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   BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92   

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BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92 (https://dejure.org/1992,1595)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1992 - II ZR 23/92 (https://dejure.org/1992,1595)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 (https://dejure.org/1992,1595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1209
  • ZIP 1992, 918
  • MDR 1993, 183
  • WM 1992, 1369
  • DB 1992, 1568
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 88/81

    Berücksichtigung der Bedeutung einer Sache für die Gesellschaft bei Bewertung der

    Auszug aus BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92
    Zwar hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. September 1981 (II ZR 88/81, WM 1981, 1344) die Regelung des § 247 Abs. 1 AktG, wonach bei der Streitwertbestimmung in aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsprozessen die Bedeutung der Sache für die Gesellschaft mitzuberücksichtigen ist, als maßgeblich auch bei der Bewertung der Beschwer des Revisionsklägers nach § 546 ZPO erachtet.

    Es trifft zwar zu, daß die Regelung des § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG wesentlich darauf beruht, daß die gerichtliche Erklärung oder Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft infolge der ihr nach §§ 248, 249 AktG zukommenden erweiterten Rechtskraftwirkung nicht nur das Interesse des klagenden Aktionärs, sondern auch die möglicherweise sehr viel bedeutenderen Interessen der Gesellschaft und anderer Aktionäre berührt (vgl. Sen.Entsch. v. 28. September 1981 aaO sowie Zöllner in KK z. AktG § 247 Rdn. 1 und Hüffer in Geßler/Hefermehl, AktG § 247 Rdn. 1 jew. m.w.N.).

  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 214/68

    Anfechtungsklage eines Gewerken - Allgemeiner Rechtsgedanke des § 247 Abs. 1 des

    Auszug aus BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92
    Hinter der Mitberücksichtigung des regelmäßig wesentlich größeren wirtschaftlichen Interesses der Aktiengesellschaft bei der Bemessung des Streitwertes einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage steht vor allem die gesetzgeberische Absicht, Kleinaktionäre mit möglicherweise nicht mehr als einer einzigen Aktie davon abzuhalten, mutwillig ohne echtes eigenes wirtschaftliches Interesse mit geringstmöglichem Kostenrisiko Klagen zu erheben, welche die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft erheblich in Mitleidenschaft ziehen können (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13. Oktober 1969 - III ZR 214/68, LM Preuß.All.BergG § 115 Nr. 1).
  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer

    Auszug aus BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92
    Zwar hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. September 1981 (II ZR 88/81, WM 1981, 1344) die Regelung des § 247 Abs. 1 AktG, wonach bei der Streitwertbestimmung in aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsprozessen die Bedeutung der Sache für die Gesellschaft mitzuberücksichtigen ist, als maßgeblich auch bei der Bewertung der Beschwer des Revisionsklägers nach § 546 ZPO erachtet.
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 263/56

    Beschwerdewert einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 25.05.1992 - II ZR 23/92
    Die Ermittlung, in welchem Umfang eine Partei durch eine gerichtliche Entscheidung beschwert ist und ob ihr wirtschaftliches Interesse an deren Beseitigung die Eröffnung einer weiteren Instanz rechtfertigt, kann allein nach Maßgabe ihrer eigenen Verhältnisse erfolgen und nicht anhand derjenigen der Gegenpartei, die das Urteil möglicherweise überhaupt nicht oder in anderer Weise belastet (vgl. BGHZ 23, 205 sowie Zöller/Schneider, ZPO 16. Aufl. § 511 a Rdn. 4 und 12).
  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses

    b) Wie das Berufungsgericht im Grundsatz ebenfalls richtig erkannt hat, richtet sich bei einem Streit um die Ausschließung aus einem Verein der Wert der Beschwer nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an einer Abänderung des ihn belastenden Urteils (BGH, Beschluss vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92, ZIP 1992, 918 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 9).
  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Zum anderen entfaltet nach herrschender Meinung auch die gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins trotz Fehlens einer § 248 AktG entsprechenden Norm aus Gründen der Rechtssicherheit eine über die Prozeßparteien hinausreichende, derjenigen des § 248 AktG ganz ähnliche Rechtskraftwirkung innerhalb des Vereins (vgl. Sen.Beschl. v. 25. Mai 1992 - II ZR 23/92II ZR 23/92, WM 1992, 1369 f. = ZIP 1992, 918 f.).
  • BGH, 05.07.1999 - II ZR 313/97

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH

    Unter diesen Umständen kommt es auf die von den Klägern aufgeworfene Streitfrage nicht an, ob die Streitwertobergrenze von 1 Mio. DM gemäß § 247 Abs. 1 Satz 2 AktG, durch die insbesondere Kleinaktionäre vor unzumutbaren Kostenrisiken einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung geschützt werden sollen (vgl. Sen.Beschl. v. 25. Mai 1992 - II ZR 23/92, ZIP 1992, 918 f.), auf die Anfechtungsklage des GmbH-Rechts entsprechend anwendbar ist (dafür: Hachenburg/Raiser aaO, Rdn. 229; Scholz/K. Schmidt aaO, Rdn. 153; dagegen: OLG Frankfurt, NJW 1968, 2112; OLG Karlsruhe, GmbHR 1995, 300; Baumbach/Hueck/Zöllner aaO, Rdn. 87; Lutter/Hommelhoff aaO, Rdn. 73).
  • OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10

    Streitwert der Klage eines Kommanditisten einer Publikums-KG gegen die

    Nach der herrschenden Meinung wird § 247 Abs. 1 AktG auch auf die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH analog angewendet (siehe BGH NJW-RR 1999, 1485; OLG München, Beschluss v. 18.12.07, 7 W 1875/07 BeckRS 2008, 25354), während der Bundesgerichtshof eine analoge Anwendung dieser Norm auf das Vereinsrecht ebenso abgelehnt hat wie bei Rechtsstreitigkeiten um die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209f. zum Vereinsrecht und NJW-RR 2002, 823 zur KG).

    Dabei hatte der Gesetzgeber vor allem die Absicht, Kleinaktionäre mit möglicherweise nicht mehr als einer einzigen Aktie davon abzuhalten, mutwillig ohne echtes eigenes wirtschaftliches Interesse mit geringstmöglichem Kostenrisiko Klagen zu erheben, welche die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft erheblich in Mitleidenschaft ziehen können (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209).

    Vielmehr verkörpert die Vereinsmitgliedschaft im Allgemeinen keinen Anteil am Verbandsvermögen, sondern sichert im Grundsatz allen Mitgliedern die gleichen Rechte gegenüber dem Verein, so dass es im Vereinsrecht keine tatsächliche Grundlage für ein Auseinanderklaffen zwischen sehr geringem wirtschaftlichen Interesse des Klägers und den nachteilig betroffenen wirtschaftlichen Belangen der Gesellschaft gibt (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209).

  • BGH, 21.02.2002 - II ZR 91/00

    Verfahrensrecht - Streitwert der Grundstückswertabwicklung

    Entgegen der Ansicht der Klägerin scheidet eine entsprechende Anwendung des § 247 AktG auf einen Gesellschafterbeschlüsse betreffenden Streit zwischen Gesellschaftern einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft, um die es sich bei der gemeinsamen Tochtergesellschaft der Parteien handelt, von vornherein aus (vgl. zum Vereinsrecht, Sen.Beschl. v. 25. Mai 1992 - II ZR 23/92, ZIP 1992, 918; anders zur GmbH: Sen.Beschl. v. 5. Juli 1999 - II ZR 313/97, NZG 1999, 999).
  • BAG, 27.05.1994 - 5 AZB 3/94

    Bindung des Berufungsgerichts an die arbeitsgerichtliche

    Die Ermittlung, in welchem Umfang eine Partei durch eine gerichtliche Entscheidung beschwert ist, kann allein nach Maßgabe ihrer eigenen Verhältnisse erfolgen (BGH Beschluß vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 - (Düsseldorf), WM 1992, 1369, m. w. N.; BGH Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - BGHR Zivilsachen, ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 22).
  • KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20

    Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung einer Vereinsversammlung: Erledigung der

    Von einer Nichtigkeit der Beschlüsse wäre auszugehen gewesen, wenn der entsprechende Klageantrag Erfolg gehabt hätte, weil die entsprechende Verurteilung dann entsprechend den §§ 248, 249 AktG mit materieller Rechtskraft gegenüber allen Vereinsmitglieder Wirkung gehabt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 -, juris Rdn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2015 - 7 AktG 1/15

    Freigabeverfahren für angefochtene Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung

    § 247 Abs. 1 Satz 1 AktG soll Kleinaktionäre davon abhalten, ohne echtes eigenes wirtschaftliches Interesse mit geringstmöglichem Kostenrisiko Klagen zu erheben, die die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft erheblich in Mitleidenschaft ziehen können (BGH, Beschluss v. 25. Mai 1992 - II ZR 23/92 -, ZIP 1992, 918).
  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

    Dem Ansatz des tatsächlichen Interesses steht jedoch die Obergrenze des § 53 Abs. 1 S. 2 GKG entgegen, die Kleinaktionäre vor einer unzumutbaren Kostenlast schützt (vgl. BGH ZIP 1992, 918, 919).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 14 U 60/05

    Rechtlich selbstständige Verträge über die Beteiligung einer Vielzahl von

    Deshalb hat der BGH eine entsprechende Anwendung auf Beschlussmängelklagen im Vereinsrecht abgelehnt (BGH ZIP 1992, 918).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 58/94

    Streitwert der aktienrechtlichen Nichtigkeit- und Anfechtungsklage - Nichtigkeit

  • LG Köln, 02.03.2011 - 29 S 162/09

    Bindungswirkung der erstinstanzlichen Festsetzung des Wertes des

  • OLG Hamm, 11.05.2022 - 8 W 7/22

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Anfechtung verschiedener Beschlüsse

  • KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22

    Notbestellung eines organschaftlichen Vertreters einer politischen Partei

  • KG, 17.07.2020 - 22 W 8/20

    Ablehnung der Löschung von eingetragenen Vereinsvorständen durch das

  • BGH, 06.12.2010 - II ZR 99/09

    Bestimmung der Höhe eines Interesses an der Bestellung eines Wahlvorstands zur

  • BGH, 16.07.2002 - VI ZB 16/02

    Verfahrensrecht - Wert des Beschwerdegegenstandes

  • KG, 07.02.2011 - 24 U 156/10

    GEMA unterliegt bei interner Vereinsstreitigkeit

  • BGH, 12.10.1992 - II ZR 41/92

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

  • BGH, 04.10.1999 - II ZR 41/99

    Rechtsmittelbeschwer bei Erteilung eines Spielerpasses

  • KG, 11.02.2021 - 22 W 1047/20

    Rechtsfolgen der Durchführung einer Vereinsversammlung hinsichtlich eines Antrags

  • LG Kleve, 10.06.2008 - 3 O 202/08

    Anerkenntnis im kassatorischen Verfahren

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