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   OLG Köln, 10.12.1999 - 11 W 75/99   

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https://dejure.org/1999,2084
OLG Köln, 10.12.1999 - 11 W 75/99 (https://dejure.org/1999,2084)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.1999 - 11 W 75/99 (https://dejure.org/1999,2084)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 11 W 75/99 (https://dejure.org/1999,2084)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde; Kostenentscheidung; Prozeßvergleich; Vorfälligkeitsentschädigung; Darlehensvertrag; Vorzeitige Ablösung; Sicherungsabtretung; Lebensversicherung

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 607
    Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nur gegen vorzeitige Tilgung eines für eine feste Laufzeit gewährten Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 607
    Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung durch den Kredit sichernde und wegen Todes eines Versicherten ausbezahlte Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 260
  • ZIP 2000, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.1999 - 11 W 75/99
    Es spricht auch viel dafür, dass den Darlehensgeber die Rechtspflicht trifft, sich auf Verlangen des Darlehensnehmers auf eine dahingehende Vertragsänderung einzulassen (zu den Voraussetzungen einer solchen Verpflichtung vgl. BGHZ 136, 161, 164 ff. mit weiteren Nachweisen), wenn in dem Darlehensvertrag vereinbart ist, dass die Tilgung des Darlehens durch eine bestimmte Lebensversicherung erfolgen soll und sich der Darlehensgeber die Ansprüche aus der Versicherung sicherungshalber abtreten lässt.

    Nach gefestigter Rechtsprechung, der der Senat folgt, muss ein Darlehensgeber es nicht hinnehmen, dass ihm durch eine vom Darlehensnehmer gewünschte Vertragsänderung ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht; er kann vielmehr verlangen, so gestellt zu werden, wie er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages bis zum Ende der festgelegten Laufzeit gestanden hätte (BGHZ 133, 355, 359 f.; 136, 161, 164; BGH NJW 1982, 432, 433; OLG Hamm WM 1996, 569, 570 f., 572; LG Karlsruhe WM 1996, 574, 575; vgl. auch von Rottenburg in: von Westphalen/Emmerich/von Rottenburg, Verbraucherkreditgesetz, 2. Aufl., § 4 Rn. 96 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 08.10.1996 - XI ZR 283/95

    Pflicht des Darlehensgebers zur anteiligen Erstattung des Disagios bei

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.1999 - 11 W 75/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung, der der Senat folgt, muss ein Darlehensgeber es nicht hinnehmen, dass ihm durch eine vom Darlehensnehmer gewünschte Vertragsänderung ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht; er kann vielmehr verlangen, so gestellt zu werden, wie er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages bis zum Ende der festgelegten Laufzeit gestanden hätte (BGHZ 133, 355, 359 f.; 136, 161, 164; BGH NJW 1982, 432, 433; OLG Hamm WM 1996, 569, 570 f., 572; LG Karlsruhe WM 1996, 574, 575; vgl. auch von Rottenburg in: von Westphalen/Emmerich/von Rottenburg, Verbraucherkreditgesetz, 2. Aufl., § 4 Rn. 96 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.12.1981 - III ZR 30/81

    Ausschluß des Kündigungsrechts - Pfandbriefbank

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.1999 - 11 W 75/99
    Nach gefestigter Rechtsprechung, der der Senat folgt, muss ein Darlehensgeber es nicht hinnehmen, dass ihm durch eine vom Darlehensnehmer gewünschte Vertragsänderung ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht; er kann vielmehr verlangen, so gestellt zu werden, wie er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages bis zum Ende der festgelegten Laufzeit gestanden hätte (BGHZ 133, 355, 359 f.; 136, 161, 164; BGH NJW 1982, 432, 433; OLG Hamm WM 1996, 569, 570 f., 572; LG Karlsruhe WM 1996, 574, 575; vgl. auch von Rottenburg in: von Westphalen/Emmerich/von Rottenburg, Verbraucherkreditgesetz, 2. Aufl., § 4 Rn. 96 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2000 - 12 U 299/99

    Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vereinbarter Tilgung durch abgetretene

    Sie stellt nicht lediglich einen Hinweis darauf dar, dass statt laufender Tilgungsleistungen eine Einmalzahlung vereinbart werden sollte (dieser Ansicht ist offenbar OLG Köln, ZIP 2000, 308, 309).
  • BGH, 05.12.2000 - XI ZR 137/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Individualklausel -

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob der von der Revision angeführten Entscheidung des OLG Köln ZIP 2000, 308 ff. zu folgen wäre.
  • LG Göttingen, 08.06.2005 - 2 O 422/05

    Auszahlung der Versicherungssumme bei Ablauf der Lebensversicherung zur

    Der Sinn eines sog. endfälligen Darlehens mit Tilgungsaussetzung besteht darin, dass der Darlehensnehmer, anstatt laufende Tilgungsleistungen an den Darlehensgeber zu erbringen, durch Zahlung der Versicherungsprämie das zur Tilgung erforderliche Kapital und zudem zusätzliches Kapital anspart, weil die Auszahlungssumme wegen der zu erwartenden Überschussbeteiligung bei zunehmender Laufzeit der Versicherung die Versicherungssumme erheblich übersteigen kann (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 260- 262).
  • LG Göttingen, 08.08.2005 - 2 O 422/05

    Anspruch auf Feststellung der vollständigen Tilgung eines aufgenommenen Darlehens

    Der Sinn eines sog. endfälligen Darlehens mit Tilgungsaussetzung besteht darin, dass der Darlehensnehmer, anstatt laufende Tilgungsleistungen an den Darlehensgeber zu erbringen, durch Zahlung der Versicherungsprämie das zur Tilgung erforderliche Kapital und zudem zusätzliches Kapital anspart, weil die Auszahlungssumme wegen der zu erwartenden Überschussbeteiligung bei zunehmender Laufzeit der Versicherung die Versicherungssumme erheblich übersteigen kann (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, 260 [OLG Köln 10.12.1999 - 11 W 75/99] - 262).
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