Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.09.1993

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2524
BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93 (https://dejure.org/1993,2524)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1993 - X ARZ 514/93 (https://dejure.org/1993,2524)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1993 - X ARZ 514/93 (https://dejure.org/1993,2524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO § 727, § 724, § 796 Abs. 1, 3
    Klauselumschreibung im Mahnverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3141
  • ZIP 1993, 1729
  • MDR 1994, 830
  • WM 1993, 1981
  • Rpfleger 1994, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.1991 - I ARZ 136/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der im Mahnverfahren entstandenen

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93
    Die Zuständigkeit des Streitgerichts in Fällen der Kostenfestsetzung (BGH, Beschl. v. 8.10.1987 - I ARZ 482/87, WM 1988, 37, 38 für die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid; BGH, Beschl. v. 11.4.1991 - I ARZ 136/91, Rechtspfleger 1991, 389 für die Festsetzung der Anwaltsvergütung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) rechtfertigt keine Abweichung von der Zuständigkeitsregelung des Gesetzes.
  • BGH, 08.10.1987 - I ARZ 482/87

    Gerichtliche Zuständigkeit für Kostenfestsetzung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ARZ 514/93
    Die Zuständigkeit des Streitgerichts in Fällen der Kostenfestsetzung (BGH, Beschl. v. 8.10.1987 - I ARZ 482/87, WM 1988, 37, 38 für die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid; BGH, Beschl. v. 11.4.1991 - I ARZ 136/91, Rechtspfleger 1991, 389 für die Festsetzung der Anwaltsvergütung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) rechtfertigt keine Abweichung von der Zuständigkeitsregelung des Gesetzes.
  • LG Hagen, 10.09.2008 - 7 ZustG 1/08

    Zuständigkeit für Kostenfestsetzung im Mahnverfahren

    Für derartige Titelumschreibungen von Vollstreckungsbescheiden ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht das Streitgericht, sondern das Mahngericht als "Gericht des ersten Rechtszuges" zuständig, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat ( BGH , NJW 1993, 3141; vgl. §§ 724 II, 727, 796 I ZPO).
  • BayObLG, 22.03.2006 - 1Z AR 22/06

    Zuständiges Gericht für Kostenfestsetzung im Verfahren auf Erteilung einer

    Für derartige Titelumschreibungen von Vollstreckungsbescheiden ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht das Streitgericht, sondern das Mahngericht als "Gericht des ersten Rechtszuges" zuständig, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat (BGH NJW 1993, 3141; vgl. § 724 Abs. 2, §§ 727, 796 Abs. 1 ZPO).
  • OLG Koblenz, 26.11.1993 - 4 SmA 35/93

    Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel für einen Vollstreckungsbescheid; Örtliche

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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1983
BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93 (https://dejure.org/1993,1983)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1993 - III ZA 3/93 (https://dejure.org/1993,1983)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 (https://dejure.org/1993,1983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht - Begründung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 578 ff.
    Nichtigkeitsklage gegen inhaltlich richtigen Nichtannahmebeschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3140
  • ZIP 1993, 1729
  • MDR 1994, 841
  • VersR 1994, 241
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 113/79

    Einlegung der Revision durch einen dazu nicht mandatierten Rechtsanwalt -

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
    Für Entscheidungen im Beschlußverfahren (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 18. November 1982 - III ZR 113/79 - VersR 1983, 183) gilt Entsprechendes.
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
    Dabei stützt sie sich auf den Vorlagebeschluß des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1993 (X ZR 51/92X ZR 51/92 - JZ 1993, 733 [BGH 30.03.1993 - X ZR 51/92]).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
    Dabei kommen allerdings Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn in den ärztlichen Maßnahmen ein grober Behandlungsfehler zu sehen ist oder wenn der Arzt gegen die Pflicht verstoßen hat, medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde zu erheben und zu sichern (BGH, Urteil vom 28. Juni 1988 - VI ZR 217/87 - BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Beweislast 13 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Prozeßkostenhilfe ist deshalb dem Revisionskläger nicht immer schon dann zu bewilligen, wenn das angefochtene Urteil wegen eines Verfahrensfehlers formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluß vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2010 - L 5 AS 295/09

    Versagung von Leistungen der Grundsicherung wegen fehlender Mitwirkung des

    Entsprechendes gilt für rechtskräftige, die Instanz abschließende Beschlüsse (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 28. September 1993, III ZA 3/93, juris, Rn. 3).
  • BGH, 07.07.2008 - II ZA 2/08

    Zulässiger Gegenstand einer Nichtigkeitsklage

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtigkeitsklage setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung in allen drei Verfahrensschritten Aussicht auf Erfolg hat, nicht nur die Nichtigkeitsklage zulässig ist und ein Nichtigkeitsgrund vorliegt, sondern auch die neue Verhandlung zu einem anderen Ergebnis in der Hauptsache führt (BGH, Beschl. v. 28. September 1993 - III ZA 3/93, ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 15.01.2009 - L 8 B 834/08

    Vorläufige Gewährung von Sozialhilfe für einen Untersuchungshäftling; Übernahme

    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 02.12.2008 - L 8 B 326/07
    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 16.03.2009 - L 8 SO 12/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Fehlen eines sicherungsfähigen Rechts -

    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das Ergebnis sich im Beschwerdeverfahren voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. zur Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - Az.: III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 18.03.2009 - L 8 SO 21/09

    Übernahme einer Zuzahlung für eine Nahbrille im Wert von unter 40 Euro

    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 22.07.2009 - L 8 SO 64/09
    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Er- gebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2056/09
    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Er- gebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04

    Zulässigkeit einer Meldeaufforderung des Arbeitsamtes gegenüber einem

    Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - Az.: III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
  • KG, 24.10.1997 - 3 U 4564/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Restitutionsverfahrens; Anforderungen an

  • BGH, 04.10.1995 - VIII ZB 24/95

    Versäumung der Berufungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten - Verschulden der

  • BFH, 02.02.1994 - II S 7/92
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