Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3674
VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99 (https://dejure.org/2000,3674)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.2000 - 5 UE 3224/99 (https://dejure.org/2000,3674)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 5 UE 3224/99 (https://dejure.org/2000,3674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schuldner der Friedhofsgebühr

  • Judicialis

    KAG § 2 Abs. 1; ; KAG § 10; ; FriedhofsG § 12; ; BGB § 1615 Abs. 2; ; BGB § 1601; ; BGB § 1360 A Abs. 3; ; BGB § 1968

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren - Friedhofsgebühr, Bestattungsgebühr, Benutzungsgebühr, Gebührenschuldner, Sorgepflicht, Bestattungskosten, Bestattungspflichtiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung von Friedhofsgebühren als Benutzungsgebühren; Bestimmung des Schuldners ; Gemeindliches Satzungsrecht; Bürgerlich-rechtliche Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten als Anknüpfungspunkt ; Öffentlich-rechtliche Pflicht zur Besorgung der Beerdigung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 122 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 535
  • DVBl 2001, 495 (Ls.)
  • ZKF 2001, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99
    Zwischen der öffentlich-rechtlichen Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, und der zivilrechtlichen Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten besteht keine Identität (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113; ferner VG Gießen, Urteil vom 05.04.2000 - 8 E 1777/98 -, HSGZ 2000, 388).
  • VG Gießen, 05.04.2000 - 8 E 1777/98

    Bestattungspflicht - zur Trennung von der Kostentragungspflicht; zur

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99
    Zwischen der öffentlich-rechtlichen Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, und der zivilrechtlichen Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten besteht keine Identität (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113; ferner VG Gießen, Urteil vom 05.04.2000 - 8 E 1777/98 -, HSGZ 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1990 - 9 B 277/90
    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99
    Eine Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtung kann von daher jedenfalls dann angenommen werden, wenn die Bestattung des Verstorbenen mit Wissen und Wollen eines sorgepflichtigen Angehörigen erfolgt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.1990 - 9 B 277/90 -, ZKF 1990, 279).
  • VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass es sich bei Bestattungspflicht und Friedhofszwang um Pflichten handeln könnte, die sich gleichsam von selbst vollziehen, die also gegenüber der Person, die sie treffen, unmittelbar - ohne Antrag oder sonstige Veranlassung - das zu ihrer Erfüllung erforderliche Benutzungsverhältnis begründen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016, aaO, Rn. 19, juris unter Hinweis auf OVG Saarlandes, Beschluss vom 22.04.1988 -1 W 179/88 - Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).

    Ebenso wenig vermag der Umstand, dass die Geschwister des Klägers als Erben, unterstellt sie sind es, gemäß § 1968 BGB die Kosten der Beerdigung zu tragen haben, sie zu gebührenpflichtigen Friedhofsbenutzern zu machen (VG Saarland, Gerichtsbescheid vom 23.05.2016, aaO; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000 - 5 UE 3224/99 -, Rn. 6, juris).

    Zwischen der öffentlich-rechtlichen Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, und der zivilrechtlichen Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten besteht keine Identität (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 14 A 1666/07

    Aufhebung eines Bescheids über Einäscherungsgebühren nach der

    dazu OVG NRW, Beschluss vom 13.3.1990 - 9 B 277/90 -, juris (Orientierungssatz); ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 6.12.2000 - 5 UE 3224/99 -, KStZ 2001, 159 = ZKF 2001, 113, mit Anmerkung Schneider, VA 2001, 124.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2013 - 14 A 548/12

    Notwendigkeit der Unterzeichnung eines Leistungsantrags hinsichtlich einer

    vgl. zur Unzulässigkeit einer solchen Vorschrift jedenfalls für durch bürgerliches Recht verpflichtete Hess. VGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 5 UE 3224/99 -, NVwZ-RR 2001, 535; Menzel/ Hamacher, Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl., § 4 Anm. 6.5.
  • VG Düsseldorf, 13.08.2007 - 23 K 2776/06

    Willentliche Inanspruchnahme

    Denn die bürgerlich-rechtliche Verpflichtung zur Tragung der Beerdigungskosten stellt erst recht den erforderlichen Zusammenhang zur Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung nicht her, vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6.12.2000 - 5 UE 3224/99 -, NVwZ-RR 2001, 535.
  • VG Gießen, 02.10.2001 - 9 E 1400/97

    Streit um einen Feuerwehr-Gebührenbescheid; Brandstiftereigenschaft einer

    Seine sachliche Berechtigung hat der Grundsatz des § 42 Abs. 1 BrSHG und des gleichlautenden § 61 Abs. 1 des am 01.09.1999 in Kraft getretenen Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (vom 17.12.1998, GVBl. I S. 530) hauptsächlich in der besonderen Gefährlichkeit von Schadensfeuern und Katastrophen (vgl. Hess.VGH Urteil vom 06.12.2000 - 5 UE 3224/99 - HSGZ 2001, 217, 218); auf ähnlichen oder gleichen Erwägungen beruht wohl auch die Regelung des § 42 Abs. 4 BrSHG und die gleichlautende Regelung des § 61 Abs. 5 HBKG, dass für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert werden darf.
  • VG Göttingen, 04.01.2005 - 3 B 336/04

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage und eines Widerspruchs;

    Während die ursprüngliche Satzungsbestimmung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 FGS 2000 ersichtlich auf die bürgerlich-rechtliche Verpflichtung zur Tragung der Beerdigungskosten abgestellt hat (vgl. zur Unzulässigkeit: VGH Kassel, Beschluss vom 06.12.2000 - 5 UE 3224/99 -, KStZ 2001, 159), gibt sich die nunmehrige Satzungsbestimmung in § 2 Abs. 1 FGS 2004 im Wesentlichen die Regelung in § 5 Abs. 6 Satz 1 NKAG wieder.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht