgl. insoweit Senatsurteil vom 7. Februar 2008 - III ZR 76/07, BGHZ 175, 221 Rn. 10 f mwN), sondern auch in Fällen, in denen - wie bei der sozialrechtlichen Herstellungsklage - die Frage eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Beamten nur eine Vorfrage ist, so dass das Ergebnis dieses Verfahrens für den Amtshaftungsprozess keine Bindungen entfaltet (vgl. Senatsurteile vom 11. Februar 1988 - III ZR 221/86, BGHZ 103, 242, 245; vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243, 1244; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99, NVwZ-RR 2000, 746).

  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 502/13

    Amtshaftung des Jugendamtes: Aufklärungspflichten gegenüber den leiblichen Eltern

    Insbesondere darf ein Beamter nicht "sehenden Auges" zulassen, dass der bei ihm vorsprechende Bürger Schaden erleidet, der durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung hätte vermieden werden können (vgl. etwa Senatsurteile vom 5. April 1965 - III ZR 11/64, NJW 1965, 1226, 1227; vom 24. Juni 1982 - III ZR 19/81, BGHZ 84, 285, 291; vom 5. Mai 1994 - III ZR 78/93, NJW 1994, 2415, 2417 vom 7. Dezember 1995 - III ZR 141/94, NVwZ 1996, 512, 514; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99, VersR 2001, 1108, 1110, zusammenfassend Senatsurteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 420/02, VersR 2005, 1730, 1731, jeweils mwN; Staudinger/Wöstmann, Neubearb.
  • BGH, 18.11.2004 - III ZR 347/03

    Amtspflichten bei der Überführung einer großen Anzahl Angestellter in eine

    Dieser Grundsatz gilt indes etwa dann nicht, wenn die Annahme des Kollegialgerichts, die Amtshandlung sei rechtmäßig gewesen, auf einer unzureichenden tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilungsgrundlage beruht, beispielsweise das Gericht den Sachverhalt nicht sorgfältig und erschöpfend gewürdigt hat (Senatsurteile BGHZ 115, 141, 150; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99 - NVwZ-RR 2000, 746, 748 und vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01 - NJW 2002, 1265, 1266).

    Nach der Rechtsprechung des Senats unterbrach nach den hier noch anwendbaren früheren Verjährungsregeln (Art. 229 § 6 EGBGB) die Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz gegen den Erlaß oder Vollzug eines amtspflichtwidrigen Verwaltungsakts in entsprechender Anwendung des § 209 Abs. 1 BGB a.F. die Verjährung des Amtshaftungsanspruchs (BGHZ 95, 238, 242; 97, 97, 110 ff.; 103, 242, 246; 122, 317, 323 f.; Urteil vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99 - NVwZ-RR 2000, 746, 749).

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VJ 2/03 R

    Impfschaden - Aufopferung - Entschädigung - Antrag - sozialrechtlicher

    Der BGH hat die Entscheidung des OLG aufgehoben und die Sache an dieses Gericht zurückverwiesen (Urteil vom 20. Juli 2000, NVwZ-RR 2000, 746).

    Insbesondere hat sie den zuständigen Amtsarzt nicht veranlasst, einen bereits bei Verdacht auf Impfschädigung erforderlichen "Bericht in einer Impfschadenssache" zu erstatten (vgl dazu auch das Urteil des BGH vom 20. Juli 2000, aaO S 7 ff).

  • BGH, 02.10.2003 - III ZR 420/02

    Pflicht des prüfenden Zollbeamten zu Hinweisen auf günstigere

    Er hat ferner anerkannt, daß sich aus der besonderen Lage des Einzelfalls Amtspflichten ergeben können, und dabei den Grundsatz betont, daß der Beamte "Helfer des Staatsbürgers" zu sein habe, woraus im Einzelfall seine Pflicht folgen könne, den von ihm zu betreuenden Personenkreis gegebenenfalls ausreichend zu belehren und aufzuklären, damit insbesondere ein Gesuchsteller im Rahmen des jeweils Möglichen und Zulässigen das erreichen könne, was er zu erreichen wünsche, und damit vermeidbarer Schaden von ihm ferngehalten werde (Senatsurteile vom 6. April 1960 - III ZR 38/59 - NJW 1960, 1244; vom 20. Juli 2000 - III ZR 64/99 - NVwZ-RR 2000, 746, 747).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 4 U 72/03

    Amtshaftung: Pflicht des Landwirtschaftsamts zur Belehrung eines

    Dabei ist der Beamte nicht nur Vollstrecker des staatlichen Willens und nicht nur Diener des Staates, sondern zugleich soll er Helfer des Bürgers sein (BGH NJW 1965, 1226 = VersR 1965, 613; VersR 2001, 1108 ).

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (BGH NJW 1994, 3158; BGHZ 119, 365; BGHR BGB § 839 I 1 Verschulden 18; VersR 1979, 574, 576 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 2001, 1108).

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 36/06

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung: Anrechnung des den Eltern zugeflossenen

    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt dabei voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (BGHZ 119, 365-372; BGH VersR 2001, 1108; vgl. auch Senat Urteil v. 14. Juni 2005 12 U 398/04).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 1 U 215/11

    Geldentschädigung für Verletzung eines Vereins in seinem allgemeinen

    44 a) Auch Erlasse und sonstige Verwaltungsvorschriften können Amtspflichten zugunsten Dritter begründen, aus deren Verletzung sich Amtshaftungsansprüche ableiten lassen (vgl. BGH NVwZ-RR 2000, 746, 747 f.; NJW 2001, 3054, 3056; Reinert, in: Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Edition: 25, Stand: 01.11.2012, § 839 Rn. 35; Staudinger-Wöstmann [2012], § 839 Rn. 118).
  • OLG Hamm, 27.03.2013 - 11 U 25/12

    Haftung des Landes Nordrhein wegen Verletzung eines Polizeibeamten bei einer

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98   

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https://dejure.org/1999,12245
VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98 (https://dejure.org/1999,12245)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98 (https://dejure.org/1999,12245)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 (https://dejure.org/1999,12245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Personalauswahlentscheidung: Eignungsvergleich und Leistungsvergleich - Vergleichsmaßstab und Chancengleichheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2001, 145
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
    Die behauptete Abweichung des angefochtenen Beschlusses von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1991 - 2 C 41.89 und 2 C 7.89 - (ZBR 1992, 175 und 176) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
    Die behauptete Abweichung des angefochtenen Beschlusses von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1991 - 2 C 41.89 und 2 C 7.89 - (ZBR 1992, 175 und 176) liegt nicht vor.
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
    Der zu diesem Zweck erstellte, vom Staatssekretär gebilligte Auswahlvermerk des Leiters der Abteilung I vermag dem Erfordernis rationaler Nachvollziehbarkeit (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, ESVGH 44, 158 = DVBl. 1994, 593) jedoch nicht zu genügen; denn er lässt nicht erkennen, dass dem gebotenen wertenden Vergleich der dienstlichen Beurteilungen über den Antragsteller und die Beigeladenen ein die Chancengleichheit der Bewerber herstellender, fairer und gerechter Vergleichsmaßstab zugrunde liegt.
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
    Der Dienstherr ist in solchen Fällen unmittelbar auf Grund des Bewerbungsverfahrensrechts (Art. 33 Abs. 2 GG) verpflichtet, einen Vergleichsmaßstab zu bilden und dadurch dem Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) Rechnung zu tragen (vgl. dazu ausführlich: Beschlüsse des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525 sowie vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 = HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
    Auch von der Entscheidung des Senats vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - (NVwZ-RR 1998, 446 = IÖD 1997, 219) weicht der angefochtene Beschluss nicht ab.
  • VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93

    Personalauswahlentscheidung des privaten Arbeitgebers nach Übernahme der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
    Der Dienstherr ist in solchen Fällen unmittelbar auf Grund des Bewerbungsverfahrensrechts (Art. 33 Abs. 2 GG) verpflichtet, einen Vergleichsmaßstab zu bilden und dadurch dem Gebot der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) Rechnung zu tragen (vgl. dazu ausführlich: Beschlüsse des Senats vom 27. Januar 1994 - 1 TG 2485/93 -, NVwZ-RR 1994, 525 sowie vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 = HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
    Zwar war der Antragsgegner, der die Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers zunächst überhaupt nicht begründet hat, nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht gehindert, seine bislang fehlerhafte Auswahlentscheidung durch einen ordnungsgemäßen, nachvollziehbaren schriftlichen Eignungs- und Leistungsvergleich der Bewerber zu heilen (vgl. hierzu grundlegend: Beschluss des Senats vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 -, ESVGH 43, 78 = NVwZ 1993, 284).
  • VGH Hessen, 16.03.1999 - 1 TG 4076/98

    Dienstliche Beurteilung: mehrstufige Beurteilung; Beurteilungskompetenz

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98
    Im Rahmen des Eignungs- und Leistungsvergleichs mit dem Ziel der Bestenauslese ist eine auf das Kriterium der Größe und Bedeutung des jeweiligen Referats bzw. Arbeitsgebiets gestützte Auswahlentscheidung jedenfalls fehlerhaft, weil dieses Kriterium nicht am Maßstab von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientiert ist (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 16. März 1999 - 1 TG 4076/98 -).
  • VGH Hessen, 07.06.2016 - 1 B 559/16
    Dienstliche Beurteilungen, die nicht in diesem Sinne vergleichbar sind, muss der Dienstherr im Rahmen einer Personalauswahlentscheidung selbständig werten und anhand eines objektiven Vergleichsmaßstabes, der in der Regel auf der Grundlage der Anforderungen des zu besetzenden Amtes zu bilden ist, einander zuordnen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 -, juris, Rdnr. 4; Beschluss vom 30. April 2003 - 1 TG 363/03 -, juris, Rdnr. 8; siehe auch OVG Niedersachen, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Der Senat vertritt ebenso wie das Verwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten eine Dienstpostenbewertung unter Beachtung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG -) geboten ist, bei der die mit dem Dienstposten verbundenen Funktionen und Aufgaben unabhängig von der "Beförderungswürdigkeit" des jeweiligen Dienstposteninhabers sachgerecht zu bewerten sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 = HessVGRspr. 1999, 27; vom 12. Mai 1998 - 1 TZ 4363/97 - und - 1 TZ 4/98 - vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 - sowie zuletzt vom 28. Dezember 1999 - 1 TG 4396/99 -).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17

    Konkurrent um die Präsidentenstelle unterliegt im Einstweiligen

    Dienstliche Beurteilungen, die nicht in diesem Sinne vergleichbar sind, muss der Dienstherr im Rahmen einer Personalauswahlentscheidung selbständig werten und anhand eines objektiven Vergleichsmaßstabes, der in der Regel auf der Grundlage der Anforderungen des zu besetzenden Amtes zu bilden ist, einander zuordnen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 -, , Rdnr. 4; Beschluss vom 30. April 2003 - 1 TG 363/03 -, , Rdnr. 8; siehe auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 -, , Rdnr. 14).
  • VGH Hessen, 15.05.2006 - 1 TG 395/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Beteiligung

    Diese Grenzen sind nicht verletzt, wenn eine vergleichende Darstellung des Inhalts von Würdigungsberichten/dienstlichen Beurteilungen wertende Zuordnungen enthält; denn es gehört zu den zentralen Aufgaben einer Personalauswahl, dienstliche Beurteilungen aus verschiedenen Aufgabenbereichen oder von unterschiedlichen Beurteilern an Hand eines einheitlichen Auswahlmaßstabs nach Maßgabe des Anforderungsprofils zu bewerten (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 - ZBR 2001, 145).
  • VGH Hessen, 27.09.2010 - 1 B 1132/10
    Deshalb durften die Auswahlerwägungen entsprechend der zutreffenden Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht ohne weiteres auf die Gesamturteile der dienstlichen Beurteilungen gestützt werden (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - NVwZ 1997, 615 und vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 - ZBR 2001, 145).
  • VGH Hessen, 30.04.2003 - 1 TG 363/03

    Höherwertiges Richteramt - Auswahlkriterium

    1996, 92 = NVwZ 1997, 615; vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 - ZBR 2001, 145 sowie zuletzt vom 11. März 2002 - 1 TZ 3215/01 -).
  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2014 - 9 K 4775/12
    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass der für die Auswahl zuständige Dienstherr in diesem Fall für die unterschiedlichen Beurteilungen einen Vergleichsmaßstab zu bilden hat, auf dessen Grundlage er den Versuch zu unternehmen hat, die Beurteilungen miteinander zu vergleichen (HessVGH B. v.30.3.2003 - 1 TG 363/03 -juris; 24.9.2002 - 1 TG 1353/02 - juris; 27.4.1999 - 1 TZ 4569/98 - ZBR 2002, 99">ZBR 2003, 99; 10.7.2001- 1 TG 1587/01 - n. v.; 2.7.1996 - 1 TG 1445/96 - ZBR 1997, 157, 158; ähnlich BVerwG B. v. 25.4.2007 - 1 WB 31.06 - E 128, 329, 340; v. Roetteken § 9 BeamtStG Rn. 180).
  • VG Gießen, 03.05.2007 - 5 G 298/07

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Stelle des Leiters der

    Dies gilt im Übrigen uneingeschränkt auch bei einem Vergleich zwischen internen und externen Bewerbern und Bewerberinnen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98 -, ZBR 2002, 99 und vom 20.04.1993 - 1 TG 709/93, ZBR 1994, 82).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2001 - 11 K 3653/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit

    Liegen dem Dienstherr, bei einer Personalauswahlentscheidung - wie hier - dienstliche Beurteilungen aus verschiedenen Aufgabenbereichen vor, so ist er verpflichtet, diese anhand eines die Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) der Bewerber wahrenden Vergleichsmaßstabs einander zuzuordnen und selbständig zu bewerten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.04.1999, ZBR 2001, 145 f.).
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