Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2107
OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01 (https://dejure.org/2001,2107)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2001 - 2 W 60/01 (https://dejure.org/2001,2107)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2001 - 2 W 60/01 (https://dejure.org/2001,2107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1102
  • NZI 2001, 323
  • Rpfleger 2001, 448
  • ZInsO 2001, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00

    Insolvenzrecht: Schuldenbereinigungsplanverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01
    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01) übertragen.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000 - 2 W 202/00 - (abgedruckt: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266 = Rpfleger 2001, 143 = OLGR 2001, 99) den Beschluß des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

    Bereits in dem Beschluß vom 1. Dezember 2000 - 2 W 202/00 - hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, daß nach § 4 InsO in Verbindung mit §§ 577 Abs. 2 Satz 1, 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO für den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung eine förmliche Zustellung der Beschwerdeentscheidung notwendig ist.

  • BayObLG, 09.01.1991 - BReg. 1a Z 81/90
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01
    Auch durch die Zurückverweisung an die erste Instanz zur anderweitigen Entscheidung wird der Beschwerderechtszug beendet (BayObLG, NJW-RR 1992, 191; BayObLG, FamRZ 1985, 839 [840]).

    Grundsätzlich kann das Landgericht, wie auch das Rechtsbeschwerdegericht, wenn es weitere Ermittlungen für erforderlich hält, eine angefochtene Erstentscheidung aufheben und die Sache an das Insolvenzgericht zur weiteren Aufklärung und anderweitigen Entscheidung zurückverweisen (HK/Kirchhof, a.a.O., § 6 InsO Rdnr. 26; § 7 Rdnr. 28; FK/Schmerbach, a.a.O., § 6 Rdnr. 25, § 7 Rdnr. 22; Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 7 Rdnr. 28; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 6 Rdnr. 58, § 7 Rdnr. 61 jeweils zum Beschwerdeverfahren nach der Insolvenzordnung; BGH, NJW 1982, 520; BayObLG, NJW-RR 1992, 191 [192]; Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 12 Rdnr. 37 mit weiteren Nachweisen in FN. 107; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 7 zum Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

    Es ist vielmehr verpflichtet, dem Verfahren Fortgang zu geben, die Sache erneut zu behandeln und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu entscheiden (BayObLG, NJW-RR 1992, 191 [192]; vgl. HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 28; Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 7 Rdnr. 28; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25 Rdnr. 7, § 27 Rdnr. 66 c; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 27 Rdnr. 34; Zöller/Gummer, ZPO, 22. Auflage 2001, § 575 Rdnr. 26).

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01
    Fehlt es hieran, wird weder die zweiwöchige Notfrist für die Einlegung des Rechtsmittels gemäß den §§ 7 Abs. 1 InsO, 577 Abs. 2 ZPO in Gang gesetzt noch tritt eine eventuelle Rechtskraftwirkung ein (Senat, ZIP 2000, 462 [463]; vgl. auch: Senat, NZI 1999, 458; Senat, NZI 1999, 494; HK/Kirchhof, a.a.O., 1999, § 7 Rdnr. 8; Prütting in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 7 Rdnr. 15, 27 f.; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 6 Rdnr. 66, § 7 Rdnr. 33 f.).
  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01

    Insolvenzrecht: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden

    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01, 2 W 105/01) übertragen.

    Auf die hiergegen von der Beteiligten zu 1) erhobene sofortige weitere Beschwerde hat der Senat unter dem 28. März 2001, 2 W 60/01 (abgedruckt unter anderem in NZI 2001, 323 = ZInsO 2001, 378), den Beschluß des Landgerichts erneut aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 104/01

    Insolvenzrecht: Kein Rechtsmittel gegen die dem Schuldner gewährte Möglichkeit

    Auf das ebenfalls von der Beteiligten zu 1) gegen den Zurückverweisungbeschluß der Kammer vom 1. Februar 2001 eingelegte weitere Rechtsmittel hat der Senat unter dem 28. März 2001, 2 W 60/01 (unter anderem abgedruckt in: NZI 2001, 323 = ZInsO 2001, 378), den Beschluß des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur Entscheidung über den Ersetzungsantrag an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

    Soweit das Insolvenzgericht bereits Maßnahmen im Hinblick auf das Schuldenbereinigungsverfahren bzw. auf die Fortführung des vereinfachten Insolvenzverfahrens getroffen hat, sind diese aufgrund der Entscheidung des Senates vom 28. März 2001 (2 W 60/01) und vom heutigen Tage (2 W 105/01) wegen der nunmehr von dem Beschwerdegericht vorzunehmenden Prüfung der Voraussetzungen des § 309 InsO gegenstandslos geworden.

  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 71/01

    Restschuldbefreiung; Verfahrensbeteiligte; Versagungsgründe; Rubrum ;

    Eine Weiterverweisung der Sache nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht ist unzulässig (vgl. OLG Köln, ZInsO 2001, 378).
  • OLG Celle, 19.07.2001 - 2 W 77/01

    Restschuldbefreiung; Insolvenz; Beschwerdeentscheidung; Sachverhaltsdarstellung;

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Insolvenzgericht nach der Zurückverweisung durch den Senat ist ausgeschlossen (s. OLG Köln, ZInsO 2001, 378 = NZI 2001, 323).
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 222/01

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die sofortige

    Auf die hiergegen von der Beteiligten zu 1) erhobene sofortige weitere Beschwerde hat der Senat unter dem 28. März 2001, 2 W 60/01 (abgedruckt unter anderem in NZI 2001, 323 = ZInsO 2001, 378), den Beschluß des Landgerichts erneut aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht