Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1535
OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98 (https://dejure.org/1999,1535)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.1999 - 7 VA 6/98 (https://dejure.org/1999,1535)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 7 VA 6/98 (https://dejure.org/1999,1535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Antrags eines potentiellen Gläubigers auf Akteneinsicht in einem Konkurseröffnungsverfahren; Rechtliches Interesse eines potentiellen Gläubigers an der Prüfung der Erbringung der Stammeinlage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • rewis.io
  • gmbhr.de

    KO § 72; EGGVG § 23; EGGVG § 24; EGGVG § 26; ZPO § 299 Abs. 2
    Insolvenz - Kein Akteneinsichtsrecht des Konkursgläubigers einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 299
    Akteneinsicht eines Konkursgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1561
  • ZIP 1999, 1449
  • NZI 1999, 502
  • NZG 1999, 1013
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 13.12.1995 - 20 VA 10/95
    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
    c) Nach der Rechtsprechung des Senats (MDR 1988, 502 f.), die mit der völlig herrschenden Meinung übereinstimmt (OLG Frankfurt, MDR 1996, 379; OLG Naumburg, ZIP 1997, 895; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 11. August 1997 und 18. Mai 1998 in 2 VA 4/97 jedenfalls für die Fälle, in denen im Konkurseröffnungsverfahren die Sequestration angeordnet und gegen den Schuldner ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen worden ist - wie es auch hier geschehen ist - Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O.; jedenfalls bei titulierter Forderung auch OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894), ist das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse zu bejahen für diejenigen, die glaubhaft machen, dass sie im Falle der Eröffnung des Verfahrens Konkursgläubiger gewesen wären.
  • OLG Köln, 10.02.1988 - 7 VA 6/87
    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
    c) Nach der Rechtsprechung des Senats (MDR 1988, 502 f.), die mit der völlig herrschenden Meinung übereinstimmt (OLG Frankfurt, MDR 1996, 379; OLG Naumburg, ZIP 1997, 895; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 11. August 1997 und 18. Mai 1998 in 2 VA 4/97 jedenfalls für die Fälle, in denen im Konkurseröffnungsverfahren die Sequestration angeordnet und gegen den Schuldner ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen worden ist - wie es auch hier geschehen ist - Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O.; jedenfalls bei titulierter Forderung auch OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894), ist das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse zu bejahen für diejenigen, die glaubhaft machen, dass sie im Falle der Eröffnung des Verfahrens Konkursgläubiger gewesen wären.
  • KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
    Ein rechtliches Individualinteresse liegt vor, wo irgendwelche persönlichen Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden können, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht (KG NJW 1988, 1738, 1739; Zöller-Greger, a.a.O., Rnr. 6; Haarmeyer/Seibt, a.a.O., Seite 225).
  • BGH, 18.02.1998 - IV AR (VZ) 2/97

    Unzulässigkeit einer Vorlage betreffend das Akteneinsichtsrecht eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 18. Februar 1998 - IV AR (VZ) 2/97 -, der das bereits oben erwähnte Verfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht betraf, ausgeführt (Seite 5, 6 des Umdrucks):.
  • OLG Braunschweig, 08.11.1996 - VAs 1/96
    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
    c) Nach der Rechtsprechung des Senats (MDR 1988, 502 f.), die mit der völlig herrschenden Meinung übereinstimmt (OLG Frankfurt, MDR 1996, 379; OLG Naumburg, ZIP 1997, 895; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 11. August 1997 und 18. Mai 1998 in 2 VA 4/97 jedenfalls für die Fälle, in denen im Konkurseröffnungsverfahren die Sequestration angeordnet und gegen den Schuldner ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen worden ist - wie es auch hier geschehen ist - Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O.; jedenfalls bei titulierter Forderung auch OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894), ist das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse zu bejahen für diejenigen, die glaubhaft machen, dass sie im Falle der Eröffnung des Verfahrens Konkursgläubiger gewesen wären.
  • OLG Naumburg, 29.10.1996 - 5 VA 4/96
    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
    c) Nach der Rechtsprechung des Senats (MDR 1988, 502 f.), die mit der völlig herrschenden Meinung übereinstimmt (OLG Frankfurt, MDR 1996, 379; OLG Naumburg, ZIP 1997, 895; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 11. August 1997 und 18. Mai 1998 in 2 VA 4/97 jedenfalls für die Fälle, in denen im Konkurseröffnungsverfahren die Sequestration angeordnet und gegen den Schuldner ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen worden ist - wie es auch hier geschehen ist - Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O.; jedenfalls bei titulierter Forderung auch OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894), ist das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse zu bejahen für diejenigen, die glaubhaft machen, dass sie im Falle der Eröffnung des Verfahrens Konkursgläubiger gewesen wären.
  • OLG Köln, 18.08.1997 - 7 VA 4/97

    Grenzen des Akteneinsichtsrechts im Konkursverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
    Die Meinung des Antragsgegners beruht offenbar auf einem Missverständnis des Senatsbeschlusses vom 18. August 1997 - 7 VA 4/97 -.
  • OLG Brandenburg, 18.05.1998 - 2 VA 4/97

    Akteneinsicht aufgrund rechtlichem Interesse; Beginn der Verfahrensbeteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
    c) Nach der Rechtsprechung des Senats (MDR 1988, 502 f.), die mit der völlig herrschenden Meinung übereinstimmt (OLG Frankfurt, MDR 1996, 379; OLG Naumburg, ZIP 1997, 895; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 11. August 1997 und 18. Mai 1998 in 2 VA 4/97 jedenfalls für die Fälle, in denen im Konkurseröffnungsverfahren die Sequestration angeordnet und gegen den Schuldner ein allgemeines Veräußerungsverbot erlassen worden ist - wie es auch hier geschehen ist - Kuhn-Uhlenbruck, a.a.O.; jedenfalls bei titulierter Forderung auch OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894), ist das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse zu bejahen für diejenigen, die glaubhaft machen, dass sie im Falle der Eröffnung des Verfahrens Konkursgläubiger gewesen wären.
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Ob auch die Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10. August 2001 (11 VA 10/01 - ZIP 2001, 1922) sowie des Thüringer Oberlandesgerichts vom 4. Juli 2002 (8 VA 1/02 - ZVI 2002, 318), ferner der Oberlandesgerichte Köln vom 18. August 1997 (7 VA 4/97 - NJW-RR 1998, 407 = NZG 1998, 156) und Celle vom 28. Oktober 1999 (16 VA 2/99 - NZI 2000, 319 = OLGR 2000, 58), die beide im Ergebnis danach differenzieren, ob der Antragsteller ausdrücklich erklärt, er wolle die Vermögenslage der Schuldnerin prüfen (vgl. insoweit OLG Köln ZIP 1999, 1449 und OLG Celle ZIP 2002, 446) oder ob er sich in erster Linie auf die Prüfung von Durchgriffsansprüchen gegen Dritte stützt, der beabsichtigten Entscheidung des vorlegenden Oberlandesgerichts entgegengestanden hätten, kann offen bleiben.

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Grundsatz außer Streit, dass der Gläubiger eines insolventen Schuldners auch bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Insolvenzakte hat, das er zur ordnungsgemäßen Begründung eines Akteneinsichtsgesuchs nicht weitergehend darlegen muss (vgl. u.a. Brandenburgisches OLG ZIP 1998, 962; OLG Braunschweig ZIP 1997, 894; OLG Dresden aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf ZIP 2000, 322; HansOLG Hamburg aaO; OLG Hamm ZIP 2004, 283; OLG Köln ZIP 1999, 1449).

    Anders als das Brandenburgische Oberlandesgericht (ZIP 2000, 1541 f.; ZIP 2001, 1922 ff. und ZIP 2002, 2320 f.) und die Oberlandesgerichte Celle (NZI 2000, 319 und ZIP 2002, 446) und Köln (NJW-RR 1998, 407 und ZIP 1999, 1449) offenbar annehmen, lässt sich das Gläubigerinteresse nicht aufspalten in ein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO an der Feststellung, ob noch Vermögen bei der Schuldnerin vorhanden ist und ein - von § 299 Abs. 2 ZPO nicht geschütztes - rein wirtschaftliches Interesse an der Prüfung der Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, insbesondere Organe der Schuldnerin.

  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der

    Die Ermessensausübung des Gerichtsvorstands beginnt allerdings überhaupt erst nach der Feststellung eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO (BGH KTS 1998, 581; OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, 931; vgl. auch Senat ZVI 2006, 30; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 926; OLG Köln ZIP 1999, 1449; BayObLG …

    Ein rechtliches Individualinteresse an der Akteneinsicht liegt vor, wo irgendwelche persönlichen Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht (vgl. zuletzt Senat ZVI 2006, 30, unter Hinweis auf KG NJW 1988, 1738; OLG Köln ZIP 1999, 1449).

    Damit ist die behördliche Entscheidung aufzuheben und - im oben dargestellten Umfang - die Sache zur erneuten Bescheidung an die Behörde zurückzugeben (vgl. auch BGH WM 2006, 1435; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 926; vgl. auch OLG Köln ZIP 1999, 1449; Zöller/Gummer, a.a.O., § 28 EGGVG Rz. 15, 17).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2005 - 20 VA 2/04

    Verfahrensrecht: Anfechtbarkeit eines Justizverwaltungsakts; Akteneinsichtsrecht

    Ein rechtliches Individualinteresse an der Akteneinsicht liegt vor, wo irgendwelche persönlichen Rechte des Antragstellers durch den Akteninhalt auch nur mittelbar berührt werden können, sofern ein rechtlicher Bezug zu dem Streitstoff der einzusehenden Akten besteht (KG NJW 1988, 1738; OLG Köln ZIP 1999, 1449).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln (ZIP 1999, 1449; MDR 1988, 502), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 13.12.1995, Az.: 20 VA 10/95 = MDR 1996, 379; vgl. weiter OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; Pape EWiR 1999, 973; Münchener Kommentar zur InsO/Ganter, § 4 Rz. 63 m. w. N.), ist das rechtliche Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO etwa nach Einstellung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens mangels Masse zu bejahen für diejenigen, die glaubhaft machen, dass sie im Falle der Eröffnung des Verfahrens Konkursgläubiger gewesen wären.

    Da die Befugnis eines Gläubigers, Konkurs- bzw. Insolvenzantrag zu stellen, nicht die Titulierung, sondern nur die Glaubhaftmachung seiner Forderung voraussetzt (§ 105 Abs. 1 KO - jetzt: § 14 Abs. 1 InsO), muss das auch im Rahmen des § 299 Abs. 2 ZPO genügen (vgl. OLG Köln ZIP 1999, 1449; vgl. zur Glaubhaftmachung auch: Jaeger/Gerhardt, Insolvenzordnung, § 4 Rz. 25 m. w. N.; Zöller/Greger, a.a.O., § 299 Rz. 6a).

    Nachdem es mithin an der Glaubhaftmachung der dem geltend gemachten rechtlichen Interesse zugrundeliegenden Forderung fehlt, kommt es auch auf die ansonsten nach § 299 Abs. 2 ZPO vorzunehmende Ermessensentscheidung nicht mehr an, ebenso nicht darauf, ob hierzu zunächst der Schuldnerin Gelegenheit hätte gegeben werden müssen, zum Antrag auf Akteneinsicht Stellung zu nehmen (vgl. dazu BGH ZIP 1998, 961; OLG Köln ZIP 1999, 1449; OLG Brandenburg MDR 1998, 1433; OLG Celle ZIP 2004, 368).

  • OLG Celle, 31.08.2006 - 4 W 151/06

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Da es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekommen ist, sind als "Parteien" des Eröffnungsverfahrens nur der Schuldner und - ggf. - ein Antrag stellender Gläubiger anzusehen (dazu OLG Köln, ZIP 1999, 1449, dazu Pape, EWiR 1999, 973; Graf/Wunsch, ZIP 2001, 1800, 1804 f.; Heeseler, ZinsO 2001, 873, 883; Pape, ZIP 1997, 1367, 1368 f.); Gläubiger, die im Fall der Verfahrenseröffnung Insolvenzgläubiger wären, ohne selbst einen Insolvenzantrag gestellt zu haben, gehören nicht hierzu (s. auch BGH, ZInsO 2006, 597; OLG Celle, ZIP 2004, 370).
  • OLG Celle, 12.01.2004 - 2 W 95/03

    Akteneinsichtsrecht des Gläubigers im Insolvenzverfahren bei Abweisung des

    Das Insolvenzgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, dass die Voraussetzungen des § 299 Abs. 2 ZPO zu prüfen sind, nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der schuldnerischen GmbH mangels Masse abgewiesen worden ist und die Akteneinsicht beantragende Gläubigerin nicht Antragstellerin in dem Insolvenzeröffnungsverfahren war, sodass sie als "Dritte" i.S. des § 299 Abs. 2 InsO anzusehen ist (dazu OLG Köln, ZIP 1999, 1449, dazu Pape, EWiR 1999, 973; Graf/Wunsch, ZIP 2001, 1800, 1804 f.; Heeseler, ZinsO 2001, 873, 883; Pape, ZIP 1997, 1367, 1368 f.).
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 VA 174/21

    Akteneinsicht in Insolvenzakten

    (2) Ebenso wenig führt der Hinweis des Antragstellers auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 1999, 7 VA 6/98, ZIP 1999, 1449) weiter, wonach für die Gewährung von Akteneinsicht genüge, dass ein potenzieller Gläubiger prüfen wolle, ob die Stammeinlagen erbracht worden seien (vgl. Ganter/Bruns in Münchner Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 4, Rn. 63).
  • OLG Hamm, 21.01.2020 - 15 VA 35/19

    Akteneinsicht, Rechtsschutzversicherer, Regressanspruch, Ermessensausübung

    Die Ermessensausübung des Gerichtsvorstands beginnt allerdings erst nach der Feststellung eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO (OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Köln NJW-RR 1999, 1561).
  • OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00

    Akteneinsicht; Löschung; Insolvenzeröffnungsverfahren; Insolvenzakte; Insolvenz;

    Dies kann dadurch geschehen, daß dem Geschäftsführer der Schuldner-Gesellschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird (OLG Köln NJW-RR 1999, 1561 ff., 1563).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2021 - 3 VA 1/20

    Akteneinsichtsrecht einer Rechtsschutzversicherung; Rechtliches Interesse für

    Die Ermessensausübung des Gerichtsvorstands beginnt allerdings erst nach der Feststellung eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO (OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Köln NJW-RR 1999, NJW-RR 1999, 1561).
  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
    Die Ermessensausübung des Gerichtsvorstands beginnt allerdings erst nach der Feststellung eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO (OLG Frankfurt a. a. O.; OLG Köln NJW-RR 1999, 1561).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2021 - 3 VA 5/20

    Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch eines Dritten Glaubhaftmachung eines

  • OLG München, 27.01.2011 - 9 VA 8/10

    Anspruch auf Akteneinsicht im Insolvenzverfahren: Rechtliches Interesse des

  • OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 20 VA 23/21

    Zum rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO

  • AG Potsdam, 06.02.2001 - 35 IN 550/00

    Voraussetzung der Einsichtnahme in die Akten eines Insolvenzverfahrens

  • OLG Hamburg, 14.08.2001 - VA 6/00

    Voraussetzungen der Einsicht in die Insolvenzakten einer gelöschten GmbH

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht